Zuschlag 1177265: Weiterentwicklung Planungs- und Dispositionstool "PlanBox"

Publiziert am: 23. Juli 2021

PostAuto AG

Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB:
Das Planungs- und Dispositionstool «PlanBox» wurde nach WTO ausgeschrieben und IVU Traffic Technologies hat den Zuschlag erhalten. Seit Dezember 2016 ist die Software bei PostAuto produktiv im Einsatz und wird seither laufend den postspezifischen Bedürfnissen angepasst.
Die zusätzlichen Lizenzen betreffend zusätzliche Funktionalitäten innerhalb der ausgeschriebenen Grundfunktionen. Die Zusatzlizenzen sind im System integriert und können deshalb nicht von anderen Anbietern angeboten werden. Die Wartung und der Support des Produktes kann ausschliesslich durch die IVU Traffic Technologies erbracht werden.
Weiter liegen die Urheberrechte und das Eigentum an den Programmiercodes bei der Zuschlagsempfängerin.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72212100: Entwicklung von branchenspezifischer Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

IVU Traffic Technologies AG, Berlin, DE
CHF 1,200,000 exkl. MwSt., Le prix indiqué ci-dessus correspond à la rémunération estimée pour 12 mois.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

16.07.2021


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

PostAuto AG
Wankdorfallee 4
3030 3030 Bern
E-Mail-Adresse:  
da@post.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1177265 Weiterentwicklung Planungs- und Dispositionstool "PlanBox"