Ausschreibung 1168449: (20296) 609 Operative SAP-Migration ERP Suite ECC6 – S/4 HANA

Publiziert am: 15. Dezember 2020

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Der Auftraggeber des Programms SUPERB sucht mit vorliegender Ausschreibung einen Anbieter, der die operative Datenmigration der Bewegungs- und Stammdaten sowie historischen Daten vorbereitet, realisiert, testet, in Betrieb nimmt und den anschliessenden Betrieb für einen kurzen Zeitraum betreut. Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist, ab dem 3. Quartal 2021 auf hochqualifiziertes Wissen und vertiefte Erfahrung für die fachmännische Unterstützung in besagtem Vorhaben zurückgreifen zu können. Zu diesem Zweck werden die Leistungen in folgenden Bereichen ausgeschrieben: Design, Realisierung, Testing, Produktive Migration, Einführung und Betrieb.
Aufgrund der Komplexität und Kritikalität des Auftrags wird ein Lieferant gesucht, welcher über ein weltweites SAP-Partnernetzwerk verfügt und eine entsprechende Unternehmensgrösse aufweist.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Ganze Schweiz – an den Standorten der Bundesverwaltung.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
15. Dezember 2020 Publikationsdatum
15. Dezember 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

25. Januar 2021 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

12. Februar 2021 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

19. Februar 2021 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Juli 2021 Geplanter Projektstart
1. April 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
38% ZK 1: Preisangebot
27% ZK 2: Proof of Concept (POC) und Präsentation
25% ZK 3: Mandatsrelevante Erfahrung des eingesetzten Personals
10% ZK 4: Curriculum Vitae (CV) des eingesetzten Personals

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang Nr. 2).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK03
Erfahrung Migration SAP ECC nach SAP S/4 HANA
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, welche in einer der 4 schweizerischen Landessprachen durchgeführt wurden (deutsch, französisch, italienisch, räteromanisch) und die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich dem Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 5 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
Mit den 5 Referenzprojekten müssen die folgenden Leistungen vollständig abgedeckt werden:
• Beratung, Vorbereitung und Durchführung von SAP-Migrationen von SAP ECC nach S/4 HANA
• Migration von Stamm- und Bewegungsdaten sowie historisierte/abgeschlossene Belegen
• Selektive Datenmigration bezüglich zeitlicher Abgrenzung
• Konsolidierung und/oder Splittung und/oder Transformation von Daten
• Revisionstaugliche Sicherstellung der Datenqualität und -konsistenz während der gesamten Migration
• Hybrider Migrationsansatz (verschiedene Migrationswerkzeuge)
• Angabe der eingesetzten und selbstentwickelten Migrationssoftware
• Vergleichbare Anzahl der Endnutzer (mind. 3 Referenzen mit > 20’000 Endnutzer)
Falls der Anbieter Subunternehmer beizieht, dürfen maximal 2 Referenzen durch den Subunternehmer als Leistungserbringer erbracht worden sein. Dieser Subunternehmer muss im Angebot für Migrationsarbeiten offengelegt werden (siehe auch EK04).
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich und vorgängig ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist eine nachvollziehbare und vollständige Beschreibung inklusive einer glaubhaften Darstellung der Gemeinsamkeiten zum vorliegenden Auftrag mittels Referenzformular (Anhang Nr. 4) einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK04
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag, wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Dem Anbieter stehen mindestens folgende personelle Ressourcen zur Verfügung, welche fachlich in der Lage sind den Auftrag zu erbringen:
• Teilprojektleiter Migration (1 Person)
• Datenanalyst (mehrere)
• Migrationsentwickler (mehrere)
Die oben genannten personellen Ressourcen decken die Fachkompetenzen Professional oder Senior gem. Pflichtenheft Ziff. 3.9 ab. Der Anbieter ist in der Lage, personelle Ressourcen im Umfang von mindestens 10 FTE zur Verfügung zu stellen. In Anhang 3 sind 10 Personen inkl. deren Funktion im Auftrag zu benennen, welche zur Auswahl stehen aufzuführen.
Alle Mitarbeiter sind spätestens zum Zeitpunkt der Angebotseingabe vertraglich unmittelbar beim Anbieter gebunden (Arbeitsverhältnis).
Zieht der Anbieter Personal von Subunternehmern zur Auftragserfüllung bei, so ist dessen zur Verfügung gestelltes Personal spätestens zum Zeitpunkt der Angebotseingabe vertraglich an den Subunternehmer gebunden (Arbeitsverhältnis).
Der Anbieter bestätigt, dass weder er - noch der allfällig beigezogene Subunternehmer - das im Mandat eingesetzte Personal im Personalverleih-Verhältnis beschäftigen und dass diese Personen fest angestellte Mitarbeitende der jeweiligen Firma sind.
Mindestens 70% des eingesetzten Personals ist eigenes Personal des Anbieters und nicht Personal von Subunternehmern.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation in Anhang 3 der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen. Der Anbieter bestätigt schriftlich, dass mind. 70% des eingesetzten Personals eigenes Personal des Anbieters ist und nicht Personal von Subunternehmern.

EK05
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und einen Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Namen, Vornamen, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC in Anhang 3.

EK06
Sprachkenntnisse der Ressourcen
Der Anbieter ist bereit, Personal (EK04) einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich, Niveau B2 GER ) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Ressourcen in Anhang 3.
Das geforderte Sprachniveau kann durch Zertifikate von Sprachschulen, Erfahrung (z.B. bilingual aufgewachsen) oder Beschreibung der sprachlichen Ausbildung z.B. Fremdsprachenaufenthalte, schulische Sprachausbildung, usw. belegt werden.

EK07
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Empfehlung Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Der Aufwand zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter geht zu Lasten des Anbieters.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 6 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK11
Externe Qualitätsüberprüfung
Der Anbieter akzeptiert vor Auftragsbeginn die Durchführung einer externen Qualitätsüberprüfung, durch eine vom Auftraggeber beauftragte externe Firma. Der Anbieter bestätigt, der beauftragten Firma alle nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12
Netzwerk und Kooperationen
Der Anbieter ist in der Lage, auf anstehende SAP S/4 HANA Releasewechsel (RW) schnellstmöglich reagieren zu können. Dabei ist die Nähe zum Softwarehersteller SAP erforderlich. Der Anbieter muss bereits vor der offiziellen Ausgabe der S/4 HANA Releases über die Änderungen informiert sein und die eingesetzte Migrationssoftware anpassen können.
Nachweis
Schriftliche und nachvollziehbare Dokumentation dieses Partnervertrags zum Softwarehersteller SAP und damit verbundene Vorinformation über anstehende SAP S/4HANA Releasewechsel im Anhang 3.

EK13
Akzeptanz NDA
Der Anbieter sowie alle im Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden sind bereit, den NDA in Anhang 7 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren und zu unterzeichnen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019).
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Informationsveranstaltung Crystal Bridge (siehe Pflichtenheft Ziffer 10.1.3)
Zum Ausgleich eines allfälligen Wettbewerbsvorteils des Lieferanten SNP (Schweiz) AG, wird eine Kurzeinführung in das Tool Cristal Bridge angeboten. Interessierte Anbieter können sich für eine halb-tägige Einführung beim DöA (Dienst öffentliche Ausschreibung) anmelden (Daten siehe Pflichtenheft Ziffer 10.1.3). An diesem Termin werden die Resultate der Analyse mittels Cristal Bridge vorgestellt. Der Besuch eines Termins ist für die Anbieter freiwillig und kann nur von einer (1) Person pro Anbieter besucht werden.
Die Anmeldung hat elektronisch per Mail an folgende Adresse zu erfolgen: beschaffung.wto@bbl.admin.ch
Mit der Anmeldung ist eine schriftliche Erklärung zur Geheimhaltung der präsentierten Daten abzugeben (NDA Anhang 7). Nach Prüfung der Anmeldung und des NDA werden weitere Detailinformationen per Mail nachgereicht.
Der Termin kann nur dann besucht werden, wenn sich der Anbieter beim Eintritt registriert, die Registrierung mit der Anmeldung übereinstimmt und die schriftliche Erklärung zur Geheimhaltung der präsentierten Daten vorliegt (NDA Anhang 7).
Achtung: Aufgrund der aktuellen Pandemielage behält sich der Auftraggeber vor, die Termine virtuell durchzuführen. Die Einladung zur Besprechung per Skype oder Teams würde in diesem Falle an die angemeldeten Personen weitergeleitet.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch