Ausschreibung 1192941: N05.Upn.La Neuveville-Bienne-Ouest - Lot 1.1 Basse Tension-ID7339

Publiziert am: 23. April 2021

Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest Filiale Estavayer-le-Lac

Im Rahmen des UPlaNS La Neuveville-Bienne-Ouest, Los 1.1 sind die Hauptleistungen:
- Installation einer dynamischen Steuerung der Strassenbeleuchtung
- Erneuerung der NS-Verteilung und Erdung der Anlagen
-Lieferung von Schaltschränken (2 Stück) und Verteilkästen (10 Stück)
-Erneuerung/Lieferung von Leuchten an Masten (117 Stück), Erneuerung von Beleuch-tungsmasten (28 Stück) und Entfernung von Kandelabern (132 Stück)


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45311000: Installation von Elektroanlagen
  • 45316110: Installation von Straßenbeleuchtungsanlagen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
23. April 2021 Publikationsdatum
23. April 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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14. Juni 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
11. Mai 2021 Frist für Fragen

Die Fragen müssen in deutscher, französischer, italienischer Sprache auf anonymer Art im Forum Simap (www.simap.ch) der entsprechenden Ausschreibung gestellt werden. Die Antworten werden ausschliesslich über diese Plattform bis zum 20.05.2021 beantwortet. Das Herunterladen der Antworten liegt unter der Verantwortung des Anbieters. Es wird keine Warnung gesendet. Fragen die nach der Eingabefrist eingereicht werden, werden nicht beantwortet.

14. Juni 2021 Abgabetermin 23:59

Vollständiges Dossier in Papierform und elektronisch auf einem USB Datenträger (zweifach) in einem verschlossenen Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung und Nummer mit dem Vermerk «Nicht öffnen – Offertunterlagen».
Bei Einreichung auf dem Postweg (mindestens A-Post oder PostPac Priority), ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle oder ausländischen Poststelle, die offiziell anerkannt ist, entscheidend ob die Frist eingehalten wurde. (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
Bei einer eigenhändigen Abgabe muss das Dossier fristgerecht während den Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 17h00. Freitag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 16h00) beim Empfangsschalter an der erwähnten Adresse unter 1.2, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt und werden an den Absender ungeöffnet zurückgesandt.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingegangen. Diese Angebote erscheinen nicht auf dem Offertöffnungsprotokoll und werden nicht bewertet.

17. Juni 2021 Offertöffnung

Vollständiges Dossier in Papierform und elektronisch auf einem USB Datenträger (zweifach) in einem verschlossenen Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung und Nummer mit dem Vermerk «Nicht öffnen – Offertunterlagen».
Bei Einreichung auf dem Postweg (mindestens A-Post oder PostPac Priority), ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle oder ausländischen Poststelle, die offiziell anerkannt ist, entscheidend ob die Frist eingehalten wurde. (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
Bei einer eigenhändigen Abgabe muss das Dossier fristgerecht während den Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 17h00. Freitag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 16h00) beim Empfangsschalter an der erwähnten Adresse unter 1.2, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt und werden an den Absender ungeöffnet zurückgesandt.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingegangen. Diese Angebote erscheinen nicht auf dem Offertöffnungsprotokoll und werden nicht bewertet.

17. September 2021 Geplanter Projektstart
1. Mai 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Unter folgenden Bedingungen zugelassen:
- Die Bietergemeinschaft ist unter einer einfachen Gesellschaft eingegangen.
- Die Bietergemeinschaft zeigt auf, welches Mitglied das Projekt leitet, wer die technische Verantwortung und die finanzielle Führung übernimmt.
- Die Bietergemeinschaft erwähnt die Mitwirkung in % von jedem Mitglied. Die Subunter-nehmer werden in dieser Aufteilung nicht berücksichtigt.
- Kein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft kann weder im Angebot noch während der Aus-führung der Leistungen als Subunternehmer in Betracht gezogen werden.
- Nach der Abgabe des Angebots kann die Aufteilung der Mitglieder nicht mehr ange-passt werden.
- Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Das nicht respektieren der erwähnten Bedingungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die nachfolgende Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:
Technische Kapazität
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Schlüsselpersonen
Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann. Der Anbieter muss als Beweis die Liste der Angebotsunterlagen benutzen.

