Ausschreibung 1169071: Pilotversuch Stauendewarnung

Publiziert am: 15. Dezember 2020

Bundesamt für Strassen ASTRA

Gegenstand des V2I-Innovationsprojekts «Stauendewarnung» ist die Erstellung eines Umsetzungskonzepts sowie die Entwicklung eines Pilotsystems inkl. der erforderlichen Datenschnittstellen für eine Stauendewarnung auf Basis von dynamischen, fahrzeugseitig generierten Daten.

Das zu entwickelnde System soll anschliessend in einem Pilotversuch im Realbetrieb umgesetzt und ausgewertet werden. Für die Erfassung von Stauenden soll der reale Verkehrsablauf auf einem ausgewählten Nationalstrassenabschnitt in Echtzeit abgebildet werden.

Die Stauendewarnung soll in Form von einer elektronischen Meldung erfolgen und zur Georeferenzierung in einer Kartendarstellung digital visualisiert werden. Die Vorbereitung des Pilotversuches sowie dessen Überwachung und Auswertung sind ebenfalls Gegenstand dieser Ausschreibung.

Bei Projektende sind die Ergebnisse (Bericht) vorzulegen sowie ein Datenträger mit allen im Projekt genutzten und erzeugten Inhalten und Unterlagen dem ASTRA zu übergeben.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Der Arbeitsort ist u.a. die Zentrale des ASTRA in Ittigen bei Bern mit Einsätzen auf dem Nationalstrassenabschnitt wo der Pilotversuch stattfinden wird und am Ort des Auftragnehmers.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
15. Dezember 2020 Publikationsdatum
15. Dezember 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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27. Januar 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
11. Januar 2021 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 17.01.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 11.01.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

27. Januar 2021 Abgabetermin 16:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Die einzureichenden elektronischen Unterlagen sind sowohl als *.pdf als auch in schreibgeschützter Form als *.docx bzw. *.xlsx zu erstellen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse vgl. Ziffer 1.2 oben).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Hinweis:
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

29. Januar 2021 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Die einzureichenden elektronischen Unterlagen sind sowohl als *.pdf als auch in schreibgeschützter Form als *.docx bzw. *.xlsx zu erstellen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse vgl. Ziffer 1.2 oben).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Hinweis:
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

30. September 2021 Geplanter Projektstart
31. August 2022 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Allgemeine Eignungskriterien (EK)

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2: SELBSTDEKLARATION VERFAHRENSGRUNDSÄTZE BöB UND VöB
EK3: AKZEPTANZ DER DIALOGREGELN UND DER DIALOGVEREINBARUNG
EK4: AKZEPTANZ DES VERTRAGSENTWURFS
EK5: AKZEPTANZ DER AGB DES BUNDES

Bewertete Eignungskriterien (BEK)

Die Angaben betreffend den «Bewerteten Eignungskriterien» müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden:

BEK1: REFERENZEN DES ANBIETERS; Gewichtung 50%, unterteilt in
•BEK1.1Wissenschaftliche Arbeit / Studie - 10%
•BEK1.2 Bearbeitung und Auswertung von grossen Datenmengen - 15 %
•BEK1.3 Anwendung von geographischen Informationssystemen (GIS) für Kartendarstellung - 10%
•BEK1.4 Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Pilotversuchen im Verkehrsumfeld - 15%
BEK2: GROBKONZEPT ZUM METHODISCHEN VORGEHEN; Gewichtung 30%
BEK3: RESSOURCEN; Gewichtung 10%
BEK4: ORGANISATION; Gewichtung 10%

Die Bewertung der BEK erfolgt gemäss derselben Skala wie die Bewertung der ZK (vgl. 2.10)

Preisbewertung - Teilnahmeantrag
In der ersten Phase der Ausschreibung – der Auswahl der Dialogpartner – muss noch kein Angebotspreis genannt werden, sondern es ist ausschliesslich die Angabe eines durchschnittlichen Stunden-Satzes (CHF, exkl. MWST) erforderlich, der aber nicht bewertet wird

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1:Ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate) sowie ein aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (nicht älter als 3 Monate). Ausländische Anbieter müssen analoge Dokumente aus dem Herkunftsland beibringen. Diese können in der Landessprache sein. Eine Fotokopie der Originalunterlagen ist ausreichend.
Zu EK2: Rechtsgültig unterschriebener Teilnahmeantrag
Zu EK3: Akzeptanz der Dialogregeln und der Dialogvereinbarung im Teilnahmeantrag
Zu EK4: Akzeptanz des Vertragsentwurfs im Teilnahmeantrag
Zu EK5: Akzeptanz der AGB des Bundes im Teilnahmeantrag

Zu BEK1: Referenzen des Anbieters (Firma) über die Ausführung von je einem mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren realisiertem Projekt in den letzten 5 Jahren.
Zu BEK2: Der Anbieter muss in einem Grobkonzept sein methodisches Vorgehen zum im Pflichtenheft beschriebenen Auftragsgegenstand beschreiben.
Zu BEK3: Darlegung der für die Ausführung des Auftrages vorgesehenen personellen Ressourcen, deren Qualifikation/Erfahrung und Verfügbarkeit.
Zu BEK4: Darlegung der Organisation und Struktur des Anbieters inkl. Subunternehmer mit Nennung der für die Vertragserfüllung vorgesehenen Personen, deren Funktion sowie Erläuterung der gewählten Projektorganisation

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde – vgl. Ausschreibungsunterlage «A04_Entwurf Vertrag»

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1) Selektives Verfahren mit Dialog; es werden max. 3 Anbieter zum Dialog eingeladen, sofern diese die Eignung gemäss Pflichtenheft erfüllen, sowie in der Rangfolge nach Punkten unter den drei höchstbewerteten qualifizierten Anbietern sind;

2) Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;

3) Die Erarbeitung der Angebote (Teilnahmeantrag und Grobkonzept) wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;

4) Die Teilnahme am Dialog, die Erstellung eines Detailkonzepts und Lösungsvorschlags und das Einreichen eines «Finalen Angebots» wird mit einer Pauschale von CHF Fr. 20’000.- (inkl. MWST) vergütet, sofern die Bedingungen gemäss Ziff. 10 der Dialogvereinbarung erfüllt sind;

5) Im Rahmen der Projektbearbeitung behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit zum Abbruch des Projektes vor, sofern aus Sicht des Auftraggebers begründete Argumente für das Nichtgelingen des Politversuches vorliegen;

Sollte das Projekt nicht fortgeführt werden, reduziert sich die Auftragssumme entsprechend der entfallenen Leistungen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen
Telefon: +41584629411
E-Mail-Adresse:  
ausschreibung-netze@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1169071 Pilotversuch Stauendewarnung