Ausschreibung 1169983: (20102) 402 Betrieb, Pflege & Weiterentwicklung «Open eGov Plattform»

Publiziert am: 18. Dezember 2020

Bundesamt für Justiz BJ, Fachbereich Rechtsinformatik

Zur Erfüllung verschiedener Aufgaben in den unterschiedlichen Fachdomänen des Bundesamts für Justiz BJ wurden diverse Anwendungen und Services entwickelt, welche gemeinsam auf der sogenannten Open eGov Plattform betrieben werden.

Die Open eGov Plattform ist eine komplexe Umgebung mit mehrerer untereinander vernetzten Anwendungen, Softwarekomponenten und Services. Die Idee dabei ist, bestehende Softwarekomponenten mehrmals für unterschiedliche Anwendungen zu nutzen und dabei von Synergien im Bereich Infrastruktur, Betriebsumgebung ganz allgemein sowie Wartungs- und Supportleistungen zu profitieren.

Mittels der vorliegenden Ausschreibung sollen die Betriebs- und IT Infrastrukturleistungen (Los 1), Support und Wartung (Pflege) sowie Weiterentwicklung der bestehenden Open eGov Anwendungen (Los 2) und auch Neuentwicklungen von Kleinanwendungen sowie die Pflege (Wartung und Support) der neu entwickelten Anwendungen (Los 3) beschafft werden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Standort des BJ in Bern und in den Räumlichkeiten der Auftragnehmerin gemäss Vorgaben des BJ.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Betrieb der Open eGov Umgebung

  • Lot 2:

    Pflege (Wartung und Support) sowie kleinere Weiterentwicklungen der bestehenden Open eGov Anwendungen

  • Lot 3:

    Neuentwicklung von Kleinanwendungen und Pflege dieser neu entwickelten Anwendungen


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
18. Dezember 2020 Publikationsdatum
18. Dezember 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

13. Januar 2021 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

15. Februar 2021 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

19. Februar 2021 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Januar 2022 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2032 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Betrieb der Open eGov Umgebung
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • • 27'500 Stunden • Betrieb zum jährlichen Festpreis • 1'650'000 SMS mittels Notifikationsservice • 100 Betriebspauschale Serverpaket «klein» • 100 Betriebspauschale Serverpaket «mittel» • 100 Betriebspauschale Serverpaket «gross»
  • Projektdauer von 01.01.2022 bis 31.12.2032

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
20% ZK01: Erfüllung der Anforderungen zum Thema Betriebs- und Supportprozesse
20% ZK02: Erfüllung der Anforderungen zum Thema Flexibilität Betriebsumgebung / Change- und Release-Management
5% ZK03 Erfüllung der Anforderungen zur Sprache mündlich
5% ZK04: Erfüllung der Anforderungen zur Sprache schriftlich
30% ZK05: Preisgestaltung und Kosten
10% ZK06: Erfüllung der Anbieterinnenpräsentation
5% ZK07: Erfahrung im Bereich Pflege von Fachanwendungen
5% ZK08: Erfahrung im Bereich Software-Neuentwicklung

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1-1 und 4-1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Pflege (Wartung und Support) sowie kleinere Weiterentwicklungen der bestehenden Open eGov Anwendungen
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • • 33'000 Stunden • Pflegepauschale zum jährlichen Festpreis
  • Projektdauer von 01.01.2022 bis 31.12.2032

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
20% ZK01: Erfüllung der Anforderung zum Thema Pflegeprozess
20% ZK02: Erfüllung der Anforderung zum Thema Change- und Release-Management
5% ZK03: Erfüllung der Anforderungen zur Sprache mündlich
5% ZK04: Erfüllung der Anforderungen zur Sprache schriftlich
30% ZK05: Preisgestaltung und Kosten
10% ZK06: Erfüllung der Anbieterinnenpräsentation
5% ZK07: Erfahrung im Bereich Betrieb von Informatiklösungen
5% ZK08: Erfahrung im Bereich Software-Neuentwicklung

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1-2 und 4-2 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



3: Neuentwicklung von Kleinanwendungen und Pflege dieser neu entwickelten Anwendungen
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • • 57'500 Stunden • 50 Pflegepauschalen zum jährlichen Festpreis
  • Projektdauer von 01.07.2021 bis 31.12.2032

