Ausschreibung 1164481: N05, 180037, N5 VLSLELU, Ersatz VLS Lengnau - Luterbach / PV Verkehr

Publiziert am: 15. Dezember 2020

Bundesamt für Strassen ASTRA

Die geplanten Erneuerungen der Betriebs- und Sicherheitsanlagen auf der Nationalstrasse N5 (Offene Strecke, Tunnel Witi, Galerie Leutzigen, Tunnel Spitalhof, Tunnel Birchi, Galerie Zuchwil) umfasst die Fachbereiche Lüftung, Signalisation, Überwachungsanlagen, Kommunikation und Leittechnik, Kabelanlagen und Nebeneinrichtungen.

Die vorliegende Submission beinhaltet die Ingenieurdienstleistungen für den Fachbereich Verkehr: Überprüfung der verkehrstechnischen Anforderungen, Erarbeitung der verkehrstechnischen Unterlagen für das Massnahmenprojekt BSA (Dossier D-4), fachtechnische Begleitung der Phasen Submission, Realisation und Inbetriebnahme (Phasen 32 - 53).


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Die Erbringung der bauobjektbezogenen Dienstleistungen erfolgt vor Ort. Insbesondere die Dienstleistungen der Bauleitung erfolgen vor Ort; Besprechungen mit dem Auftraggeber finden in der ASTRA-Filiale Zofingen, im Baubüro oder in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers statt; nicht standortgebundene Dienstleistungen sind am Standort des Auftragnehmers zu erbringen.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
15. Dezember 2020 Publikationsdatum
15. Dezember 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

18. Februar 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
25. Januar 2021 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 02.02.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 25.01.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

18. Februar 2021 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

25. Februar 2021 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 % ZK1: PREIS;
35 % ZK2: SCHLÜSSELPERSONEN;
25 % ZK3: AUFGABENANALYSE UND VORGEHENSVORSCHLAG, QM-KONZEPT / RISIKOANALYSE;

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Qualifikation Schlüsselperson Projektleiter BHU BSA
EK4: Nachweis der Verfügbarkeit Schlüsselperson
EK5: Nachweis bezüglich Unterakkordanten

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Für den Anbieter: 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.

Als vergleichbar gilt:
Erneuerung eines Verkehrsleitsystems im Bereich Nationalstrassen oder kantonalen Hochleistungsstrassen mit Tunnel (Ausrüstungsgrad Mittel), Realisierung unter Verkehr, Honorar > CHF 250'000.00.

EK2: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Für den Anbieter: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.

EK3: QUALIFIKATION SCHLÜSSELPERSON PROJEKTLEITER
Für den Projektleiter: 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.

Als vergleichbar gilt:
Erneuerung eines Verkehrsleitsystems im Bereich Nationalstrassen oder kantonalen Hochleistungsstrassen mit Tunnel (Ausrüstungsgrad Mittel), Realisierung unter Verkehr, Honorar > CHF 250'000.00.

EK4: NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT SCHLÜSSELPERSON
Für Projektleiter und Projektleiter-Stv.: Nachweis der Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten.

EK5: NACHWEIS UNTERAKKORDANTEN
Maximal 50 % der Leistungen darf durch Subunternehmen erbracht werden.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Begehung findet keine statt.
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich.
5. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt.
6. Ausschluss: Die Firmen Aegerter & Bosshardt AG, 4002 Basel, C+E-Planing AG, 5610 Wohlen sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
7. Gestützt auf Art. 36 Abs. 2 lit. d VöB sowie Art. XV, lit. D, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
8. Die für ein vollständiges und gültiges Angebot einzureichenden Unterlagen und deren Gliederung sind im Dokument „Angebotsunterlagen für Planerleistungen (gemäss Ausschreibungsunterlagen) festgelegt.

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlestrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
zofingen@astra.admin.ch