Q1 TECHNISCHE KAPAZITÄT

Q1.1 Referenz des Anbieters
Ein bereits fertiggestelltes Referenzobjekt vergleichbarer Komplexität auf dem gleichen Fachgebiet.
Zusätzlich zur Beschreibung müssen die Daten, der Arbeitsumfang und der Name des Auftraggebers (Bauherr) angegeben werden. Bei Arbeiten, die von einem Konsortium ausgeführt werden, muss das Unternehmen die Art der von ihm durchgeführten Aufgaben und den prozentualen Anteil seiner Leistungen an den Gesamtarbeiten angeben. Das Unternehmen muss die von Unterauftragnehmern ausgeführten Referenzarbeiten angeben. Diese Informationen müssen in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sein.

Q1.2 Unterauftragsvergabe
Maximal 70 % der Leistung dürfen an Unterauftragnehmer vergeben werden.

Q2. WIRTSCHAFTLICHE UND FINAZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT

Q2.1 Umsatz
Der Jahresumsatz des Anbieters beträgt mehr als das Doppelte des jährlichen Auftragswerts.

Q2.2 Einzureichende Dokumente
Unterlagen, die mit dem Angebot des Anbieters einzureichen sind:
- Freiwillige Erklärung des Bieters (unterschrieben);
- Handelsregisterauszug(e) bzw. bei Unternehmen mit Sitz im Ausland vergleichbare Bescheinigung(en) (datiert innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe).

Q2.3 Nach Angebotsabgabe vorzulegende Bescheinigungen
Bescheinigungen, die vom Anbieter nach Abgabe des Angebots auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb von 7 Tagen vorzulegen sind:
- Bescheinigung des Konkursamtes, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
- Auszug aus dem Betreibungsregister (aktueller als drei Monate vor Ablauf der Frist für die Einreichung des Angebots);
- Nachweis der laufenden Zahlungen für AHV/IV/EO/ALV sowie SUVA und AFC;
- Nachweis der laufenden Zahlungen für BVG;
- Zertifikat(e) der Berufshaftpflichtversicherung für Schäden und Deckungssummen wie im Vertragsentwurf angegeben.

Q3 SCHLÜSSELPERSONEN

Q3.1 Referenz der Schlüsselperson
Referenzen der Schlüsselperson (*) für 1 Objekt vergleichbarer Komplexität, das bereits in gleichwertiger Funktion oder in einer Stellvertreterfunktion im gleichen Fachgebiet ausgeführt wurde, mit Angabe des Zeitraums, der Gesamtinvestition des Projekts, der durchgeführten Arbeiten und der auskunftsberechtigten Kontaktperson (Bauherr).
(*) Als Schlüsselperson gilt die Person, die die Funktion ausübt als:
- Projektleiter

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Eine Begehung vor Ort ist nicht vorgesehen

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

1) Zuschlagskriterien

Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
C1 PREIS [40%]

Beweise für dieses Kriterium:
- Preisliste, Leistungsverzeichnis.

Bewertungselemente:
Als Preis gilt der Betrag des Angebots mit Rabatt, ohne Rabatt und ohne Mehrwertsteuer, nach Prüfung durch den Auftragnehmer des Bauherrn und Korrektur von Rechenfehlern.

Die Bewertung der Preise erfolgt nach der folgenden Methode:
Die höchste Punktzahl (5) wird für das preisgünstigste überarbeitete Angebot vergeben. Gebote, die 50 % oder mehr über dem niedrigsten Gebot liegen, erhalten die Punktzahl 0. Die Bewertung zwischen den beiden ist linear und berücksichtigt die Hundertstel.