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
15% ZK01: Erfüllung der Anforderung zum Thema Vorgehen Neuentwicklung
10% ZK02: Erfüllung der Anforderung zum Thema Verwaltung und E-Government
5% ZK03: Erfüllung der Anforderungen zur Sprache mündlich
5% ZK04: Erfüllung der Anforderungen zur Sprache schriftlich
30% ZK05: Preisgestaltung und Kosten
10% ZK06: Erfüllung der Anbieterinnenpräsentation
5% ZK07: Erfahrung im Bereich Betrieb von Informatiklösungen
10% ZK08: Erfüllung der Anforderung zum Thema Pflegeprozess
10% ZK09: Erfüllung der Anforderung zum Thema Change- und Release-Management

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1-3 und 4-3 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 (alle Lose)
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Anbieterin verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbieterinnen aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 (alle Lose)
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Die Anbieterin bestätigt, dass sie selber sowie die von ihr beigezogenen Dritten (Subunternehmen und Unterlieferantinnen) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK03 (Los 1)
Erfahrung
Die Anbieterin verfügt über genügend Betriebserfahrung, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Sie weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 4 Jahren nach und beschreibt beide Referenzbetriebe auf je maximal 2 Seiten A4, welche Tätigkeiten und Aufgaben wahrgenommen wurden.
Referenzauskünfte über von der Anbieterin für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK03 (Los 2)
Erfahrung
Die Anbieterin verfügt über genügend Erfahrung im Bereich Wartung und Support von Anwendungen, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 4 Jahren nach und beschreibt für beide Pflegeaufträge auf je maximal 2 Seiten A4, welche Tätigkeiten und Aufgaben wahrgenommen wurden.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK03 (Los 3)
Erfahrung
Die Anbieterin verfügt über genügend Erfahrung im Bereich Anwendungsentwicklung sowie auch in der Pflege von Anwendungen. Sie weist diese Erfahrung anhand von 4 Referenzen in den letzten 4 Jahren nach und beschreibt je 2 Referenzprojekte, resp. -aufträge seiner Tätigkeiten und Aufgaben im Bereich der Pflege sowie 2 im Bereich der Anwendungsentwicklung. Die Dokumentation darf je Referenz auf maximal 2 Seiten A4 ausgeführt werden.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK04 (alle Lose)
Personelle Ressourcen
Die Anbieterin verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.

EK05 (alle Lose)
Ansprechpartner
Die Anbieterin verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und einen Entscheid herbeiführen kann.

EK06 (alle Lose)
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Die Anbieterin ist bereit, einen SPOC (vgl. EK05) sowie eine verantwortliche Person für den Support einzusetzen, die in deutscher oder französischer Sprache mündlich (mind. Referenzniveau B2) und in einer der beiden Sprachen schriftlich kommunizieren sowie die Projektergebnisse, Antworten auf Supportanfragen und Dokumentationen in einer der beiden Sprachen erstellen und abliefern können (mind. Referenzniveau C1).

EK07 (alle Lose)
Personensicherheitsprüfung
Die Anbieterin ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK08 (alle Lose)
Ersatz von Mitarbeitenden
Die Anbieterin ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Auftraggeberin, ob die Anbieterin verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc.
Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich.
Das Engagement in anderen Projekten der Auftragnehmerin gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK09 (alle Lose)
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019).

EK10 (Los 1)
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Die Anbieterin ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 5-1 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK10 (Los 2)
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Die Anbieterin ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 5-2 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK10 (Los 3)
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Die Anbieterin ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 5-3 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK11 (alle Lose)
Schweizer Recht und Gerichtsstand
Die Anbieterin akzeptiert, dass alle Verträge mit der Vergabestelle die Rechtswahl Schweizer Recht und den Gerichtsstand Bern vorsehen. Sie bestätigt zudem, dass sie in allen für die Leistungserbringung relevanten Verträgen mit Subunternehmern die Rechtswahl Schweizer Recht und einen Schweizer Gerichtsstand vorsehen wird. Die Anbieterin legt die vorgesehenen Subunternehmer und auf Verlangen die entsprechenden Vertragsabschnitte in den zugehörigen Verträgen offen. Ein Wechsel bei den Subunternehmern ist nur mit vorgängiger Genehmigung der Vergabestelle zulässig.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019).
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Justiz BJ, Fachbereich Rechtsinformatik
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch