Ausschreibung 1179545: A2 PV Zofingen
Publiziert am: 12. Februar 2021
StWZ Energie AG - Mühlegasse 7 - 4800 Zofingen
Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Photovoltaik-Anlage als Totalunternehmer (ca. 750 kWp).
Voraussetzung für die Auftragserteilung ist der Erhalt der Baubewilligung
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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12. Februar 2021 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
26. Februar 2021 | Frist für Fragen | None |
15. März 2021 | Abgabetermin 12:00 | Voraussetzung für das Einreichen eines gültigen Agebotes ist die Teilnahme an der Begehung am 23.2.20221 um 14:00 in Zofingen |
18. März 2021 | Offertöffnung | Voraussetzung für das Einreichen eines gültigen Agebotes ist die Teilnahme an der Begehung am 23.2.20221 um 14:00 in Zofingen |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahme an der Begehung am 23.2.2021 in Zofingen ist Voraussetzung für ein gültiges Angebot.
Treffpunkt um 14:00 bei der Brücke der Strengelbacherstrasse über die A2.
Voraussetzung für die Auftragserteilung ist der Erhalt der Baubewilligung.
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Forchstrasse 395
8032 Zürich
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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