Zuschlag 1190641: Ersatz Nebenanlagen UW Gstaad (BE) und UW Plattischachen (UR)

Publiziert am: 8. April 2021

Swissgrid AG

Die Solutec Automation AG erhält den Zuschlag für das Los Nr. 1 Eigenbedarf - UW Gstaad, aufgrund der besten Gesamtbewertung, bestehend aus den Zuschlagskriterien Preis (ZK1), Auftrags- und Risikoanalyse (ZK2) und Schlüsselpersonen (ZK3).

Die Solutec Automation AG überzeugte insbesondere in den Zuschlagskriterien Auftrags- und Risikoanalyse (ZK2), sowie bei den Schlüsselpersonen (ZK3).


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 31210000: Elektrische Geräte zum Schalten oder Schützen von Stromkreisen
  • 31200000: Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
  • 31400000: Akkumulatoren und Batterien
  • 31230000: Teile von Elektrizitätsverteilungs- oder -schalteinrichtungen
  • 45315300: Stromversorgungsanlagen
  • 45315600: Niederspannungsarbeiten
  • 31154000: Unterbrechungsfreie Stromversorgung
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 1:

    Ersatz Nebenanlagen - UW Gstaad (BE)

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50 % Preis (siehe Verfahrensanweisung A0)
30 % Auftrags- und Risikoanalyse (siehe Verfahrensanweisung A0)
20 % Schlüsselpersonen (siehe Verfahrensanweisung A0)

Berücksichtigte Anbieter

Solutec automation AG, Urdorf
CHF 318,148 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: simap.ch
Ausschreibung vom: 21.12.2020
Titel:
Evaluationsdauer: 107 Tage

Datum des Zuschlags:

07.04.2021


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Swissgrid AG
Bleichemattstrasse 31
5000 Aarau
Telefon: +41 58 580 21 02
E-Mail-Adresse:  
andre.meier@swissgrid.ch