Ausschreibung 1167019: (20176) 101 IT-Entwicklungsleistungen Parlamentsdienste

Publiziert am: 4. Dezember 2020

Parlamentsdienste

Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen über 2 Lose je 3 fachlich versierte Auftragnehmer gefunden werden, welche im Auftrag und nach Bedarf der Parlamentsdienste spezifische IT-Entwicklungsleistungen umsetzen und nach erfolgter Inbetriebnahme entsprechende Supportarbeiten leisten können.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Am Standort der Parlamentsdienste in Bern sowie in den Räumlichkeiten des Anbieters.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    IT-Entwicklungsleistungen SharePoint

  • Lot 2:

    Übrige IT-Entwicklungsleistungen


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
4. Dezember 2020 Publikationsdatum
4. Dezember 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

7. Januar 2021 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

1. Februar 2021 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

5. Februar 2021 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. April 2021 Geplanter Projektstart
31. März 2026 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: IT-Entwicklungsleistungen SharePoint
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.04.2021 bis 31.03.2026

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK1 Qualitätsanforderungen
40% ZK2 Preise und Kosten
20% ZK3 Anbieterpräsentation

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 3, 4 und 5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Übrige IT-Entwicklungsleistungen
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.04.2021 bis 31.03.2026

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK1 Qualitätsanforderungen
40% ZK2 Preise und Kosten
20% ZK3 Anbieterpräsentation

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 3, 4 und 5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 (Los 1 und Los 2)
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 (Los 1 und Los 2)
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhält.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK03 (Los 1)
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung aus SharePoint Entwicklungsprojekten/-aufträgen, woraus folgende Spezialkenntnisse ausgewiesen werden können:
1) Kenntnisse in SharePoint Client-side Entwicklung (CSO, SharePoint Framework, SPFx)
2) Kenntnisse in SharePoint Server-side Entwicklung (SSO, ASP.NET)
3) Kenntnisse im Bereich SharePoint Hybrid-Architekturen
4) Kenntnisse des Microsoft Technologie-Stacks (.NET Framework, ASP.NET, C#, JavaScript/TypeScript)
5) Kenntnisse in ASP.Net Webapplikationen mit SQL-Server Backend
6) Microsoft Teams- & PowerApp-Entwicklung
Er weist entsprechende Erfahrung im Umfang von mindestens 1'000 Personentage anhand abgeschlossener Projekte in den letzten 3 Jahren (bezogen auf den Publikationstermin dieser Ausschreibung) nach.

EK03 (Los 2)
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung aus Entwicklungsprojekten/-aufträgen, woraus folgende tiefgreifende Kenntnisse in nachfolgenden 5 Bereichen ausgewiesen werden können:
1) Powershell Scripting
2) MS SQL Reporting Services
3) Workflow-Programmierung auf MS basierenden Technologien
4) .Net Core
5) T-SQL
Der Anbieter weist entsprechende Erfahrung im Umfang von mindestens 2'000 Personentage, jedoch im Minimum 150 Personentage pro Bereich anhand abgeschlossener Projekte in den letzten 3 Jahren (bezogen auf den Publikationstermin dieser Ausschreibung) nach.

EK04 (Los 1 und Los 2)
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK05 (Los 1 und Los 2)
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK06 (Los 1 und Los 2)
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
- Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch die Auftraggeberin beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Auftraggeberin ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Bei einem Personenwechsel übernimmt der Anbieter 10 Tage Einarbeitung zu ihren Lasten.
- Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten der Anbieterin gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK07 (Los 1 und Los 2)
Projektsprachen Deutsch und/oder Französisch
Der Anbieter bestätigt, dass er fähig ist, für die ausgeschriebenen Leistungen qualifizierte Fachpersonen einsetzen, welche fähig sind, die Projektsprachen Deutsch und/oder Französisch abzudecken.

EK08 (Los 1)
Service Level Agreement
Der Anbieter bestätigt, dass er im Rahmen der Leistungserbringung für Supportleistungen zu Applikationen, welche durch den Anbieter weiterentwickelt wurden, das Service Level Agreement gemäss Kapitel 3.1. des Pflichtenheftes einhalten kann.

EK08 (Los 2)
Service Level Agreement
Der Anbieter bestätigt, dass er im Rahmen der Leistungserbringung für Supportleistungen zu Applikationen, welche durch den Anbieter weiterentwickelt wurden, das Service Level Agreement gemäss Kapitel 3.2. des Pflichtenheftes einhalten kann.

EK09 (Los 1 und Los 2)
Führung Mitarbeitende
Die Anbieterin verfügt über direkte Vorgesetzte, welche die eingesetzten Mitarbeitenden führen und fachlich beraten.
Die Qualifikation und die Verfügbarkeit der Vorgesetzten ist innert 10 Tagen auf Aufforderung durch die Beschaffungsstelle nachzuweisen.

EK10 (Los 1 und Los 2)
Einhaltung Datenschutz
Der Anbieter garantiert im Rahmen der gesamten Leistungserbringung die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen der Informatiksicherheit und des Datenschutzes des Bundes gemäss:
- dem Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz [DSG];
- der Verordnung vom 14. Juni 1993 zum DSG [VDSG];
- Verordnung vom 9. Dezember 2011 über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung [BINF];
- Weisungen des Bundesrates vom 01. Januar 2016 über die Informatiksicherheit in der Bundesverwaltung [WISB]);
- Vorgaben des ISB vom 09. Februar 2016 zum IKT-Grundschutz in der Bundesverwaltung [VISB].
Der Anbieter garantiert zudem im Rahmen der gesamten Leistungserbringung diese Verpflichtungen auf ihre Mitarbeitenden und beigezogene Dritte zu überbinden.

EK11 (Los 1 und Los 2)
Einhaltung des eCH Standards
Der Anbieter bestätigt, dass er im Rahmen seiner Leistungen die eCH Standards (https://www.ech.ch/de/standards/overview) jederzeit berücksichtigen / einhalten wird.

EK12 (Los 1 und Los 2)
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019

EK13 (Los 1 und Los 2)
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 1 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK14 (Los 1 und Los 2)
Arbeitsort
Der Anbieter ist bereit, den Raum Bern als Arbeitsort zu akzeptieren und Arbeiten auf Anfrage soweit notwendig an von der Auftraggeberin bereitgestellten Arbeitsplätzen in Bern zu erbringen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Parlamentsdienste
Parlamentsgebäude
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1167019 (20176) 101 IT-Entwicklungsleistungen Parlamentsdienste