Ausschreibung 1187697: Bedag RZ Colocation Extern
Publiziert am: 25. März 2021
Bedag Informatik AG
Die Bedag Informatik AG benötigt zur Erfüllung der Kundenanforderungen einen zweiten RZ-Standort als Backup-RZ / secondary Site. Das aktuell bestehende Rechenzentrum in Wettingen wird sukzessive substituiert und in das ausgeschriebene Rechenzentrum migriert.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
25. März 2021 | Publikationsdatum | |
25. März 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
14. Mai 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
6. April 2021 | Frist für Fragen | None |
14. Mai 2021 | Abgabetermin 23:59 | Der vollständig ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Lieferantenexport aus dem Online-Tool muss in einfacher Ausführung in Papierform bis spätestens am 07.05.2021, um 23:59 Uhr verschlossen an der unten genannten Adresse eingegangen sein (Art. 18 Abs. 1 ÖBV i.V.m. Art. 42 Abs. 2 VRPG). Der Lieferantenexport kann von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:30 Uhr persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung abgegeben werden. Der HashCode auf dem eingereichten Lieferantenexport muss demjenigen des elektronisch erfassten Angebots entsprechen. Das Adressfeld auf dem Briefumschlag muss wie folgt beschriftet werden: VERTRAULICH / NICHT ÖFFNEN Die Vergabestelle behält sich vor, innerhalb der Angebotsfrist Berichtigungen und Ergänzungen zu den Ausschreibungsunterlagen vorzunehmen. Er wird diese Berichtigungen und Ergänzungen auf simap.ch publizieren und gleichzeitig alle Anbieter schriftlich darüber informieren und erforderlichenfalls die Angebotsfrist erstrecken. |
18. Mai 2021 | Offertöffnung | Der vollständig ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Lieferantenexport aus dem Online-Tool muss in einfacher Ausführung in Papierform bis spätestens am 07.05.2021, um 23:59 Uhr verschlossen an der unten genannten Adresse eingegangen sein (Art. 18 Abs. 1 ÖBV i.V.m. Art. 42 Abs. 2 VRPG). Der Lieferantenexport kann von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:30 Uhr persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung abgegeben werden. Der HashCode auf dem eingereichten Lieferantenexport muss demjenigen des elektronisch erfassten Angebots entsprechen. Das Adressfeld auf dem Briefumschlag muss wie folgt beschriftet werden: VERTRAULICH / NICHT ÖFFNEN Die Vergabestelle behält sich vor, innerhalb der Angebotsfrist Berichtigungen und Ergänzungen zu den Ausschreibungsunterlagen vorzunehmen. Er wird diese Berichtigungen und Ergänzungen auf simap.ch publizieren und gleichzeitig alle Anbieter schriftlich darüber informieren und erforderlichenfalls die Angebotsfrist erstrecken. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30 | Preis |
60 | Zuschlagskriterien |
10 | Anbieterpräsentation |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind nicht zulässig.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
a. Individuelle Vertragsbestandteile gemäss Ausschreibungsunterlagen
b. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schweizerischen Informatikkonferenz für IKT-Leistungen, Ausgabe Januar 2020 https://sik.swiss/service/agb-der-sik/
Es werden keine Verhandlungen bzw. Abgebotsrunden geführt (Art. 27 ÖBV) .
Es gelten
a. die Interkantonale Vereinbarung vom 25. November 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen mit Änderungen vom 15. März 2001 (IVöB; BSG 731.2-1 [SR 172.056.5]);
b. das Gesetz vom 11. Juni 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG; BSG 731.2);
c. die Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV; BSG 731.21);
d. die Verordnung vom 5. November 2014 über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens (OÖBV; BSG 731.22); und
e. das Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21).
Die Vergabestelle behält sich vor, Folgeaufträge, die sich auf den vorliegenden Auftrag beziehen, im freihändigen Verfahren an den Zuschlagsempfänger zu vergeben (Art. 7 Abs. 3 Bst. g ÖBV).
Wenn die versprochene Leistung nach dem Zuschlag nicht ausschreibungs- oder vertragsgemäss erbracht wird, ist die Vergabestelle berechtigt, den Zuschlag zu widerrufen (Art. 8 ÖBG). Sie behält sich für diesen Fall vor, die Leistung ohne neue Ausschreibung dem Anbieter mit dem am nächstbesten bewerteten Angebot zu vergeben.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Generalsekretariat, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Engehaldenstrasse 12
3012 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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