Ausschreibung 1165117: POLYCOM - Erneuerung Backbone

Publiziert am: 15. Dezember 2020

Eidgenössische Zollverwaltung EZV

An diversen Standorten der Eidgenössischen Zollverwaltung sowie der Kantone haben die eingesetzten Richtfunksysteme das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Die EZV schreibt das Engineering, die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von
Ausrüstungen, die Entsorgung bzw. den Rückschub intakter Einheiten für die Erneuerung des Backbones aus. Die
Funktionsfähigkeit des gelieferten Systems soll bis mindestens 2035 sichergestellt werden. Derzeit besteht mit Swisscom Broadcast AG ein Vertrag über den Unterhalt des POLYCOM-Gesamtsystems. Vom Zuschlagsempfänger der vorliegenden
Ausschreibung «POLYCOM – Erneuerung Backbone» wird erwartet, dass er seine eigenen Wartungs- und Supportleistungen stets mit denjenigen der Unterhaltspartnerin koordiniert und diese nach Bedarf fachlich unterstützt. Der ausführliche Aufgabenbeschrieb ist dem Pflichtenheft sowie dem Leistungsverzeichnis und den Vertragsentwürfen zu entnehmen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
15. Dezember 2020 Publikationsdatum
15. Dezember 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Es besteht die Möglichkeit, die Unterlagen von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter zu laden.
Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.

22. Februar 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
18. Januar 2021 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Antrages Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit, diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden. Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.

Um die Fragerunde aktiv als Dialog zwischen den Anbietern und der Auftraggeberin zu nutzen, wird sie in zwei Phasen unterteilt:

Phase 1
Fragen zur vorliegenden Ausschreibung sind in der Phase 1 bis spätestens 18. Januar 2021 anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch einzugeben.
Sollten in der vorliegenden Ausschreibung Komponenten oder Leistungen fehlen, welche aus Sicht des Anbieters für ein reibungsloses Funktionieren erforderlich sind, so müssen die entsprechenden Punkte vom Anbieter im Rahmen dieser Phase eingebracht werden.
Sollten in Ausnahmefällen Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis und den darin genannten Anschlussdokumenten nicht eingehalten werden, ist eine begründete Abweichung als Alternative in dieser Phase einzubringen.
Die Antworten zu den in Phase 1 gestellten Fragen werden bis spätestens 25. Januar 2021 im Frageforum simap.ch publiziert.

Phase 2
Diese Phase dient dazu, allfällige Anschlussfragen auf die von der Auftraggeberin publizierten Antworten oder wiederum neue Fragen zu stellen. Fragen sind in der Phase 2 bis spätestens 1. Februar 2021 anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch einzugeben.
Die Antworten zu den in Phase 2 gestellten Fragen werden bis spätestens 8. Februar 2021 im Frageforum simap.ch publiziert.

22. Februar 2021 Abgabetermin 00:00

Das vollständige Angebot ist bis spätestens 22.02.2021 in 2-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf USB-Stick unverschlüsselt) an die unter Ziffer 1.2 aufgeführte Adresse zuzustellen.
a) Bei Abgabe an die Eidgenössische Zollverwaltung:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung der Eidgenössischen Zollverwaltung zu erfolgen. Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens um 16.00 Uhr in der Eidgenössischen Zollverwaltung abgegeben werden (bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen).
b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Der Anbieter ist verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin per Mail an funk@ezv.admin.ch zu senden.
Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

26. Februar 2021 Offertöffnung

Das vollständige Angebot ist bis spätestens 22.02.2021 in 2-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf USB-Stick unverschlüsselt) an die unter Ziffer 1.2 aufgeführte Adresse zuzustellen.
a) Bei Abgabe an die Eidgenössische Zollverwaltung:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung der Eidgenössischen Zollverwaltung zu erfolgen. Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens um 16.00 Uhr in der Eidgenössischen Zollverwaltung abgegeben werden (bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen).
b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Der Anbieter ist verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin per Mail an funk@ezv.admin.ch zu senden.
Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

1. August 2021 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2035 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
5% Threshold Level
5% Sendeleistung ODU
4% Zugang Steckvorrichtungen
5% Time Error (TE)
6% Redundanter Aufbau (Schnittstellen)
5% VPN/VLAN Verschlüsselung
9% Personalkapazität
3% Grafische Darstellung Netztopologie
3% Konfiguration NMS
5% Transparent Clock (TC) / Boundery Clock (BC)
3% Modulationsschema
3% Umweltbedingungen
3% Multiuserfähigkeit NMS
3% End-to-End Provisionierung NMS
3% Systemaufbau NMS
35% Preise und Kosten

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien in Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis: Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.

