Ausschreibung 1186699: BHU NTech

Publiziert am: 24. März 2021

Bundesamt für Strassen ASTRA

Das ASTRA lanciert ein Projekt, welches eine Sichtung und Wertung der bestehenden und absehbaren Technologien zur Unterstützung der Infrastruktur-Überwachung erstellt, die Anwendung bereits bestehender Technologien im ASTRA regelt und die nötigen Strukturen sowie Prozesse für das frühzeitige Erkennen und Nutzbarmachen neuer technologischer Möglichkeiten zur Überwachung der Strasseninfrastruktur unter Berücksichtigung des Kostens-Nutzens-Verhältnisses definiert.

Die externe Unterstützung (BHU) unterstützt den Projektleiter in administrativer und in fachlicher Hinsicht bei der Umsetzung des Projektes "Nutzung neuer Technologien zur Überwachung der Infrastruktur".


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bei der Auftraggeberin: Bundesamt für Strassen ASTRA, Pulverstrasse 13, Ittigen.

In den Räumlichkeiten des Auftragnehmers

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
24. März 2021 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

29. April 2021 Frist für Fragen

Bemerkungen: Fragen sind in deutscher, französischer oder italienischer Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 07.05.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 29.04.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

24. Mai 2021 Abgabetermin 17:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Achtung, die Öffnungszeiten können wegen der besonderen Situation Covid-19 ändern. Bitte vorgängig nachfragen.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

27. Mai 2021 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Achtung, die Öffnungszeiten können wegen der besonderen Situation Covid-19 ändern. Bitte vorgängig nachfragen.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Oktober 2021 Geplanter Projektstart
30. Juni 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK1: PREIS
10% ZK4: PRÄSENTATION: Gesamtbeurteilung des Angebotes der unter ZK 2-3 aufgeführten Punkte. Die Präsentation ist durch die Schlüsselpersonen in den Projektsprachen Deutsch oder Französisch zu halten. Das ASTRA behält sich vor, nur diejenigen Anbieter zur Präsentation einzuladen, welche gemäss Zwischenstand vor der Präsentation noch eine Chance auf den Zuschlag haben. Die Präsentation findet im Zeitraum vom 14.06.2021 bis 18.06.2021 in den Räumlichkeiten des ASTRA oder per Skype statt. Die Präsentation dauert insgesamt maximal eine Stunde (Begrüssung 5‘, Präsentation 30‘, Fragen Vergabestelle 25‘). Die Einladungen erfolgen per E-Mail spätestens 5 Tage vor dem Präsentationstermin.

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden. Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Methodische und fachliche Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Lohngleichheit von Mann und Frau

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1: Methodische und fachliche Leistungsfähigkeit

EK1.1: Nachweis von Erfahrungen im Bereich Bauherrenunterstützung und Projektleitung von Ingenieurleistungen in Erhaltungsprojekten mit Zustandserfassung und/oder Überwachung, anhand von mindestens 5 Projekten in der Überwachung / Zustandserfassung der Infrastruktur, oder im Bereich Forschung Erhaltungsplanung oder neue Technologien zur Überwachung der Infrastruktur, nicht älter als 10 Jahre (abgeschlossen) oder seit mindestens zwei Jahren initiiert. Davon mindestens ein Projekt in der Überwachung / Zustandserfassung der Infrastruktur und mindestens ein Projekt im Bereich Forschung Erhaltungsplanung oder neue Technologien zur Überwachung der Infrastruktur.

EK 1.2: Selbstdeklaration, dass der Anbieter (respektive sein Subunternehmer oder die Bietergemeinschaft) über fundierte Kompetenzen im Bereich Umwelt, Naturgefahren und Geotechnik verfügt.

Zu EK1.3: Die Projektsprache ist Deutsch. Der Anbieter muss in der Lage sein, die zu liefernden Dokumente gemäss Pflichtenheft in deutscher und französischer Sprache korrekt erstellen zu können.

Bei den Schlüsselpersonen wird Deutsch als Muttersprache oder Stufe C1 (gemäss europäischen Referenzrahmen für Sprachen) vorausgesetzt. Bei mindestens einer Schlüsselperson wird Französisch Stufe C1 (gemäss europäischen Referenzrahmen für Sprachen) vorausgesetzt.

Zu EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

EK2.1: Selbstdeklaration des Anbieters, dass der mittlere Jahresumsatz der letzten drei Jahre (2018 bis 2020) der Firma/Bietergemeinschaft grösser ist als der vierfache Jahresumsatz des Auftrages.

EK2.2: Beglaubigter Handels- und Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate ab Publikationsdatum im Simap; Anbieterinnen und Anbieter aus dem Ausland reichen eine vergleichbare, aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes ein.

Zu EK3: Lohngleichheit von Mann und Frau

Nachweis des Anbieters, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. Der Nachweis erfolgt mit rechtsgültiger Unterzeichnung des Selbstdeklarationsblattes der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB. Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/dam/bpl/de/dokumente/Anbieter/Selbstdeklaration/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.download.pdf/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.

Anbieter mit mehr als 100 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 100 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Der Nachweis erfolgt per Selbsttest (Logib, Link:
https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/logib/archiv-logib.html
Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;

2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;

3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

4. Ausschluss, Vorbefassung: Thomas Lang Consulting GmbH und Techdata AG sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen;

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen
E-Mail-Adresse:  
ausschreibung-netze@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1186699 BHU NTech