Ausschreibung 1182101: Plattform Justitia.Swiss

Publiziert am: 21. Juli 2021

Projekt Justitia 4.0 c/o HIS Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz, KKJPD

Der Rechtsverkehr zwischen den verschiedenen Verfahrensbeteiligten und die Akteneinsicht sollen künftig in allen Verfahrensabschnitten des Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsverfahrens elektronisch über die zentrale E-Justiz-Plattform "Justitia.Swiss" erfolgen. Zu diesem Zweck wird die Plattform ihre Funktionalität sowohl über eine Weboberfläche wie auch als APIs zur Verfügung stellen. Der Aufbau und der anschliessende Betrieb dieser Plattform ist Teil dieser Ausschreibung.


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

In den Büros der Anbieterin bzw. in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Entwicklung der Plattform

  • Lot 2:

    IT Betrieb und Hosting der Plattform, inkl. Service Desk


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
21. Juli 2021 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

6. August 2021 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Die Antworten werden anonymisiert auf www.simap.ch publiziert. Alle Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.

10. September 2021 Abgabetermin 23:59

Der vollständige Teilnahmeantrag (vgl. Vorgaben im Kapitel 8.2) ist bis am 10.09.2021 in 3-facher Ausführung (2-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf USB-Stick) an die unter Ziffer 9.1.2 aufgeführte Adresse zuzustellen.

Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp-Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.

Bei Übergabe des Teilnahmeantrags an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihren Antrag bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an submission@justitia.swiss zu senden.

Die Anbieterin hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Einreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an die Anbieterin zurückgesandt.

14. September 2021 Offertöffnung

Der vollständige Teilnahmeantrag (vgl. Vorgaben im Kapitel 8.2) ist bis am 10.09.2021 in 3-facher Ausführung (2-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf USB-Stick) an die unter Ziffer 9.1.2 aufgeführte Adresse zuzustellen.

Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp-Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.

Bei Übergabe des Teilnahmeantrags an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihren Antrag bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an submission@justitia.swiss zu senden.

Die Anbieterin hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Einreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an die Anbieterin zurückgesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Entwicklung der Plattform
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
25% Preise und Kosten
55% Qualitätskriterien
20% Lösungspräsentation



2: IT Betrieb und Hosting der Plattform, inkl. Service Desk
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
25% Preise und Kosten
55% Qualitätskriterien
20% Lösungspräsentation



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Anzahl max. zugelassener Teilnehmer:

4

Zusätzliche Informationen

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Die Auftraggeberin behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Justizbehörden erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Projekt Justitia 4.0 c/o HIS Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz, KKJPD
Nordring 8
3013 Bern
E-Mail-Adresse:  
submission@justitia.swiss

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1182101 Plattform Justitia.Swiss