Ausschreibung 1185589: on-demand Plattform
Publiziert am: 25. August 2021
PostAuto AG
Gegenstand der Beschaffung ist die on-demand Plattform als SaaS-Lösung. In einer ersten Phase noch als Insellösung, mit einer API Schnittstelle zu PostAuto. In einem weiteren Schritt sollen (optional) weitere Schnittstellen an die SaaS-Lösung angeschlossen werden können. Die Lösung muss das ganze Spektrum von on-demand im öffentlichen Verkehr (ÖV) abdecken (on-demand Linienverkehr, sequentieller und selektiver Korridorverkehr sowie Flächenverkehr). Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen.
Weiter sind Beratungsdienstleistungen und Regiestunden mit zu offerieren.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern, Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
25. August 2021 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Gemäss Ausschreibungsunterlagen. |
8. September 2021 | Frist für Fragen | Fragen des Anbieters zur Ausschreibung und zu den Ausschreibungsunterlagen sind direkt in der Ausschreibungsplattform simap.ch bis spätestens 08.09.2021 zu stellen. |
5. Oktober 2021 | Abgabetermin 12:00 | Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig in digitaler Form im DecisonAdvisor hochgeladen sein; |
5. Oktober 2021 | Offertöffnung | Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig in digitaler Form im DecisonAdvisor hochgeladen sein; |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
55% | Erfüllung der Anforderungen |
40% | Wirtschaftlichkeit (Preise) |
5% | Proof of Concept (PoC) |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
2.1 Nachweis der Teilnahmebedingungen / Selbstdeklaration
2.2 Nachweise
2.3 Betreibungen / Konkurs- oder Nachlassverfahren
2.4 Sozialversicherungsbeiträge
2.5 Akzeptanz des Sozial- und Ethikkodex
2.6 Zusätzliche ILO-Übereinkommen
2.7 Geheimhaltungsvereinbarung
2.8 Akzeptanz des Data Protection Agreement (DPA)
2.9 Akzeptanz der AGB für DL
2.10 Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs inkl. SLA
2.11 Subunternehmer/Unterlieferanten
2.12 Referenzprojekt
2.13 Mitarbeiter-Sprache
2.14 E-Rechnung
2.15 SAP Ariba-Netzwerk
2.16 Kapazität
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
• Allgemeine Geschäftsbedingungen der Post für Dienstleistungen (Ausgabe Juni 2021)
• Rahmenvertragsentwurf
Es findet keine Begehung statt.
Für die in der Schweiz zu erbringenden Leistungen vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auftrag nur an Anbieter, welche die am Ort der Leistung massgeblichen, Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen, die Melde- und Bewilligungspflichten nach dem Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 gegen die Schwarzarbeit (BGSA) sowie die Bestimmungen über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit einhalten. Als Arbeitsbedingungen gelten die Gesamtarbeitsverträge und die Normalarbeitsverträge und, wo diese fehlen, die tatsächlichen orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen.
Für die im Ausland zu erbringenden Leistungen vergibt der Auftraggeber einen öffentlichen Auftrag nur an Anbieter, welche mindestens die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) nach Massgabe von Anhang 6 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) einhalten.
Der Auftraggeber vergibt einen öffentlichen Auftrag nur an Anbieter, welche mindestens die am Ort der Leistung geltenden rechtlichen Vorschriften zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen einhalten; dazu gehören in der Schweiz die Bestimmungen des schweizerischen Umweltrechts und im Ausland die vom Bundesrat bezeichneten internationalen Übereinkommen zum Schutz der Umwelt.
Die Subunternehmer sind verpflichtet, die vorliegend beschriebenen Verfahrensgrundsätze einzuhalten. Diese Verpflichtungen sind in die Vereinbarungen zwischen den Anbietern und den Subunternehmern aufzunehmen.
Die Anbieter können für die Ausarbeitung des Angebots keine Entschädigung beanspruchen.
Die Anbieter werden gebeten, die Fragen zu den Anforderungen im Online-Evaluationstool „DecisionAdvisor“ zu beantworten. Die Beantragung eines Zugangs (Benutzername und Passwort) auf den „DecisionAdvisor" erfolgt gemäss der Anleitung, welche auf simap.ch als Anhang Nr. 04 publiziert ist.
Die PostAuto AG, im Verfahren vertreten durch Die Schweizerische Post AG, beabsichtigt die Anbieter, die aufgrund der Feinevaluation (Bewertung der ZK 4.1 und ZK 4.2) noch eine reelle Chance auf eine Zuschlagserteilung haben, zu einem PoC einzuladen.
Im Rahmen des PoC sollen die Praxistauglichkeit der angebotenen Lösung gemäss Pflichtenheft resp. Anforderungskatalog geprüft sowie die Angaben des Anbieters zur Erfüllung der Anforderungen verifiziert werden.
Geheimhaltungsverpflichtung:
Alle Unterlagen sind absolut vertraulich zu behandeln. Die Dokumente dürfen weder kopiert noch in irgendeiner Form an Dritte weitergegeben werden. Falls die Dokumente zwecks Einreichung eines Angebotes zwingend Dritten vorgelegt werden müssen, so sind auch diese zur strikten Wahrung der Vertraulichkeit anzuhalten. Im Übrigen verpflichten sich der Anbieter, dessen Mitarbeitende und allfällige Subunternehmer / Unterlieferanten, über alle Informationen und Tatsachen, die ihnen im Rahmen des vorliegenden Beschaffungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt sowohl während der Angebots- und allfälligen Vertragsdauer als auch nach Beendigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses.
Verzichtet ein Unternehmen auf das Einreichen eines Angebotes oder kommt es zu keinem Vertragsabschluss, sind alle Ausschreibungsunterlagen der Schweizerischen Post AG zu vernichten.
Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Wankdorfallee 4
3030 Bern
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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