Ausschreibung 1177291: ICT PL-/PMO-Pool Kanton Bern
Publiziert am: 2. März 2021
Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO)
Die Ausschreibung umfasst die Stellung von ICT Projektleitenden und Projektmanagement-Officer auf Abruf.
Es werden für die Lose 1 und 2 je maximal 6 und für das Los 3 maximal 5 Rahmenverträge abgeschlossen. Die jeweilige Vertragsdauer beträgt 3 Jahre fix und 2 Verlängerungsoptionen von je 2 Jahren.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
2. März 2021 | Publikationsdatum | |
2. März 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
12. April 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
11. März 2021 | Frist für Fragen | Die Fragen werden voraussichtlich bis zum 12.03.2021 beantwortet. Direkte Kontakte zwischen den Anbieterinnen und den zuständigen Personen bei der Vergabestelle sind nicht vorgesehen. Fragen im Zusammenhang mit den Ausschreibungsunterlagen sind ausschliesslich im simap-Forum in der für das Angebot vorgesehenen Sprache zu stellen und werden dort, für alle Anbieterinnen ersichtlich, beantwortet. |
12. April 2021 | Abgabetermin 23:59 | Der vollständig ausgefüllte DecisionAdvisor-Lieferantenexport ist rechtsgültig unterzeichnet in Papierform (einfach) bis spätestens am 12.04.2021, 23:59 Uhr der Schweizerischen Post zu übergeben oder muss spätestens am 12.04.2021 bis 12:00 Uhr verschlossen an der oben genannten Adresse eingegangen sein. Der DecisionAdvisor-Lieferantenexport kann von 08:30 bis 12:00 Uhr persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung abgegeben werden. Das Angebot muss mit dem Vermerk Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Die Anbieterinnen sind für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich. Die Offerte muss vollständig sein. Offerten, die nicht rechtzeitig eintreffen oder in Umfang oder Inhalt unvollständig sind, werden vom Verfahren ausgeschlossen. |
15. April 2021 | Offertöffnung | Der vollständig ausgefüllte DecisionAdvisor-Lieferantenexport ist rechtsgültig unterzeichnet in Papierform (einfach) bis spätestens am 12.04.2021, 23:59 Uhr der Schweizerischen Post zu übergeben oder muss spätestens am 12.04.2021 bis 12:00 Uhr verschlossen an der oben genannten Adresse eingegangen sein. Der DecisionAdvisor-Lieferantenexport kann von 08:30 bis 12:00 Uhr persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung abgegeben werden. Das Angebot muss mit dem Vermerk Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Die Anbieterinnen sind für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich. Die Offerte muss vollständig sein. Offerten, die nicht rechtzeitig eintreffen oder in Umfang oder Inhalt unvollständig sind, werden vom Verfahren ausgeschlossen. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Der Leistungsbezug erfolgt während der ganzen Rahmenvertragsdauer im Bedarfsfall direkt durch den jeweiligen Leistungsbezüger.
- Projektdauer von bis
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
2 Verlängerungsoptionen von jeweils 2 Jahren
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
2 Verlängerungsoptionen von jeweils 2 Jahren
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von bis
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
2 Verlängerungsoptionen von jeweils 2 Jahren
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind nicht zulässig.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schweiz. Informatikkonferenz (SIK), Ausgabe 2020
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kantons Bern über die Informationssicherheit und den Datenschutz (ISDS) bei der Erbringung von Informatikdienstleistungen V3.0 (AGB ISDS) vom 24.03.2015
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters werden nicht akzeptiert.
Es gelten die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVÖB), das kantonale Gesetz (ÖBG) und die kantonale Verordnung (ÖBV) über das öffentliche Beschaffungswesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Folgeaufträge, die sich auf den vorliegenden Auftrag beziehen, im freihändigen Verfahren an den Zuschlagsempfänger zu vergeben (Art. 7 Abs. 3 Bst. g ÖBV).
Wenn der Auftrag nach dem Zuschlag nicht ausschreibungs- oder vertragsgemäss ausgeführt wird, ist der Auftraggeber berechtigt, den Zuschlag zu widerrufen (Art. 8 ÖBG). Der Auftraggeber behält sich in diesem Fall oder im Fall der Vertragsauflösung vor dem Ende der vorgesehenen Höchstdauer des Auftrags vor, den Auftrag ohne neue Ausschreibung der oder dem Anbietenden mit dem am nächstbesten bewerteten Angebot zu vergeben.
Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Erteilung der Ausgabenbewilligung durch die dafür zuständige Behörde.
Für die Nachforderung allfällig vergessener einzelner Nachweise oder Unterschriften, beabsichtigt die Vergabestelle per E-Mail eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Vorbehalten bleibt der Ausschluss von Angeboten, in denen mehrere Nachweise oder Unterschriften, oder andere zwingende Inhalte fehlen.
Anbieter mit Sitz im Ausland haben ein Zustellungsdomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Das KAIO behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und stattdessen die Verfügung auf simap.ch zu publizieren (Art. 15 Abs. 7 VRPG, BSG 155.21).
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Wildhainweg 9
3012 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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