Ausschreibung 1173399: DWP - MS 365 Lizenzbeschaffung
Publiziert am: 30. Januar 2021
Luzerner Kantonsspital
Der Zuschlag erfolgt an das vorteilhafteste Angebot für den Abschluss eines Microsoft Enterprise Agreements für drei Jahre inklusive Dienstleistung für quartalsweisen Reviews und jährliche Lizenzüberprüfungen (inkl. Nachlizenzierungsbeschaffungsprozess «TrueUp») im Bedarfsfall. Der genaue Lizenzbedarf muss noch erhoben werden. Die angegebenen Werte im Preisblatt sind ungefähre Richtwerte. Der genaue Lizenzbedarf wird erst nach der Erteilung des Zuschlags festgelegt.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
30. Januar 2021 | Publikationsdatum | |
1. Februar 2021 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
19. Februar 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
4. Februar 2021 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind ausschliesslich im Frageforum auf www.simap.ch in deutscher Sprache zu stellen und werden dort, für alle Anbieter ersichtlich, beantwortet. Anfragen via Telefon oder per E-Mail werden nicht beantwortet. Nachdem 04.02.2021 eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Den Anbietern obliegt es, bis zum Zuschlag unter derjenigen E-Mail-Adresse, welche sie für die Anmeldung bei simap.ch verwendet haben, erreichbar zu sein, z.B. für die Benachrichtigung, dass die Vergabestelle Antworten auf die Fragen der Anbieter publiziert hat oder für Mitteilungen der Vergabestelle über Änderungen. |
19. Februar 2021 | Abgabetermin 17:00 | Das vollständige und rechtsgültig unterschriebene Angebot ist bis spätestens 19.02.2021, 17.00 Uhr in 2-facher Ausführung (1x in Papierform und 1x in elektronischer Form auf USB-Stick) an die unter Ziffer 1.2 aufgeführte Adresse zuzustellen. Der Name des Anbieters muss auf dem Umschlag ersichtlich sein. Über der Adresse muss der Vermerk " Nicht öffnen – Angebotsunterlagen; Ausschreibung: DWP - MS 365 Lizenzbeschaffung!" angebracht werden. Angebote können aufgrund der Corona-Situation nicht persönlich abgegeben werden. Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Bei Zusendung mittels Post oder Kurier ist ebenfalls der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich. Wichtig: Poststempel sind nicht massgebend; massgebend ist der Zeitpunkt des Eintreffens des Angebots bei der Vergabestelle. Zu spät eingetroffene, nicht vollständig ausgefüllte oder nicht rechtsgültig unterzeichnete Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die elektronische Version des Angebots muss sämtliche Dateien enthalten, die in der Papierversion enthalten sind. Dokumente, die nur auf Papier vorliegen, werden von der Vergabestelle nicht berücksichtigt. |
22. Februar 2021 | Offertöffnung | Das vollständige und rechtsgültig unterschriebene Angebot ist bis spätestens 19.02.2021, 17.00 Uhr in 2-facher Ausführung (1x in Papierform und 1x in elektronischer Form auf USB-Stick) an die unter Ziffer 1.2 aufgeführte Adresse zuzustellen. Der Name des Anbieters muss auf dem Umschlag ersichtlich sein. Über der Adresse muss der Vermerk " Nicht öffnen – Angebotsunterlagen; Ausschreibung: DWP - MS 365 Lizenzbeschaffung!" angebracht werden. Angebote können aufgrund der Corona-Situation nicht persönlich abgegeben werden. Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Bei Zusendung mittels Post oder Kurier ist ebenfalls der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich. Wichtig: Poststempel sind nicht massgebend; massgebend ist der Zeitpunkt des Eintreffens des Angebots bei der Vergabestelle. Zu spät eingetroffene, nicht vollständig ausgefüllte oder nicht rechtsgültig unterzeichnete Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die elektronische Version des Angebots muss sämtliche Dateien enthalten, die in der Papierversion enthalten sind. Dokumente, die nur auf Papier vorliegen, werden von der Vergabestelle nicht berücksichtigt. |
1. Mai 2021 | Geplanter Projektstart | |
30. April 2023 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
70% | Angebotspreis für Lizenzen und Wartung über 3 Jahre |
20% | Angebotspreis für Zusätzliche Lizenzen (True Up) über 3 Jahre |
10% | Dienstleistungen |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind ausgeschlossen.
- Die Offerte der Anbieter ist vollständig (alle Preise pro Lizenztyp sind aufgeführt, unter Verwendung des Preisblatts).