EK02: a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen:
Der Anbieter bestätigt, dass er selbst sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 11) einhalten.

EK 02: b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann:
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK03 Kontaktperson (SPoC):
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner SPoC (Single Point of Contact), welcher bei Problemen der Vertragserfüllung primär zuständig ist, den Entscheid herbeiführen kann sowie für alle Geschäftsprozesse wie Bestellungen, Zahlungsverkehr, Serviceleistungen verantwortlich ist.
Der Anbieter ist bereit, einen SpoC einzusetzen, der in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren kann.

EK04 Referenz Schlüsselpersonen:
Der Anbieter ist bereit, 4 Schlüsselpersonen einzusetzen, die innerhalb der letzten 5 Jahre als Projektleiter, Stv. Projektleiter (IPMA Level C oder höher, PMI Level PMP oder höher oder gleichwertiges Zertifikat (beispielsweise Hermes 5 advanced)) und Planer Backbone Engineering, Stv. Planer Backbone Engineering, in einem Projekt eines Backbones tätig waren.
Der Anbieter muss die 4 Schlüsselpersonen zum Vertragsstart in erforderlicher Kapazität (zur Erfüllung der Vertragsleistung) zur Verfügung stellen.
Der Anbieter ist bereit, einen Projektleiter sowie einen Stv. Projektleiter einzusetzen, welche in deutscher sowie französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren können.
Der Anbieter ist bereit, einen Planer Backbone Engineering und einen Stv. Planer Backbone Engineering einzusetzen, welche in deutscher sowie französischer Sprache (mündlich) kommunizieren können.

EK05 Personensicherheitsprüfung:
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Vergabestelle die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben. Diese sind bereit, sich nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss Artikel 10 der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) unterziehen zu lassen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK06 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für:
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB. Anbieter, die Änderungen (Ergänzungen oder Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

EK07 Akzeptanz der Vertragsentwürfe:
Der Anbieter ist bereit, die Vertragsentwürfe (Anhang 12 «Rahmenvertrag», Anhang 15 «Wartungs- und Supportvertrag Bund», Anhang 13 «Projekteinzelvertrag Realisierung Bund» und Anhang 14 «PoC-Vereinbarung») inklusive derjenigen Vertragshänge, welche bereits als Bestandteil der Ausschreibung vorgegeben werden, vorbehaltslos zu akzeptieren. Allfällige Hinweise und Fragen zu Unklarheiten in den Vertragsentwürfen sind im Rahmen der Fragerunde zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor, gestützt auf entsprechende Eingaben in der Fragerunde gegebenenfalls Modifikationen an den Vertragsentwürfen vorzunehmen, welche dann von allen Anbietern bei der Angebotseinreichung zu berücksichtigen sind.

EK08 Qualitätsmanagementsystem:
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.

EK09 Personalkapazität:
Der Anbieter muss genügend Personalkapazität bereitstellen können, um auch parallel an mehreren Orten in der Schweiz das Projekt umsetzen zu können. Dies bedingt nicht nur genügend Kapazität für den eigentlichen Rollout, sondern auch für die Montage.
Pro Arbeitstag müssen mindestens 4 Richtfunkstrecken realisiert werden können (betriebsbereiter Zustand).
Hierzu erstellt der Anbieter, basierend auf der Rolloutplanung der EZV, einen detaillierten Terminplan inklusive Angabe der Meilensteine und Identifizierung der kritischen Punkte für die Termineinhaltung. Er berücksichtigt dabei auch die Vorgaben von Anhang R7 zum Rahmenvertrag (Masterplan) und Anhang P1 zum Projekteinzelvertrag Realisierung Bund (Meilenstein- und Zahlungsplan).
Allfällige Zwischenlager von Materialien für die Einhaltung des Terminplans liegen in der Verantwortung des Anbieters. Die aktuell geltenden SUVA-Vorschriften müssen jederzeit eingehalten werden.
Die Profile müssen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes oder spätestens unmittelbar nach dem Zuschlagsentscheid an die Anbietenden vertraglich mittelbar (Subunternehmer) oder unmittelbar (Arbeitsverhältnis) gebunden sein, so dass deren Verfügbarkeit gewährleistet ist. Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzlichen Auflagen erfüllen.

