Zuschlag 1184021: Malerausschreibung Rahmenvertrag
Publiziert am: 4. März 2021
Kanton Zürich
Die Agosti AG bot das preislich günstigstes Angebot an und erfüllte gesamthaft in preislicher und fachlicher Hinsicht die Zuschlagskriterien am besten. Alle Anbieter erfüllten das Kriterium Nachhaltigkeit.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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60 % | Preis: Bewertet werden die Preise für die einzelnen Arbeitsleistungen gemäss Katalog im Angebotsformular. |
30% | Fachliche Kompetenz: Anzugeben sind zwei Referenzen, die in ihrer Grösse der vorliegenden Leistungsausschreibung entsprechen. Anhand dieser beiden Referenzen wird die Qualität der Leistungserbringung überprüft (Zufriedenheit, Zeitmanagement, Zusammenarbeit, Initiative, Rechnungsstellung, etc.). Hat der Anbieter bereits Aufträge für den Kanton Zürich ausgeführt, ist der Kanton Zürich jedenfalls als eine Referenz aufzuführen. |
10% | Nachhaltigkeit: Bewertet wird ob der Anbieter die Vorschriften gemäss Vollzugsorganisation Umweltschutz im Malergewerbe (VUM) seines Kantons einhält. |
Für die Preisbewertung wurden die im Angebotsformular aufgeführten Preise des Leistungskatalogs (Ziff. 5.1) in zwei Kategorien unterteilt. Die erste Kategorie mit den üblichen Leistungen wurde doppelt so hoch bewertet wie die zweite Kategorie mit den selten erbrachten Leistungen. Im Endeffekt überzeugte das Unternehmen, welches den Zuschlag erhält, sowohl mit dieser Berechnung wie auch mit einer einfachen Durchschnittsberechnung aller Preise.
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
04.03.2021
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Gegen die Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ein Anbieter konnte nicht berücksichtigt werden, da er nicht an der obligatorischen Ortsbesichtigung teilnahm.
Walcheplatz 1
8090 Zürich
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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