Ausschreibung 1168807: (20060) 710 DAMASYS

Publiziert am: 11. Dezember 2020

Agroscope

DAMASYS ersetzt eine Vielzahl veralteter Systeme in der Pflanzenforschung bei Agroscope, die der Planung und Umsetzung von Versuchen, sowie der Datensammlung und –verarbeitung dienen.
Folgende Forschungsgebiete müssen unterstützt werden: Sortenprüfung, Pflanzenzüchtung, Ökologie, Nachgelagerte & Unterstützende Prozesse. Geforscht wird an einer Vielzahl von Kulturen: Ackerpflanzen, Futterpflanzen, Obst & Wein, Medizinalpflanzen.
Gemäss detaillierter Beschreibung im Pflichtenheft liefert der Anbieter Basis- und optionale Dienstleistungen während der Projektdauer und über den Lebenszyklus des Produkts.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Alle Services können aus der Entfernung angeboten werden. Die folgenden Erfüllungsorte gelten im Falle der notwendigen physischen Präsenz:

Geschäftsadresse
Agroscope
Schwarzenburgstrasse 161
CH-3003 Bern
Schweiz

Software
IT Agroscope
Rte de la Tioleyre 4
CH-1725 Posieux
Schweiz

Technisches, Training und Support
Agroscope in Zürich-Reckenholz, Nyon-Changins, Conthey, Pully, Wädenswil, Posieux

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
11. Dezember 2020 Publikationsdatum
11. Dezember 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

15. Januar 2021 Frist für Fragen

Erste Fragerunde: 15.01.2021
Zweite Fragerunde: 05.02.2021

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Fragen werden innerhalb von 7 Tagen beantwortet. AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

26. Februar 2021 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

5. März 2021 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
5500 Punkte ACQ Qualitätskriterien
3000 Punkte ACP Preis und Kosten
1500 Punkte ACS Lösungspräsentation

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) oder einer akzeptierten Währung (Euro, US Dollar) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 - Einhaltung der Verfahrensprinzipien
Die Anbieterin bestätigt, dass sie selbst und die von ihr beauftragten Dritten (Unterauftragnehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsformular der Beschaffungskonferenz BKB des Bundes einhalten.

EK02 - Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Schweizerischen Eidgenossenschaft
Die Anbieterin akzeptiert die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für:
o die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
o Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
o Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019

EK03 - Einhaltung der Lohngleichheit für Männer und Frauen
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK04 - Ökonomische Kapazität
Die Anbieterin hat genügend ökonomische und finanzielle Kapazität, um den Vertrag erfüllen zu können.

EK05 - Human Resources
Die Anbieterin verfügt über die notwendigen personellen Ressourcen, um das Mandat termingerecht und in der vereinbarten Qualität auszuführen.
Die Anbieterin gewährleistet, dass genügend spezifisch ausgebildetes Schlüsselpersonal zur Verfügung steht, um die geforderte Lösung entsprechend den Anforderungen durchzuführen. Dies sind insbesondere:
o Teilprojektleiter/-in
o Requirements Engineer
o Lösungs-Architekt/-in
o Datenbankspezialist/-in
o Entwickler/-in

EK06 - Kontakt
Die Anbieterin hat eine einzelne Ansprechperson (single point of contact, SPOC), die bei der Eskalation von Problemen bezüglich Vertrag verantwortlich und entscheidungsbefugt ist.

EK07 - Betriebsorganisation
Die Anbieterin verfügt bei Inbetriebnahme der Anwendung über eine angemessene Betriebsorganisation. Sie stellt so sicher, dass sie die Dienstleistungen gemäss Pflichtenheft und Vertragsentwurf bezüglich Support und Unterhalt vollständig erfüllen kann.

EK08 - Ersatz von Angestellten
Die Anbieterin ist bereit, das eingesetzte Personal wie folgt zu ersetzen, wenn es dafür gute Gründe gibt:
Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden vom Auftraggeber bewertet. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, muss die Anbieterin dazu eine Erklärung abgeben. Danach entscheidet der Auftraggeber, ob die Anbieterin verpflichtet ist, die betreffenden Personen innerhalb von 14 Tagen durch solche zu ersetzen, die die Anforderungen erfüllen.
Im Zusammenhang mit der Ausführung des Mandats könnten weitere wichtige Gründe für die Ersetzung von Personal auftreten, z.B. negative Sicherheitsüberprüfung des Bundespersonals, Vertragsauflösung, verlängerter Urlaub, Unfall, Krankheit usw. Die Anbieterin ist dafür verantwortlich, eine solche Person durch eine gleich qualifizierte Person zu ersetzen. Die Beteiligung an anderen Projekten des Anbieters gilt in dieser Hinsicht nicht als wichtiger Grund.

