Ausschreibung 1179665: VS Stöckacker, Ausschreibung Fachplaner*in SIA 103 Bauingenieur*in

Publiziert am: 17. Februar 2021

Präsidialdirektion, Hochbau Stadt Bern

Gesamtsanierung Bestandesgebäude und Erweiterungsneubau (Holzbau) VS Stöckacker, Bern.

SIA 103 Bauingenieur*innen und Holzbauingenieur*innen. Die Fachplanenden bilden eine Planer*innengemeinschaft unter Bekanntgabe des/der federführenden Planer*in. Die Einhaltung der zu erbringenden Leistungen obliegt bei dem/der federführenden Planer*in.

Die zu erbringenden Leistungen entsprechen 100% der zu erbringenden Teilleistungen (31 Vorprojekt, 32 Bauprojekt, 41 Ausschreibung, 51 Ausführungsprojekt, 52 Ausführung) gemäss SIA-Ordnung 103.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Volksschule Stöckacker, Bienenstrasse 5 , 3018 Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
17. Februar 2021 Publikationsdatum
17. Februar 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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30. März 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
4. März 2021 Frist für Fragen

Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 11.03.2021 auf www.simap.ch.

30. März 2021 Abgabetermin 00:00

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "PB08-020 Volksschule Stöckacker Bern, Ausschreibung Fachplaner*innen SIA 103 Bauingenieur*innen, Holzbauingenieur*innen" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen. Aufgrund der momentanen Lage (Covid-19) ist eine Abgabe am Schalter an der Bundesgasse 33, 3011 Bern nicht möglich.

6. April 2021 Offertöffnung

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "PB08-020 Volksschule Stöckacker Bern, Ausschreibung Fachplaner*innen SIA 103 Bauingenieur*innen, Holzbauingenieur*innen" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen. Aufgrund der momentanen Lage (Covid-19) ist eine Abgabe am Schalter an der Bundesgasse 33, 3011 Bern nicht möglich.

1. Juni 2021 Geplanter Projektstart
30. Juni 2027 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% Angebotspreis:
30% Referenzobjekte:
20% Konzeptidee:
10% Schlüsselperson Holzbauingenieur*in:
10% Schlüsselperson Bauingenieur*in:

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben.

Eignungskriterien:

Auf Grund der nachstehenden Kriterien:
- Mindestens 5-jährige Erfahrung in der Erarbeitung von ingenieurtechnischen Konzepten bei Projekten/Objekten ähnlicher Komplexität und vergleichbarer Grösse
- Erfahrung in der Zusammenarbeit in Planungsteams
- Fachkompetenz in Projektmanagement, Projektierung und Ausführung
- Organisationsstruktur und Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Die Verfügbarkeit von entsprechendem Fachpersonal ist nachzuweisen.

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.

Geforderte Nachweise:

Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

Art. 20 ÖBV:
- Firmenportrait und Leistungsausweis in geeigneter Form
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen gemäss Artikel 20 ÖBV
- Detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörde (MWST, Staats-, Gemeinde- und Bundessteu-ern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV, FAK)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung der Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorge-schrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bezüglich Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrages
- Bei Branchen ohne GAV: Bestätigung der Revisionsstelle bezüglich Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Frau und Mann
- Für Firmen im Bauhauptgewerbe: Bestätigung FAR

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Die Stadt Bern behält sich vor, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmung sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann kontrollieren zu lassen (Art. 35 ÖBV). Die Anbieterin ist verpflichtet, die für die Kontrolle notwendigen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzungen der Lohngleichheit von Frau und Mann kann der Anbieterin unter Anordnung von Massnahmen um Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, bis zu der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Bei Verletzung der Vergabebestimmung kann die Auftraggeberin die Zuschlagsverfügung widerrufen. In schwerwiegenden Fällen kann die Auftraggeberin die Zuschlagsempfängerin für eine Dauer von bis zu fünf Jahren von ihren künftigen Vergabeverfahren ausschliessen (Art. 8 ÖBG).

Sonstige Angaben:

1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).

Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut
3.0 = genügend
2.0 = teilweise genügend
1.0 = ungenügend
0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig.

Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,05 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 100%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)

Mit der Offerteingabe sind 4 Referenzen (2 Ref. Bauing., 2 Referenzen Holzbauing.) in den letzten 10 Jahren mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Dabei ist das der Ausschreibung beigelegte Referenzblatt zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine Referenzangabe durch eine eigene Erfahrung bei anderen Objekten oder Aufträgen zu ersetzen. Das Nichteinreichen von Referenzangaben führt in jedem Fall zu einer Bewertung von 0 Punkten.

2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.

3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.

4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Auftraggeberin behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und den Zuschlag nur brieflich mitzuteilen.

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kredit- bzw. Baubewilligung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen


Kontakt

Präsidialdirektion, Hochbau Stadt Bern
Bundesgasse 33
3011 Bern
Telefon: +41 321 73 14
E-Mail-Adresse:  
beschaffungswesen@bern.ch