- Der Anbieter ist ein offiziell anerkannter Microsoft Partner in den Bereichen Lizenzierung und Software Assurance.
- Anerkennung der AGB der SIK (http://www.sik.ch/agb.html; Allgemeine Geschäftsbedingungen für IKT-Leistungen Ausgabe Januar 2020)
Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.
-Selbstdeklarationsformular für den Anbieter, rechtsgültig unterschrieben
-Geheimhaltungserklärung für den Anbieter, rechtsgültig unterschrieben
-Aktueller, max. 3 Monate alter Handelsregisterauszug (siehe Selbstdeklarationsformular)
-Aktueller, max. 3 Monate alter Betreibungsregisterauszug (siehe Selbstdeklarationsformular)
-Nachweis des Anbieters offiziell anerkannter Microsoft Partner in den Bereichen Lizenzierung und Software Assurance zu sein.
Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.
Zusätzliche Informationen
Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für IKT-Leistungen der Schweizerischen Informatikkonferenz SIK, Ausgabe Januar 2020, abrufbar unter http://www.sik.ch/agb.html
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/-innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen gleichwertige Bestätigungen aus ihrem Land bei.
Das Selbstdeklarationsformular ist rechtsgültig unterzeichnet inkl. aller Nachweise dem Angebot beizulegen.
1. Bewertungsmatrix
Die Bewertungen der Zuschlagskriterien gem. Ziff. 2.10 erfolgt so, dass im Vergleich aller Anbieter das tiefste Angebot die maximale Punktzahl erhält und diejenigen Preise, welche 50 oder mehr Prozent über dem tiefsten Angebot liegen, Null Punkte erhalten. Für alle anderen Angebote, die dazwischen sind, werden die Punkte linear verteilt. Für weitere Kosten, bspw. Dienstleistungen des Partners werden keine Negativpunkte verteilt. Negativkosten können für den Angebotspreis bei Lizenzen und True Up vergeben werden.
2. Berichtigungen
Die Auftraggeberin behält sich vor, Berichtigungen und Ergänzungen zu den vorliegenden Unterlagen innerhalb der Frist zur Einreichung des Angebots vorzunehmen. Die Auftraggeberin wird diese Berichtigungen und Ergänzungen gleichzeitig allen Anbieterinnen schriftlich mitteilen und erforderlichenfalls die Frist zur Einreichung des Angebots erstrecken. Die Anbieterinnen sind verpflichtet, diese Berichtigungen und Ergänzungen in ihrem Angebot zu berücksichtigen
3. Vorbehalt der Ausgabenbewilligung
Die Auftragsvergabe und -realisierung erfolgt vorbehältlich der Bewilligung der Ausgabe durch das zuständige Organ des LUKS.
4. Vertragsabschluss
Der Zuschlag gibt keinen Anspruch auf eine Auftragsvergabe beziehungsweise auf Abschluss eines Vertrags (keine Kontrahierungspflicht der Auftraggeberin). Die in den Ausschreibungsunterlagen genannten Beschaffungsvolumina sind Erfahrungszahlen aus der Vergangenheit und begründen keine Zusage des LUKS über in der Zukunft zu erwartende Mindest- oder Maximalvolumina. Sie dienen lediglich zur Information über möglicherweise benötigte Kapazitäten.
Es ist vorgesehen mit der Zuschlagsempfängerin gestützt auf die gegenständlichen Ausschreibungsunterlagen sowie deren Angebot einen Vertrag abzuschliessen. Der Vertragsabschluss kann erst erfolgen, wenn der Zuschlag in Rechtskraft erwachsen ist.
5. Folgeaufträge
Die Auftraggeberin behält sich vor, Folgeaufträge, die sich auf den vorliegenden Auftrag beziehen, im freihändigen Verfahren an die Zuschlagsempfängerin zu vergeben (Art. 6 Abs. 2 Bst. c öBV).
6. Nicht ausschreibungs- bzw. vertragsgemässe Ausführung
Bei nicht ausschreibungs- bzw. vertragsgemässer Erfüllung durch den Anbieter behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, den Zuschlag zu widerrufen und ohne weitere Ausschreibung dem am nächstbesten bewerteten Anbieter Aufträge zu erteilen.
www.simap.ch
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit Publikation beim Kantonsgericht Luzern, 4.Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angefochtene Ausschreibung und die vorhandenen Beweismittel sind beizulegen.
Spitalstrasse, c/o Informatik, Haus 23
6000 Luzern 16
Telefon: +41 41 205 24 68
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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