EK09 - Projekterfahrung der Anbieterin
Die Anbieterin oder allfällige durch sie beauftragte Subunternehmen verfügen über ausreichende Erfahrung mit Projekten, die mit DAMASYS vergleichbar sind.
Diese Erfahrung weist die Anbieterin durch 2 Referenzen bereits umgesetzter und lauffähiger Systeme nach, die in Inhalt, Umfang, Aufwand, Kontext und Komplexität mit der in dieser Ausschreibung geforderten Lösung vergleichbar sind. Beide Referenzprojekte müssen erfolgreich abgeschlossen worden sein.
Die Anbieterin weist nach, dass sie einen wesentlichen Beitrag, d.h. mindestens 60% des Gesamtumfangs, zur Konzeption, Realisierung und Einführung der Referenzprojekte bzw. einzelner Projektphasen dieser Projekte geleistet hat.
Mindestens ein Referenzprojekt:
o wurde vor höchstens fünf Jahren in Betrieb genommen
o wurde nach einer anerkannten Methode des Projektmanagements durchgeführt, die zu Hermes 5 vergleichbar ist
o hat einen Gesamtaufwand, der mit dem vorliegenden Angebot vergleichbar oder höher ist
o wurde an einem Forschungsinstitut (Staat, Universität, Privatwirtschaft) mit mehr als 30 Usern umgesetzt
o wurde in Europa mit mehr als 30 Usern umgesetzt

EK10 - Projekterfahrung als Teilprojekt-Leiter/-in
Die beauftragte Teilprojektleitung kann Erfahrung mit 2 Referenzprojekten ähnlicher Komplexität nachweisen wie bei DAMASYS, bei denen er oder sie als Teilprojektleiter/-in eingesetzt war. (Referenzprojekte der Anbieterin dürfen dafür verwendet werden, müssen aber den Vorgaben entsprechend aufgeführt werden).
Die Anbieterin bestätigt, dass die Schlüsselperson mindestens über ein hohes Kompetenzniveau verfügt. Hohe Kompetenz umfasst:
o vertiefte Kenntnisse des Fachgebietes
o 5 oder mehr Jahre Berufserfahrung auf dem Fachgebiet.
o Fähigkeit, Aufträge selbständig auszuführen und erfahrene Personen fachlich zu beraten
o Fähigkeit, Projekte professionell zu leiten
o Fähigkeit zur Konzeption, Beratung und Lösung anspruchsvoller Probleme im Fachbereich
o kann als Manager/-in innerhalb eines größeren Unternehmens eingestuft werden, ohne jedoch eine direkte Verantwortung als Manager/-in zu haben.

EK11 - Projekterfahrung als Requirements Engineer
Der oder die beauftragte Requirements Engineer kann Erfahrung mit 2 Referenzprojekten ähnlicher Komplexität nachweisen wie bei DAMASYS, bei denen er oder sie als Requirement Engineer eingesetzt war. (Referenzprojekte der Anbieterin dürfen dafür verwendet werden, müssen aber separat aufgeführt werden).

EK12 - Projekterfahrung als Lösungsarchitekt/-in
Der oder die beauftragte Lösungsarchitekt/-in kann Erfahrung mit 2 Referenzprojekten ähnlicher Komplexität wie DAMASYS nachweisen, bezüglich Unternehmensgrösse, Technologie, Schnittstellen, Datenerfassung und -austausch, bei denen er oder sie als Lösungsarchitekt/-in eingesetzt war.

EK13 - Projekterfahrung als Datenbank-Expert/-in
Der oder die beauftragte Datenbank-Expert/-in kann Erfahrung mit 2 Referenzprojekten ähnlicher Komplexität nachweisen wie bei DAMASYS, bei denen er oder sie als Datenbank-Expert/-in eingesetzt war, d.h. Anwendung für ein grosses Unternehmen und ähnlich eingesetzte Technologien als Datenbank-Frameworks für die Erstellung und Aktualisierung von Datenbankobjekten.

EK14 - Sprachkenntnisse von Schlüsselpersonen
Die Anbieterin ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die mindestens in englischer Sprache (mündliche, schriftlich) sowohl angemessen kommunizieren, als auch die Projektinhalte vorbereiten und vermitteln können. Französisch und Deutsch sind zusätzliche Optionen.

EK15 - Qualitätsmanagement-Systeme
Die Anbieterin und etwaige Sub-Unternehmen verfügen entweder über ein etabliertes internes Qualitätsmanagementsystem, das regelmässig überprüft wird, oder sie verfügen über ein Qualitätsmanagementsystem gemäss der ISO-Norm 9000 oder gleichwertig.

EK16 - Projektmanagement-Methode
Die Anbieterin bestätigt, dass sie das Projekt gemäss der Methode Hermes 5 durchführt und die Aufgaben und Resultate im Hinblick auf Terminplanung, Kosten und Qualität in Übereinstimmung mit Hermes 5.1 erarbeitet.

EK17 - Projektsprache
Das Projekt muss mindestens in Englisch durchgeführt werden. Französisch und Deutsch sind zusätzlich möglich.

EK18 - Supportsprache
Supportleistungen müssen in Englisch erbracht werden. Französisch und Deutsch sind zusätzlich möglich.

EK19 - Support
Die Anbieterin bestätigt ihre Zustimmung zu den Support-Konditionen von DAMASYS gemäss den beigefügten Dokumenten, insbesondere Annex 08 Draft Contract und Pflichtenheft.

EK20 - Erfüllungsort
Die Anbieterin akzeptiert die Schweizer Ortschaften Zürich-Reckenholz und Changins als Erfüllungsorte für fachliche Anliegen und Posieux für technische Anliegen. Sie erklärt sich einverstanden, notwendige Arbeiten am Arbeitsplatz der Benutzer/-innen auszuführen.

EK21 - Komponenten von Drittanbieterinnen
Die Anbieterin erklärt sich bereit, regelmässig zu prüfen, ob neue Versionen von Komponenten Dritter des Gesamtsystems auf den Markt gebracht wurden. Sie wird dem Betreiber und der für die Anwendung verantwortlichen Person selbständig Aktualisierungen vorschlagen. Sie weist auf die Risiken und Nachteile hin, wenn das System nicht an neue Versionen angepasst wird.

EK22 - Vollständige Funktionalität
Die Anbieterin bestätigt, dass das System die deklarierten Anforderungen gemäss Kriterienkatalog für Zuschlagskriterien und technische Spezifikationen spätestens bei Projektabnahme (Milestone 17) erfüllt.

EK23 - Zustimmung zum Vertragsentwurf
Die Anbieterin ist bereit, den Vertragsentwurf Annex 08 Draft Contract vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK24 - Auslagen und Nebenkosten
Die Anbieterin akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes keine Auslagen und Nebenkosten bezahlt werden. Dies betrifft insbesondere Aufwendungen für Versicherungen, Sozialversicherungskosten, Sozialversicherungsbeiträge, Verpflegung, Unterkunft, Reisekosten, Telekommunikationskosten, Verwaltungskosten für den Einsatz und die Koordination der Mitarbeitenden der Anbieterin sowie für die Planung und Abrechnung von Leistungen.
Die Anbieterin bestätigt ausserdem, dass alle Preise in Schweizer Franken oder einer anderen akzeptierten Währung (Euro, US Dollar) ohne Mehrwertsteuer angegeben sind, und dass die Preise alle Nebenkosten (Auslagen, Versicherungen, Sozialversicherungskosten und -beiträge usw.) enthalten.

EK25 - Sicherheitsüberprüfung des Personals
Die Anbieterin ist bereit, auf die erste Nachfrage des Auftraggebers hin, die Namen der für den Einsatz vorgesehenen Personen bekannt zu geben und diese nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer personellen Sicherheitsüberprüfung nach der Verordnung über die personelle Sicherheitsüberprüfung (PSPV; SR 120.4) zu unterziehen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
- Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Agroscope
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1168807 (20060) 710 DAMASYS