Ausschreibung 1164867: 180032, F4 Erneuerung GFS, BSA Beschaffung 003

Publiziert am: 20. November 2020

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur

Die BSA Beschaffung 003 umfasst die folgenden Arbeiten:

Installationsarbeiten Elektro- und LWL-Kommunikationsleitungen inkl. KEVs
Die folgenden Arbeiten sind auf 47 Standorte auf dem Gebiet der GE VII verteilt:
-Lieferung, Einzug & Anschluss von 6’200m NS-Kabel unterschiedlicher Querschnitte für 9 GFS Standorte
-Neue LS Absicherungen (VK Seite) für drei GFS Standorte
-Lieferung, Einzug & Anschluss von 24’500m 12-faseriges LWL Kabel inkl. KEV’s an beiden Leitungsenden für 26 GFS Standorte
-Erstellen Messprotokolle LWL für die neu erschlossenen 26 GFS Standorte
-Ergänzungen an den Erdungsanlagen an 47 GFS Standorten
-Lieferung, Einzug & Anschluss von 4’300m (gelb/grün) isoliertem Erdleiter 50mm2 auf 47 GFS Standorte verteilt
-Messungen und Erstellen SiNA an 47 GFS Standorten
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Weitere Informationen unter Ziff. 4.5


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
20. November 2020 Publikationsdatum
20. November 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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11. Januar 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
7. Dezember 2020 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 17.12.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 07.12.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

11. Januar 2021 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD/USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

18. Januar 2021 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD/USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

29. März 2021 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2021 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% ZK 1: PREIS
30% ZK 2: QUALITÄT AUSRÜSTUNGEN UND AUSFÜHRUNGEN
15% ZK2.1: Lösungsvorschlag Kabelzüge
15% ZK2.2: Qualität der eingesetzten Produkte und Materialien des Anbieters
10% ZK 3: ORGANISATION, SCHLÜSSELPERSON
5% ZK3.1: Organisation
5% ZK3.2: Schlüsselperson Baustellenleiter

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK3: SCHLÜSSELPERSONEN
EK4: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBUNTERNEHMER

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Für den Anbieter: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.

Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich umden Auftrag bewirbt.

EK2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

EK3: SCHLÜSSELPERSON BAUSTELLENLEITER
Für die Schlüsselperson: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen.

EK4: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBUNTERNEHMER
Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten / Subunternehmer von 70%

Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernden Nachweisen:

- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV

Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Anhang 3 zur VöB einzuverlangen. Allesamt nicht älter als drei Monate.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Begehung: Es findet keine Begehung statt.
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes
sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet.
Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
4. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB (für Bauleistungen) sowie Art. XV, lit. G, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.

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Ziff. 2.6 (Fortsetzung):

Demontagen
Rückbau und Entsorgung NS-Zuleitungen, welche im Rahmen dieses Projektes ersetzt werden oder wegfallen.
Weitere Leistung:
-Realisierungspflichtenheft
-Detailplanung
-Sitzungsteilnahmen
-Baustellenlogistik
-Dokumentation des ausgeführten Werkes
-Schulung und Einweisung Mitarbeiter GE VII

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Grüzefeldstrasse 41
8404 Winterthur
Telefon: +41 58 480 47 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.winterthur@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1164867 180032, F4 Erneuerung GFS, BSA Beschaffung 003