Ausschreibung 1169087: «LB» Realisierung und Einführung IT-System, SW-Pflege, 2021/22-2028/29

Publiziert am: 14. Dezember 2020

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung DG, Bereich IT respektive Abteilung, Strassennetze, Bereich SSI

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) betreibt die Fachapplikation Lärmbelastungskataster Sofortlösung, welche den Bereich Lärmschutz und die Projekte zur Lärmsanierung auf Nationalstrassen im ASTRA (Abteilungen I und N) sowie in den fünf Filialen unterstützt. Die LBKS wurde 2009 als Sofortlösung installiert und befindet sich am Ende ihres Life Cycle. Aus technologischen Gründen soll diese durch eine Applikation auf dem neusten Stand der Technik abgelöst werden.

Der bestehende Funktionsumfang von LBK Sofo soll auch in der neuen Fachapplikation LB wieder zur Verfügung stehen.

Die vorliegende Ausschreibung hat das Ziel, die Neubeschaffung und Einführung eines neuen Produktes sowie die anschliessende Wartung und Support (SW-Pflege, Anpassungsleistungen und Support) dieser IT-Lösung zu regeln und deren Betrieb über die nächsten Jahre sicherzustellen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bei der Auftraggeberin: Bundesamt für Strassen ASTRA, Pulverstrasse 13, 3063 Ittigen..
In den Räumlichkeiten des Auftragnehmers

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
14. Dezember 2020 Publikationsdatum
14. Dezember 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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12. Februar 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
4. Januar 2021 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher oder französischer Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 08.01.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 04.01.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

12. Februar 2021 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Für den bisherigen Leistungserbringer gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Achtung, die Öffnungszeiten können wegen der besonderen Situation Covid-19 ändern. Bitte vorgängig nachfragen.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

18. Februar 2021 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Für den bisherigen Leistungserbringer gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Achtung, die Öffnungszeiten können wegen der besonderen Situation Covid-19 ändern. Bitte vorgängig nachfragen.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Juni 2021 Geplanter Projektstart
31. Mai 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK1: PREIS,
20% ZK2: ANFORDERUNGEN UND FRAGEN AN DAS IT-SYSTEM GEMÄSS E002; Für das angebotene IT-System ist das vorgegebene Excel-Arbeitsblatt «Anforderungen und Fragen» vom Dokument E002 vollständig auszufüllen. Weitere Hinweise zum Ausfüllen und die Bewertung des Erfüllungsgrades, des Implementierungsstandes sowie die Ermittlung der Gesamtnote für das Kriterium ZK2 ist im Pflichtenheft (A001) Kapitel 6.2.2.4 detailliert beschrieben.
20% ZK3: ERFAHRUNG UND KOMPETENZEN DER SCHLÜSSELPERSONEN unterteilt in:
8% ZK3.1: Verantwortlicher Realisierung und Einführung IT-System, SW-Pflege, Anpassungsleistungen und Support: Aus- und Weiterbildung, Verfügbarkeit. Eine Referenz zur Rolle Projektleiter Entwicklung oder Verantwortlicher SW-Pflege und Support in einem in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder seit mindestens 1 Jahr laufenden Softwareprojekt oder Anwendung mit vergleichbarem Vorgehensmodell (HERMES und ALM) und vergleichbarer Grösse.
4% ZK3.2: Stellvertretung Verantwortlicher Realisierung und Einführung IT-System, SW-Pflege, Anpassungsleistungen und Support: Aus- und Weiterbildung, Verfügbarkeit. Eine Referenz zur Rolle Projektleiter Entwicklung oder Verantwortlicher SW-Pflege und Support in einem in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder seit mindestens 1 Jahr laufenden Softwareprojekt oder Anwendung mit vergleichbarem Vorgehensmodell (HERMES und ALM) und vergleichbarer Grösse.
4% ZK3.3 Software-Architekt/Entwickler GIS: Aus- und Weiterbildung, Verfügbarkeit. Eine Referenz zur Rolle Software-Entwickler GIS in einem in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder seit mindestens 1 Jahr laufenden Softwareprojekt oder Anwendung mit vergleichbarer Technologie und Systemarchitektur.
4% ZK 3.4: Spezialist in Lärmsanierungsprojekten auf Schweizer Strassen: Eine Referenz vom Anbieter oder von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und/oder Bietergemeinschaft) zur Rolle Spezialist Lärmsanierungsprojekten auf Schweizer Strassen von einem in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder seit mindestens 1 Jahr laufenden Lärmschutzprojekt auf Schweizer Strassen.
20% ZK4 AUFTRAGSANALYSE; Es werden folgende Punkte beurteilt: Verständnis der Organisation, der Aufgaben des Auftragnehmers, der Vorgehensmethode und der Arbeitstechniken. Welche technologischen Herausforderungen stellen sich bei der Ablösung LBK Sofortlösung und der Realisierung der neuen Applikation und mit welchen Lösungsansätzen können diese gemeistert werden? Wie erfolgt die Einarbeitung des Teams und der Aufbau der Infrastruktur? Welche Schritte braucht es und wer führt sie durch? Mit welchem Aufwand wird gerechnet und wie sieht der Terminplan dazu aus? Wie ist die Qualitätssicherung aufgebaut? Welche Tests auf Seite des Auftragnehmers tragen massgebend zu einer hohen Qualität des Systems bei?
10% ZK5: PRÄSENTATION / LIVE-DEMO: Gesamtbeurteilung des Angebotes der unter ZK 2-4 aufgeführten Punkte und eine Live-Demo (PoC, Proof of Concept gemäss Pflichtenheft Kap. 6.2.2.6) des Produktes. Die Präsentation ist durch die Schlüsselpersonen in den Sprachen Deutsch oder Französisch zu halten. Die Teilnahme von am Projekt nicht beteiligten Mitarbeitenden des Anbieters ist ausgeschlossen. Das ASTRA behält sich vor, nur diejenigen Anbieter zur Präsentation einzuladen, welche gemäss Zwischenstand vor der Präsentation noch eine Chance auf den Zuschlag haben. Die Präsentation findet im Zeitraum vom 15.03.2021 bis 19.03.2021 in den Räumlichkeiten des ASTRA oder per Skype statt. Die Präsentation dauert insgesamt maximal eine Stunde (Begrüssung 5‘, Präsentation 20‘, Live-Demo 20’, Fragen Vergabestelle 15‘). Die Einladungen erfolgen per E-Mail spätestens 5 Tage vor dem Präsentationstermin.