C2 QUALITÄT DER AUSSTATTUNG UND AUSFÜHRUNG [30%].
Beweise für dieses Kriterium:
Technischer Bericht
- Bericht, der sich mit der vorgeschlagenen Lösung befasst und alle Teile der Anlage und die Architektur der Anlage betrifft:
Begründung der Auswahl und Dimensionierung der vorgeschlagenen Ausrüstung (Einhaltung der Anforderungen, Lebensdauer, Verfügbarkeit von Teilen, Wartungs- und Betriebskosten, ...)
- Zusammenstellung der lichttechnischen Simulationen der Strassenbeleuchtung, die nachweisen, dass die normativen Anforderungen mit dem vorgeschlagenen Material erfüllt werden (Nachweis der Dimensionierung der vorgeschlagenen Leuchtmittel, einschließlich Strahlungsdiagramm der Lichtquellen);
Technische Datenblätter der Ausrüstung (Zertifikate, Aufzeichnungen)
Technischer Fragebogen
Arbeitsprogramm beinhaltend:
- detailliertes Ausführungsprogramm für den Sektor Alfermée (von PR650.000 bis PR650.600).
- Erläuterungen zu den Ausführungsmethoden und der Arbeitskoordination

Elemente der Beurteilung:
- Qualität und Eignung der technischen Lösung und der vorgeschlagenen Ausrüstung
- Übereinstimmung des vorgeschlagenen Ausführungsprogramms mit Bezug zu den im technischen Memorandum beschriebenen Leistungen und Einhaltung der Fristen, bewertet insbesondere auf der Grundlage von:
- Planung (Anzahl, Planung, Verfügbarkeit von Mitteln und Ressourcen)
- unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen bei der Implementierung
- Umweltschutz (Recycling)

C3 ORGANISATION [30%]

Beweise für dieses Kriterium:
- Detailliertes Organigramm des Anbieters für das Projekt.
- Schlüsselpersonen Projektleiter und Bauführer (Lebenslauf, Diplome und Zertifikate)
- Beschreibung der Qualitätssicherungsverfahren.
- Risikoanalyse

Bewertungselemente:
Organigramm:
- Relevanz der Organisation und Zusammensetzung des Teams, Verteilung der Aufgaben und vorgeschlagenen Verantwortlichkeiten entsprechend den Fähigkeiten.
Schlüsselpersonen: Projektleiter und Bauführer, welche im Organigramm des Anbieters vorgesehen sind:
- Aus- und Fortbildung in Bezug auf die vom Projekt betroffenen Bereiche;
- Erfahrung: Anzahl der Jahre an Erfahrung in den vom Projekt betroffenen Bereichen, Eignung der Referenzprojekte in Bezug auf die Beschaffung, in den Referenzprojekten ausgeübte Funktionen;
- Beherrschung der französischen Sprache.
Beschreibung der Qualitätssicherungsverfahren:
- Relevanz der Ausführungsprozesse und Überwachung von Tests (im Werk und vor Ort).
Risikoanalyse:
- Relevanz der spezifischen Risiken bei der Projektausführung;
- Eignung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Beseitigung oder Reduzierung von Risiken und Definition der Verantwortlichen.

Für alle Beweise:
- Qualität und Übersichtlichkeit der Dokumente.

Bewertung anderen Zuschlagskriterien als den Preis:
0Nicht beurteilbar; keine Angabe
1Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3Normale Erfüllung; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4Gute Erfüllung; Qualitativ gut
5Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung. Die Maximalpunktzahl ist: 5 (Höchste Note) x 100 = 500 Punkte
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note mit Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.

2) Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3) Bezug der Unterlagen
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin (14.06.2021) für die Einreichung der Angebote bezogen werden.

4) Vorbehalt
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie der Verfügbarkeit der Kredite.

5) Ausschluss, Vorbefassung
BG Ingénieurs Conseils, Lausanne, sowie alle Gesellschaften die einen juristischen oder sonstigen engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit ihr haben, sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.

6) Bereinigung der Angebote
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor Angebote unter strikter Berücksichtigung der Bedingungen gemäss Artikel 39 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen zu berichtigen (SR 172.056.1 – BöB).

7) Bewertung der Angebote
Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht eine umfassende Prüfung und Bewertung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest Filiale Estavayer-le-Lac
Place de la Gare 7
1470 Estavayer-le-Lac
Telefon: +41 58 461 87 11
E-Mail-Adresse:  
marchespublics.estavayer@astra.admin.ch