Zuschlag 1187355: Rechenzentrum-Dienstleistungen für die Universität Bern
Publiziert am: 23. März 2021
Universität Bern
Nach Art. 7 Abs. 3 Bst. c und f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) kann ein Auftrag freihändig vergeben werden, wenn aufgrund technischer Besonderheiten des Auftrags nur eine Anbieterin in Frage kommt, oder wenn der Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Austauschbarkeit mit schon vorhandenem Material oder die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist. Die Finanzinformationssysteme der Universität Bern verfügen über komplexe Schnittstellen zum Personalinformationssystem PERSISKA und später zum SAP. Die Personaladministration wird auch nach der Ablösung des PERSISKA durch SAP auf dem kantonalen System betrieben. Die Universität Bern nutzt PERSISKA und später SAP für die Personaldatenverwaltung und für die Gehaltsauszahlung. Der Zugriff auf PERSISKA, später SAP und auf die Finanzinformationssysteme erfolgt über das gesicherte BEWAN-Netzwerk, an das die Universität, die Bedag Informatik AG und die kantonale Verwaltung angeschlossen sind. In all diesen Systemen werden höchst sensible Finanz- und Personaldaten verarbeitet und gespeichert. Die Zugriffsberechtigungen auf die Systeme müssen gemäss den kantonalen Vorgaben gesteuert werden. Nur durch den Betrieb dieser Systeme und ihrer Schnittstellen in einer einzigen Umgebung und mit einem einzigen Zugangskanal können die erforderlichen Sicherheitsstandards mit vertretbarem Aufwand erfüllt werden. Aus all diesen Gründen kommt nur die Bedag Informatik AG als Auftragnehmerin in Frage und daher erhält sie diesen Auftrag für die Jahre 2021 bis 2025.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
19.03.2021
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern, Rechtsdienst, Sulgeneckstr. 70, 3005 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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3012 Bern
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