Ausschreibung 1184713: N02 Secondo tubo San Gottardo (2TG)-Los 4902, Wildwarnanlage Stalvedro
Publiziert am: 9. März 2021
Ufficio federale delle strade USTRA
Nebst der Realisierung der "2. Röhre Gotthard" wird auf der Kantonstrasse P2 zwischen Stalvedro und Airolo eine neue Wildwarnanlage, bestehend aus zwei getrennten Abschnitten, realisiert. Während der Baustelle, aufgrund des zunehmenden Baustellenverkehrs, werden die Bewegungen der Wildtiere in der Umgebung des Dorfes Airolo beeinflusst. Das zunehmende Vorkommen von Wildtieren entlang diesen Strassenabschnitten darf somit während den Hauptarbeiten der 2TG nicht untergeschätzt werden. Es werden über den Projektperimeter folgende Lieferungs-, Montage- und Aufschaltarbeiten beschafft:
- 20 Masten;
- 16 Verankerungssysteme für die Masten;
- 18 Photovoltaik-Module;
- 18 Laderegler;
- 18 Akkumulator;
- 19 PIR-Sensoren;
- 4 Kombiniertes LED-Signal (Wildwechsel + Höchstgeschwindigkeit 40km/h);
- 4 Einfaches LED-Signal (Ende der Höchstgeschwindigkeit 40km/h);
- 8 Empfänger;
- 18 Kasten.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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9. März 2021 | Publikationsdatum | |
9. März 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind AUSSCHLIESSLICH über die Webseite www.simap.ch zu beziehen (via „download“). |
30. April 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
8. April 2021 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im «Forum» einzureichen. Sie werden bis am 19.04.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 08.04.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
30. April 2021 | Abgabetermin 00:00 | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. |
7. Mai 2021 | Offertöffnung | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. |
2. Juli 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2030 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft können mit anderen Anbietern nur als Subunternehmer teilnehmen. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:
EK1: ERFAHRUNG/-REFERENZ DES ANBIETERS
EK2: SCHLÜSSELPERSON, REFERENZ
EK3: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT.
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
ZU EK1: ERFAHRUNG/-REFERENZ DES ANBIETERS
1 vergleichbare Referenz.
Bei der Beurteilung der Eignung, wird eine Referenz als vergleichbar anerkannt, wenn sie mindestens folgende Bedingungen erfüllt:
-Art der Infrastruktur: Autobahn, Kantonsstrasse, Hochleistungsstrasse, Bahn;
-Art des Werkes: Wildwarnanlage;
-Aktivitäten: Neubau oder Ersatz von BSA;
-Auftragsvolumen von mindestens CHF 50'000;
-Arbeiten: abgeschlossen (SIA Phase 53, Test mit Erfolg abgeschlossen);
-Ausführungsbedingungen: unter Verkehr.
Im Fall von Arbeitsgemeinschaft kann die Referenz auch von einem einzelnen ARGE-Mitglied sein. Die von einer Firma, oder von einem ARGE-Mitglied einer vorhergehenden ARGE, dargelegten Referenz ist nur dann gültig, wenn die gleiche (Firma oder einzelnes ARGE-Mitglied), die in der Ausschreibung verlangten Arbeiten tatsächlich ausgeführt hat (EK1).
Zu EK2: SCHLÜSSELPERSON, REFERENZ
Als Schlüsselperson für die Evaluation der Eignungskriterien gilt die Person, welche im Projekt folgende Funktion ausübt:
BAULEITER
Minimale Anforderungen an die Schlüsselperson für die Erfüllung der Eignungskriterien. Elektriker mit eidgenössischem Zeugnis oder gleichwertig.
1 Referenz als Bauleiter oder Bauleiter Stv. oder vergleichbare Funktion in einem Projekt mit allen folgenden Voraussetzungen:
-Art der Infrastruktur: Autobahn, Kantonsstrasse, Hochleistungsstrasse, Bahn;
-Art des Werkes: Wildwarnanlage;
-Aktivitäten: Neubau oder Ersatz von BSA;
-Auftragsvolumen von mindestens CHF 50’000;
-Arbeiten: abgeschlossen (SIA Phase 53, Test mit Erfolg abgeschlossen).
Die vorgeschriebene Schlüsselperson muss die verlangte Präsenzpflicht und die notwendige Verfügbarkeit über die ganze Bauzeit erfüllen.
Zu EK3: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- Bestätigung/Nachweis, dass der Jahresumsatz des Anbieters für die Jahre 2019 und 2020 mehr als das doppelte des Jahresumsatzes des Auftrages betragen;
Bestätigung/Nachweis, dass die Leistungen Subunternehmer maximal 70% betragen.
Nach Angebotseingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungsnachweise/Bestätigungen:
-Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug,
Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV,
-Bestätigung UVG-Versicherer,
-Bestätigung (der bezahlten Steuern) Steuerverwaltung: Quellensteuer, Bundessteuer, kantonal- und kommunale Steuer oder Mehrwertsteuer,
-Versicherungsnachweise,
allesamt nicht älter als 3 Monate.
Zusätzliche Informationen
Keine.
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
Es ist keine Begehung vorgesehen.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: PREIS GEWICHTUNG 50%.
Lebenszykluskosten: Erstellungskosten, Erhaltungskosten für 10 Jahre gem. Position im Leistungsverzeichnis.
ZK2: QUALITAET AUSRUESTUNGEN UND AUSFUEHRUNGEN GEWICHTUNG 25%, unterteilt in:
2.1 Qualität und Eignung der angebotenen Leistung und Komponenten 20%;
2.2 Nachhaltigkeit (wirtschaftlich, oekologisch und sozial) 5%.
ZK3 ORGANISATION GEWICHTUNG 25%, unterteilt in
3.1 Ressourcen- und Bauprogramm 15%;
3.2 Schlüsselperson BAULEITER 10%.
PREISBEWERTUNG
Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Bewertung ZK 3.2
Für jede Schlüsselperson wird eine einzige Note zugewiesen, die verhältnismässig die vorgelegte Referenz (Analogie der Funktion und des Werkes der Referenz mit der Funktion und des Werkes dieser Ausschreibung) und die dokumentierte berufliche Erfahrung (in Bezug auf das Projekt dieser Ausschreibung) bewertet.
Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt // ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = erfüllt // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt // Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
1. Vorbehalten bleiben die Umsetzungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich.
4. Ausschluss, Vorbefassung: Es sind keine Firmen von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschossen.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlages und des Arbeitsbeginns) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung.
6. Der Werkvertrag wird im Kanton Tessin abgeschlossen und unterschrieben. Deshalb untersteht er der Stempelsteuer des Kanton Tessin.
7. Alle Beträge sind exkl. MWST. zu verstehen.
8. Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen hat die deutsche Fassung Vorrang.
9. Der Bieter muss in der Lage sein, eine schriftliche und mündliche Kommunikation in italienischer und deutscher Sprache zu gewährleisten.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 56 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Via C. Pellandini 2a
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Telefon: +41 58 469 68 11
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
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