Ausschreibung 1182101: Plattform Justitia.Swiss
Publiziert am: 21. Juli 2021
Projekt Justitia 4.0 c/o HIS Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz, KKJPD
Der Rechtsverkehr zwischen den verschiedenen Verfahrensbeteiligten und die Akteneinsicht sollen künftig in allen Verfahrensabschnitten des Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsverfahrens elektronisch über die zentrale E-Justiz-Plattform "Justitia.Swiss" erfolgen. Zu diesem Zweck wird die Plattform ihre Funktionalität sowohl über eine Weboberfläche wie auch als APIs zur Verfügung stellen. Der Aufbau und der anschliessende Betrieb dieser Plattform ist Teil dieser Ausschreibung.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
In den Büros der Anbieterin bzw. in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
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Lots : |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
21. Juli 2021 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
6. August 2021 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
10. September 2021 | Abgabetermin 23:59 | Der vollständige Teilnahmeantrag (vgl. Vorgaben im Kapitel 8.2) ist bis am 10.09.2021 in 3-facher Ausführung (2-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf USB-Stick) an die unter Ziffer 9.1.2 aufgeführte Adresse zuzustellen. Bei Einreichung auf dem Postweg: Bei Übergabe des Teilnahmeantrags an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Die Anbieterin hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Einreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an die Anbieterin zurückgesandt. |
14. September 2021 | Offertöffnung | Der vollständige Teilnahmeantrag (vgl. Vorgaben im Kapitel 8.2) ist bis am 10.09.2021 in 3-facher Ausführung (2-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf USB-Stick) an die unter Ziffer 9.1.2 aufgeführte Adresse zuzustellen. Bei Einreichung auf dem Postweg: Bei Übergabe des Teilnahmeantrags an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Die Anbieterin hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Einreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an die Anbieterin zurückgesandt. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
25% | Preise und Kosten |
55% | Qualitätskriterien |
20% | Lösungspräsentation |
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
25% | Preise und Kosten |
55% | Qualitätskriterien |
20% | Lösungspräsentation |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
4
Zusätzliche Informationen
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Die Auftraggeberin behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Justizbehörden erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Nordring 8
3013 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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