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Methodische und technische Leistungsfähigkeit
EK2: Kapazität
EK3: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK4: Lohngleichheit von Mann und Frau

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot einge-gangen werden kann.

Zu EK1: Methodische und technische Leistungsfähigkeit
EK1.1: Für das angebotene IT-System ist das vorgegebene Excel-Arbeitsblatt «Technische Spezifikationen» vom Dokument E002 vollständig auszufüllen. Die Technischen Spezifikationen sind MUSS-Anforderungen. Angebote, welche eine oder mehrere technische Spezifikationen nicht erfüllen, werden nicht weiter geprüft und der entsprechende Anbieter wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Diese Anforderungen können in einer bestehenden IT-Applikation bereits implementiert sein oder müssen spätestens mit der Einführung des Produktes umgesetzt sein.

EK1.2: Nachweis zur erfolgreichen Realisierung von einer in den letzten 5 Jahren fertig gestellten oder seit mindestens 1 Jahr im kommerziellen Umfeld produktiv genutzten Applikation im Bereich Lärmschutz.
EK1.3: Nachweis zur erfolgreichen SW-Pflege, Weiterentwicklung und Support von einer in den letzten 5 Jahren fertig gestellten oder seit mindestens 1 Jahr im kommerziellen Umfeld produktiv genutzten Anwendung mit vergleichbarer Technologie und Architektur (GIS, SQL-Server und webbasierten Technologien).

EK1.4: Bestätigung, dass der Anbieter die benötigte Basissoftware, Drittkomponenten und Werkzeuge (gem. Pflichtenheft) beschaffen kann und beschaffen wird.

EK1.5: Die Projektsprache ist Deutsch. Der Anbieter muss in der Lage sein, die zu liefernden Dokumente in deutscher und französischer Sprache korrekt erstellen zu können.

Der Verantwortliche „Realisierung und Einführung IT-System, SW-Pflege Anpassungsleistungen und Support“ muss die Sprache Deutsch (mindestens Niveau C1) beherrschen.
Mindestens eine Schlüsselperson muss die Sprache Französisch (mindestens Niveau B2) beherrschen.

Zu EK2: Kapazität
Nachweis, dass der mittlere Jahresumsatz der letzten drei Jahre (2018 bis 2020) der Firma/Bietergemeinschaft grösser ist als der zweifache Jahresumsatz des Auftrages.

Zu EK3:
Handels- und Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate (ab Publikation der Ausschreibung).
Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland reichen eine vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes ein.

Zu EK4:
Nachweis des Anbieters, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. Der Nachweis erfolgt mit rechtsgültiger Unterzeichnung des Selbstdeklarationsblattes der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB. Link: https://www.beschaffung.admin.ch/dam/bpl/de/dokumente/Anbieter/Selbstdeklaration/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.download.pdf/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Der Nachweis erfolgt per Selbsttest (Logib, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschluss, Vorbefassung: Techdata AG und AWK Group AG sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
4. Die Grolimund + Partner AG als Anbieter der abzulösenden Anwendung ist zur Teilnahme am vorliegenden Verfahren zugelassen, da sie an der Vorbereitung der vorliegenden Ausschreibung nicht beteiligt war. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch Grolimund + Partner endet am 25.01.2021 Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung DG, Bereich IT respektive Abteilung, Strassennetze, Bereich SSI
Pulverstrasse 13
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
ausschreibung-tra@astra.admin.ch