Ausschreibung 1184149: N06.48 - NEB Kandergrund Umfahrung Mitholz - PV Bau, BSA und Verkehr

Publiziert am: 12. März 2021

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

1947 explodierte ein Teil des Munitionslagers Mitholz. Die damalige Risikobeurteilung des verbleibenden Munitionslagers wurde als unkritisch eingestuft. Neue Einschätzungen des VBS zeigen ein höheres Gefährdungspotenzial als bisher angenommen. Der Bundesrat hat am 04.12.2020 entschieden, das Munitionslager zu räumen und zu sanieren. Nach heutigem Kenntnisstand wird die Räumung im Jahr 2031 beginnen und mind. 10 Jahre dauern. Es ist davon auszugehen, dass alle Bewohner/innen von Mitholz während der Räumung, je nach Verlauf, über mehr als 10 Jahre wegziehen müssen. Um die Verkehrsverbindungen zu gewährleisten, müssen vorgängig Schutzmassnahmen realisiert werden, falls es während der Sanierung des Lagers zu einem Havariefall (Explosion von Munitionsmaterial) kommen sollte. Somit muss auch die Nationalstrasse geschützt werden. Der Bundesrat hat sich zugunsten der Variante «Verlängerung Tunnel Mitholz» ausgesprochen, welche nun projektiert und umgesetzt werden soll.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Nicht standortgebundene Dienstleistungen sind am Standort des Auftragnehmers zu erbringen; objektgebundenen Dienstleistungen (z.B. Öffentlichkeitsveranstaltung Abklärungen mit Anstössern und Gemeinden, etc.) vor Ort. Besprechungen mit dem Auftraggeber finden in der ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun, oder Zentrale in Ittigen statt.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71300000: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
12. März 2021 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

31. März 2021 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 08.04.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 31.03.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

3. Mai 2021 Abgabetermin 00:00

Für die vorbefassten Unternehmungen gemäss Ziff. 4.5 der SIMAP-Publikation gilt folgende Einreichefrist: 23. April 2021.

Formvorschriften:
Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (USB-Stick) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N06.48 - NEB Kandergrund Umfahrung Mitholz-PV Bau, BSA und Verkehr».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

10. Mai 2021 Offertöffnung

Für die vorbefassten Unternehmungen gemäss Ziff. 4.5 der SIMAP-Publikation gilt folgende Einreichefrist: 23. April 2021.

Formvorschriften:
Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (USB-Stick) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N06.48 - NEB Kandergrund Umfahrung Mitholz-PV Bau, BSA und Verkehr».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. August 2021 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2034 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK3: SCHLÜSSELPERSONEN
EK4: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EIGNUNGSKRITERIUM EK1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK1: Referenz des Anbieters
Max. zwei Referenzprojekte über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Investitionsvolumen des Gesamtprojekts ≥ 50 Mio. inkl. MWST; Umbau, Ausbau oder Neubau einer schweizerischen Nationalstrasse oder Hochleistungsstrasse, mit vergleichbarer Komplexität und Fachbereichen; Projekt beinhaltet Tunnelaus- oder -neubau; Leistungen als Projektverfasser Bau und BSA mit mindestens zwei der abgeschlossenen Phasen: Globales Erhaltungskonzept, Generelles Projekt, Massnahmenkonzept, Ausführungsprojekt, Massnahmenprojekt, Detailprojekt, Submission oder Realisierung und Inbetriebnahme) mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen/Honorarsumme (inkl. MWST), ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, bearbeitete und abgeschlossene SIA/ASTRA-Phasen, derzeitiger Projektstand (Phase), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson mit Angabe von E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

EIGNUGSKRITERIUM EK2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2: Jahresumsatz
Der Jahresumsatz des Anbieters der letzten drei Jahre ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.
Beilagen zu den EK2, vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- 1.: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- 2.: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- 3.: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- 4.: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
- 5. Nachweis der Jahresumsätze der letzten drei Jahre
- 6.: Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung

Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Art. 26 Abs. 3 BöB einzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate.

EIGNUNGSKRITERIUM EK3: SCHLÜSSELPERSONEN
EK3.1 Referenz der Schlüsselperson Projektleiter PV Bau
Ein Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Investitionsvolumen des Gesamtprojekts ≥ 50 Mio. inkl. MWST; Umbau, Ausbau oder Neubau einer schweizerischen Nationalstrasse oder Hochleistungsstrasse; mit vergleichbarer Komplexität und Fachbereichen, Projekt beinhaltet Tunnelaus- oder -neubau; Leistungen als PL oder PL Stv. PV Bau mit mindestens zwei der abgeschlossenen Phasen: Globales Erhaltungskonzept / Generelles Projekt, Massnahmenkonzept / Ausführungsprojekt, Massnahmenprojekt / Detailprojekt, Submission oder Realisierung und Inbetriebnahme) mit Angabe über Zeitraum, Investitionsvolumen/Honorarsumme Bau (inkl. MWST), ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*), bearbeitete und abgeschlossene SIA/ASTRA-Phasen, derzeitiger Projektstand (Phase), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson mit Angabe von E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

EK3.2 Referenz der Schlüsselperson Projektleiter PV BSA
Ein Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Investitionskosten BSA ≥ 10 Mio. inkl. MWST; Umbau, Ausbau oder Neubau einer schweizerischen Nationalstrasse oder Hochleistungsstrasse; Projekt beinhaltet Tunnelaus- oder -neubau mit vergleichbarer Komplexität und Fachbereichen; Leistungen als PL oder PL Stv. PV BSA in mindestens zwei der abgeschlossenen Phasen: Globales Erhaltungskonzept / Generelles Projekt, Massnahmenkonzept / Ausführungsprojekt, Massnahmenprojekt / Detailprojekt, Submission oder Realisierung und Inbetriebnahme) mit Angabe über Zeitraum, Investitionsvolumen/Honorarsumme Bau (inkl. MWST), ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*), bearbeitete und abgeschlossene SIA/ASTRA-Phasen, derzeitiger Projektstand (Phase), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson mit Angabe von E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

EK3.3 Nachweise bezüglich der Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson (*) und des Stv. grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit PL PV Bau 40% und PL PV BSA 20%. Der PL BSA darf durch einen Subunternehmer gestellt werden.

(*) als Schlüsselperson gilt: Projektleiter PV Bau und Projektleiter PV BSA.

EIGNUGSKRITERIUM EK4: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER
Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten von 50%
Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subplaner beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) An-gebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien:

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK1: QUALITÄT DES ANBIETERS, QUALIFIKATION DER SCHLÜSSELPERSONEN [40%]
Angaben über die Berufserfahrung der Schlüsselpersonen, wie Lebenslauf, Dauer der ausgeübten Tätigkeiten, Aus- und Weiterbildung, Angaben über Tätigkeiten in konkreten Projekten mit Bezug zur vorliegenden Leistung, Angaben zu den Referenzen etc.

ZK1.1: Projektleiter PV Bau (20%)
Ein Referenzprojekte der Schlüsselperson über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität. Vergleichbar: Planung und Realisierung von einem Nationalstrassenprojekt / Infrastrukturbau, welches einen Tunnelausbau oder -neubau von mind. 300m enthält und aus dem gleichen Fachbereich. Mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen/Honorarvolumen (der ausgeführten oder geplanten Massnahmen), Angabe von Berufsausbildung inkl. Diplomjahr und projektspezifische Berufserfahrung / ausgeführte Leistungen des Anbieters sowie Angabe zu Weiterbildungen, Referenzperson beim Auftraggeber mit E-Mail und Telefonnummer. Die Leistungen der Projektphasen müssen abgeschlossen sein und nicht die Projektphasen als solche.

50% Berufserfahrung: Vergleichbarkeit der Referenzprojekte in Bezug auf das vorliegende Projekt; Erfahrung in gleicher Funktion oder Stellvertreterfunktion bei Projekten der Nationalstrasse oder Bahn.
30% Ausbildung zum und Erfahrung als Projektleiter/in oder PL Stv. in Infrastrukturprojekten oder Erfahrung in Führungsfunktion.
20% Ausbildung und Weiterbildung für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen.

ZK1.2: Projektleiter PV BSA (12.5%)
Ein Referenzprojekte der Schlüsselperson über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität. Vergleichbar: Planung und Realisierung von einem Nationalstrassenprojekt, Neubau oder Erneuerung offener Strecke mit Tunnel (Tunnellänge > 150m) mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen/Honorarvolumen (der ausgeführten oder geplanten Massnahmen), Angabe von Berufsausbildung inkl. Diplomjahr und projektspezifische Berufserfahrung / ausgeführte Leistungen des Anbieters sowie Angabe zu Weiterbildungen, Referenzperson beim Auftraggeber mit E-Mail und Telefonnummer. Die Leistungen der Projektphasen müssen abgeschlossen sein und nicht die Projektphasen als solche.

50% Berufserfahrung: Vergleichbarkeit der Referenzprojekte in Bezug auf das vorliegende Projekt; Erfahrung in gleicher Funktion oder Stellvertreterfunktion bei Projekten der Nationalstrasse.
30% Ausbildung zum und Erfahrung als Projektleiter/in oder als PL Stv. in Infrastrukturprojekten oder Erfahrung in Führungsfunktion.
20% Ausbildung und Weiterbildung für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen.

ZK1.3: Projektleiter PV Bau Stv. (7.5%)
Ein Referenzprojekte der Schlüsselperson über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität. Vergleichbar: Planung und Realisierung von einem Nationalstrassenprojekt / Infrastrukturbau, welches einen Tunnelausbau oder -neubau von mind. 300m enthält und aus dem gleichen Fachbereich. Mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen/Honorarvolumen (der ausgeführten oder geplanten Massnahmen), Angabe von Berufsausbildung inkl. Diplomjahr und projektspezifische Berufserfahrung / ausgeführte Leistungen des Anbieters sowie Angabe zu Weiterbildungen, Referenzperson beim Auftraggeber mit E-Mail und Telefonnummer. Die Leistungen der Projektphasen müssen abgeschlossen sein und nicht die Projektphasen als solche.

50% Berufserfahrung: Vergleichbarkeit der Referenzprojekte in Bezug auf das vorliegende Projekt; Erfahrung in gleicher Funktion oder Stellvertreterfunktion bei Projekten der Nationalstrasse oder Bahn.
30% Ausbildung zum und Erfahrung als Projektleiter/in oder PL Stv. in Infrastrukturprojekten oder Erfahrung in Führungsfunktion.
20% Ausbildung und Weiterbildung für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen.

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK2: QUALITÄT DES ANGEBOTES [30%]

ZK2.1 Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag mit QM-Konzept und Risikoanalyse aus der Sicht des Anbieters (15%). Bei der Bewertung mitberücksichtigt wird auch das projektbezogene Organigramm.

ZK 2.2 Plausibilität des Angebots (10%)
Bewertung der Plausibilität der verschiedenen Angebotsbestandteile sowie des Organigramms.

ZK 2.3 Innovation (5%)
Bewertung der im Vorgehensvorschlag erkennbaren Innovationen. Dies sind u.a. technische Innovationen wie auch Innovationen in Bezug auf Verfahren, Organisation, Kostenoptimierung, etc.

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK3: PREIS [30%]
Die Ermittlung der Honorare erfolgt mittels Excel-Datei „04 Honorartabelle N06.48-002 PV Bau, BSA und Verkehr“.
Die Honoraransätze müssen dem nachfolgenden Honorarkategoriemuster entsprechen: A>B>C>D>E>F>G.

PREISBEWERTUNG
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.

BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = nicht beurteilbar; keine Angaben
1 = sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = normale Erfüllung; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = gute Erfüllung; qualitativ gut
5 = sehr gute Erfüllung; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
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2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

4. Folgeaufträge:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.

5. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

6. Stundenvorgaben:
Ausgeschrieben wird eine geschätzte Stundenzahl aufgeteilt auf die verlangten Honorarkategorien (Vergleichbarkeit der Angebote). Angebote, die trotzdem einen Zeitmitteltarif offerieren, werden als unzulässige Preisvarianten ausgeschlossen.

7. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

8. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

9. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.

10. Akteneinsicht:
Die wesentlichen Dokumente und die gesamte Machbarkeitsstudie aus dem Projekt sind beigelegt. Eine weitere Akteneinsicht ist bis zum Eingabetermin an den Werktagen zwischen 10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr bei der ASTRA-Infrastrukturfiliale F2 in Thun möglich. Eine telefonische Voranmeldung unter +41 58 468 24 00 ist Bedingung dafür.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 (0) 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch