Ausschreibung 1166789: FA VMON Leitung SW-Pflege und Fachunterstützung 2021-2028

Publiziert am: 3. Dezember 2020

Bundesamt für Strassen ASTRA

Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Leitung SW-Pflege und Fachunterstützung für die Fachapplikation Verkehrsmonitoring (FA VMON) und das fachbezogene Datawarehouse VMON (DWH VMON).

Die FA VMON wurde mit dem Ziel, ein umfassendes und erweiterbares Monitoringsystem für Verkehrszähldaten zu erstellen und zu betreiben, beim ASTRA realisiert. Die Datenbewirtschaftung der automatischen Messstellen des ASTRA geschieht seither ausschliesslich mit der FA VMON. Diese ist seit Anfang 2008 in Betrieb.

Zukünftig wird der Fachbereich Verkehrsmonitoring (VMON) weiterhin neue statistische Auswertungen definieren und bestehende überarbeiten.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bei der Auftraggeberin: Bundesamt für Strassen ASTRA, Pulverstrasse 13, Ittigen.

In den Räumlichkeiten des Auftragnehmers.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
3. Dezember 2020 Publikationsdatum
3. Dezember 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

1. Februar 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
21. Dezember 2020 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher oder französischer Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 24.12.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleich-lautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 21.12.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1. Februar 2021 Abgabetermin 17:00

Für den bisherigen Leistungserbringer gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangs-bestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Achtung, die Öffnungszeiten können wegen der besonderen Situation Covid-19 ändern. Bitte vorgängig nachfragen.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

5. Februar 2021 Offertöffnung

Für den bisherigen Leistungserbringer gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangs-bestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Achtung, die Öffnungszeiten können wegen der besonderen Situation Covid-19 ändern. Bitte vorgängig nachfragen.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Juni 2021 Geplanter Projektstart
31. Mai 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK1: PREIS
15% ZK2.1: Leitung SW-Pflege: Aus- und Weiterbildung. Aufzeigen der Erfahrungen in den Bereichen: Projektmanagement, HERMES, IT, agile IT-Entwicklungsmethodik, etc. anhand von mindestens einem Projekt oder Anwendung nicht älter als 5 Jahre oder seit mindestens einem Jahr initiiert.
5% ZK2.2: Stellvertreter Leitung SW-Pflege: Aus- und Weiterbildung. Aufzeigen der Erfahrungen in den Bereichen: Projektmanagement, HERMES, IT, agile IT-Entwicklungsmethodik, etc. anhand von mindestens einem Projekt oder Anwendung nicht älter als 5 Jahre oder seit mindestens einem Jahr initiiert.
15% ZK2.3: Fachunterstützung: Aus- und Weiterbildung. Aufzeigen der Erfahrungen und Fachwis-sen im Bereich Verkehrsmonitoring / Verkehrsmanagement anhand von mindestens einem Projekt nicht älter als 5 Jahre oder seit mindestens einem Jahr initiiert.
20% ZK3.1 Auftragsanalyse. Dabei ist zwingend auf die folgenden Punkte einzugehen: Auftragsverständnis, Chancen, Risiken und daraus abgeleitete besondere Herausforderungen, Massnahmen zur Meisterung der besonderen Herausforderungen inkl. Instrumente zur Durchsetzung der Massnahmen, Aufgabenbezogenes Qualitätsmanagement.
5% ZK3.2 Organisation und Verfügbarkeit. Nachweis der Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen während den nächsten 3 Jahren durch Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung aufgrund von weiteren Projekten. Aufzeigen der Aufbauorganisation.
10% ZK4: PRÄSENTATION. Gesamtbeurteilung des Angebotes der unter ZK 2-3 aufgeführten Punkte. Die Präsentation ist durch die Schlüsselpersonen in den Projektsprachen Deutsch oder Französisch zu halten. Die Teilnahme von am Projekt nicht beteiligten Mitarbeitenden des Anbieters ist ausgeschlossen. Das ASTRA behält sich vor, nur diejenigen Anbieter zur Präsentation einzuladen, welche gemäss Zwischenstand vor der Präsentation noch eine Chance auf den Zuschlag haben. Die Präsentation findet im Zeitraum vom 22.02.2021 bis 26.02.2021 in den Räumlichkeiten des ASTRA oder per Videokonferenz statt. Die Präsentation dauert insgesamt maximal eine Stunde (Begrüssung 5‘, Präsentation 30‘, Fragen Vergabestelle 25‘). Die Einladungen erfolgen per E-Mail spätestens 5 Tage vor dem Präsentationstermin.

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Methodische und technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Lohngleichheit von Mann und Frau

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1:
EK1.1: Nachweis bezüglich Erfahrungen in der Leitung von SW-Pflege und Fachunterstützung durch Angabe von einem mit der Aufgabe vergleichbaren Referenzprojekt / Anwendung der letzten 10 Jahre, jedoch mindestens seit einem Jahr initiiert.

EK1.2: Nachweis (Referenzprojekt von Subunternehmen oder einzelnen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft ist explizit zugelassen) bezüglich Erfahrungen im Bereich Verkehrsmonitoring durch Angabe von einem mit der Aufgabe vergleichbaren Referenzprojekt der letzten 5 Jahre jedoch mindestens seit einem Jahr initiiert.

EK1.3: Nachweis der mündlichen und schriftlichen Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Deutsch/Französisch: Im Team (Leitung, Stv. Leitung, Fachunterstützung) wird für eine der Sprachen mindestens Muttersprache oder Stufe C1 (gemäss europäischen Referenzrahmen für Sprachen) und für die andere Sprache mindestens Stufe B2 (gemäss europäischen Referenzrahmen für Sprachen) vorausgesetzt.

Zu EK2:
Handels- und Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate ab Publikation der Ausschreibung; Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland reichen eine vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes ein.

Zu EK3:
Nachweis des Anbieters, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. Der Nachweis erfolgt mit rechtsgültiger Unterzeichnung des Selbstdeklarationsblattes der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB. Link: https://www.beschaffung.admin.ch/dam/bpl/de/dokumente/Anbieter/Selbstdeklaration/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.download.pdf/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Der Nachweis erfolgt per Selbsttest (Logib, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen. Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;

2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;

3. Ausschluss, Vorbefassung: Techdata AG ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.

4. Die Firma Sigmaplan AG als bisheriger Leistungserbringer ist zur Teilnahme am vorliegenden Verfahren zugelassen, da sie an der Vorbereitung der vorliegenden Ausschreibung nicht beteiligt war und alle durch sie erarbeiteten Ergebnisse zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden (siehe Punkt 5). Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die Sigmaplan AG endet am 12.01.2021. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4.

5. Ein Computer mit Zugriff auf die Fachapplikation steht den Anbietern im ASTRA gegen Voranmeldung vom 14.12.2020 bis 18.12.2020 zur Einsichtnahme zur Verfügung. Jeder Anbieter darf das System einmal während maximal 4 Std. einsehen. Termine müssen 1 Woche im Voraus ans helpdesk@astra.admin.ch beantragt werden.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen
Telefon: +41584629411
E-Mail-Adresse:  
ausschreibung-netze@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1166789 FA VMON Leitung SW-Pflege und Fachunterstützung 2021-2028