Ausschreibung 1165165: BKS-1247: Erhebung zu Familien und Generationen 2023
Publiziert am: 20. November 2020
Bundesamt für Statistik
Durchführung der Erhebung zu Familien und Generationen 2023 gemäss den Angaben im Pflichtenheft.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Neuenburg |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
20. November 2020 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
15. Dezember 2020 | Frist für Fragen | None |
18. Januar 2021 | Abgabetermin 00:00 | None |
28. Januar 2021 | Offertöffnung | None |
1. April 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. Mai 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
35% | Preisangebot gemäss Preisblatt |
15% | Kognitive und Usability-Tests |
15% | Fragebogenprogrammierung und Erhebung |
10% | Projektteam |
10% | Befragungs- und Hotlineteam |
5% | Projektorganisation |
5% | Adress-, Druck- und Versandverwaltung |
5% | Hotline |
Zulassungsbedingungen
Sind nicht zugelassen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es werden keine reine Preisverhandlungen durchgeführt. Die Angebotenen Preise verstehen sich als wirtschaftlich günstigstes Angebot. Inhaltliche Verhandlungen bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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