Ausschreibung 1176029: N02, 180002, Einzelmassnahme Osttangente / Verkehrsingenieur

Publiziert am: 10. Februar 2021

Bundesamt für Strassen ASTRA

Für die innerstädtischen Erhaltungsmassnahmen entlang der Osttangente in der Stadt Basel, sind die verkehrlichen Rahmenbedingungen zu untersuchen und die mandatierten Projektverfasser bei der Massnahmenumsetzung zu unterstützen. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der starken Verflechtung mit dem kantonalen Strassennetz (mit all seinen Anspruchsgruppen), den Einflüssen auf den Landesgrenzen querenden Verkehr und die zahlreichen zu koordinierenden Drittprojekte mit verkehrlichem Einfluss auf die Stamm- und Umleitungslinien. Es sind neben konzeptionellen Überlegungen wie die Baustellen verkehrlich abgewickelt werden können, div. Planunterlagen und Verkehrsuntersuchungen zu führen und alle Baustellen (Bund / Kanton / Dritte) soweit in eine terminliche Abfolge zu bringen, dass Verkehrsbehinderungen und Emissionen auf ein Minimum reduziert werden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Standortgebundene Dienstleistungen (wie z. B. Sitzungen) erfolgen vor Ort beim Auftraggeber (ASTRA, Filiale Zofingen) respektive am Ort der gelegenen Sache. Dienstleistungen, welche nicht standortgebunden sind (wie z. B. das Erstellen von Plänen oder Berichten), werden beim Auftragnehmer erbracht.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
10. Februar 2021 Publikationsdatum
10. Februar 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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24. März 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
25. Februar 2021 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 03.03.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 25.02.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

24. März 2021 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag bis 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

31. März 2021 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag bis 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Mai 2021 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2030 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 % ZK1: QUALITÄT DES ANBIETERS;
35 % ZK2: QUALITÄT DES ANGEBOTS;
25 % ZK3: PREIS;

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Qualifikation Projektleiter
EK4: Verfügbarkeit Projektleiter und Projektleiter Stv.
EK5: Leistungsanteil Unterakkordanten

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Für den Anbieter: mind. 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, welches folgende Anforderungen erfüllt:
- Erbringung von Verkehrsingenieurleistungen für den Neu- oder Ausbau/Unterhalt einer Hochleistungsstrasse im innerstädtischen Raum
- Investitionsvolumen mindestens CHF 10 Mio. (exkl. MwSt)
- ASTRA-Phase AP/MK, DP/MP, BA/Massnahmenausführung oder SIA 103 Phase 31, 32, 41, 51 - 53 oder vergleichbar. Ein zweites Referenzprojekt kann angegeben werden, falls nicht alle verlangten Phasen mit einem Referenzprojekt erfüllt werden können.

EK2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Für den Anbieter: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages

Zu EK3: QUALIFIKATION PROJEKTLEITER
Für den Projektleiter: mind. 1 Referenzprojekt über Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, welches folgende Anforderungen erfüllt:
- Erbringung von Verkehrsingenieurleistungen für den Neu- oder Ausbau/Unterhalt einer Hochleistungsstrasse im innerstädtischen Raum
- Investitionsvolumen mindestens CHF 10 Mio. (exkl. MwSt.)
- ASTRA-Phase AP/MK, DP/MP, BA/Massnahmenausführung oder SIA 103 Phase 31, 32, 41, 51 - 53 oder vergleichbar. Ein zweites Referenzprojekt kann angegeben werden, falls nicht alle verlangten Phasen mit einem Referenzprojekt erfüllt werden können.

EK4: VERFÜGBARKEIT PROJEKTLEITER UND PROJEKTLEITER STV.
Für den Projektleiter und den Projektleiter Stv.: Nachweis, dass Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit von zusammen 35 % während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten.

EK5: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANTEN
Maximal 50 % der Leistung darf durch Subunternehmen erbracht werden.
Schlüsselpersonen können nicht durch Subunternehmer abgedeckt werden.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich
4. Ausschluss, Vorbefassung: Jauslin Stebler AG ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen
5. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt
6. Die für ein vollständiges und gültiges Angebot einzureichenden Unterlagen und deren Gliederung sind im Dokument „Angebotsunterlagen für Planerleistungen“ (gemäss Ausschreibungsunterlagen) festgelegt

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
zofingen@astra.admin.ch