EK10 Gesamtverantwortung:
Bestätigung des Anbieters, die Gesamtverantwortung für die vorliegende Leistung zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen.

EK11 Serviceorganisation:
Der Anbieter verfügt über eine geeignete Serviceorganisation in der Schweiz, die den Support des vorliegenden Auftrags mit genügend technischer Erfahrung und in der geforderten Qualität und Zeit sicherstellt.
Das Bestehen eines Service Desks in der Schweiz mit einer Verfügbarkeit von 7x24h (365 Tage) ist Bestandteil davon. Die Mitarbeitenden des Service Desks müssen in den Landessprachen Deutsch und Französisch mündlich sowie schriftlich kommunizieren können.
Die Mitarbeitenden des Anbieters müssen bei Einsätzen vor Ort in französisch- oder italienischsprachigen Teilen der Schweiz zudem in der Lage sein, in der entsprechenden Sprache zu kommunizieren.

EK12 Lieferverpflichtung von Ersatzmaterial:
Der Anbieter verfügt über Originalersatzteile oder zumindest über gleichwertiges Ersatzmaterial, welches während dem gesamten LifeCycle des Produktes sowie der gesamten Vertragslaufzeit (nach Ablauf der Garantiefrist) geliefert werden können muss.

EK13 Referenz der Unternehmung:
Der Anbieter verfügt über genügend technische Erfahrung, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Komplexität vergleichbar ist. Er weist diese Erfahrung anhand von mindestens zwei Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre nach (Lieferung und Installation von Richtfunk- und Multiplexer-Ausrüstungen mit IP-Technologie). Die Referenzprojekte müssen durch den Anbieter realisiert worden sein und sich zum Zeitpunkt der Publikation dieser Ausschreibung operativ im Betrieb befinden.
Referenzauskünfte – auch über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte – werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Der Anbieter erklärt sich mit der Angabe der Referenzen damit einverstanden, dass die Vergabestelle bei der in der Referenz genannten Stelle bezüglich der verlangten Angaben in geeigneter Form Rückfragen stellt. Es liegt im Ermessen der Vergabestelle, Rückfragen zu stellen oder darauf zu verzichten.

EK14 Bestätigung des Anbieters, dass sämtliche Rechnungen via E-Rechnung gestellt werden:
Informationen über verschiedene Möglichkeiten dazu sind online erhältlich: https://www.e-rechnung.admin.ch/d/erechnungbund/index.php

EK15 Erfahrung Richtfunkplanung:
Der Anbieter muss den Nachweis erbringen, dass er eine Richtfunkplanung erstellen kann:
- Eingeführtes Planungstool für Richtfunkplanung
- Erfahrenes Personal in der Richtfunkplanung
- Erfahrung mit dem Umgang der RIFU-Data Datenbank von BAKOM

EK16 Betriebssicherheitserklärung BSE:
Der Anbieter ist bereit, nach Abschluss des Beschaffungsvertrages und auf erstes Verlangen der Vergabestelle die Betriebssicherheitserklärung vorzulegen.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)

Abrufbar unter: https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Nachverhandlungen:

Verhandlungen bleiben vorbehalten. Zu den allfälligen Verhandlungen werden nur diejenigen Anbieter eingeladen, deren Angebote noch eine reelle Chance auf den Zuschlag haben (Stand vor Verhandlungen). Die Vergabestelle weist die Anbieter ausdrücklich darauf hin, dass von Beginn an das beste Angebot eingereicht werden sollte.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Taubenstrasse 16
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
funk@ezv.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1165117 POLYCOM - Erneuerung Backbone