Ausschreibung 1164031: (20179) 609 SAP Partnerschaft für die Jahre 2021 - 2027

Publiziert am: 17. November 2020

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Mit der vorliegenden Ausschreibung werden je Los 5 fachlich spezialisierte, erfahrene und kompetente Zuschlagsempfänger gesucht, welche Dienstleistungen im SAP Bereich, Wartung, Support und Beratung anbieten können.
Diese Leistungen sind in den zwei Technologien SAP ERP ECC 6.0 und SAP Basis aufgeteilt. Die zwei Technologien werden einzeln als Los ausgeschrieben.
Das gesamte maximale optionale Beschaffungsvolumen über beide Lose beträgt CHF 28'728’000.00.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Erfüllungsort ist die in Ziff. 11 des Rahmenvertrages genannte Adresse der Bedarfsstelle. Abweichende Regelungen ergeben sich aus dem Einzelvertrag.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    SAP ERP ECC 6.0: Wartung, Support und Beratung
    Anzahl Zuschlagsempfänger: 5
    Max. optionales Beschaffungsvolumen: CHF 16'128'000.00
    Beschaffungszeitraum: 2021-2027

  • Lot 2:

    SAP Basis: Wartung, Support und Beratung
    Anzahl Zuschlagsempfänger: 5
    Max. optionales Beschaffungsvolumen: CHF 12'600'000.00
    Beschaffungszeitraum: 2021-2027


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
17. November 2020 Publikationsdatum
17. November 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

4. Dezember 2020 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

6. Januar 2021 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

11. Januar 2021 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: SAP ERP ECC 6.0: Wartung, Support und Beratung Anzahl Zuschlagsempfänger: 5 Max. optionales Beschaffungsvolumen: CHF 16'128'000.00 Beschaffungszeitraum: 2021-2027
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Es steht den Anbietern frei auf welche(s) Los(e) sie ein Angebot einreichen möchten. Ein Gesamtangebot für beide Lose ist zugelassen; in diesem Fall ist aber auch das Gesamtangebot, zwecks Vergleichbarkeit, klar ersichtlich in die einzelnen Lose zu gliedern. Die Bedarfstelle behält sich vor bei einem Gesamtangebot nur ein Teilauftrag (Los) zuzuschlagen. Ausführungstermin: Beginn: Q1 2021, Ende: Q4 2030 Dies entspricht der Laufzeit des Rahmenvertrags von 7 Jahren zuzüglich 3 Jahre, für welche Einzelverträge über die Dauer des Rahmenvertrages hinaus abgeschlossen werden können.
  • Projektdauer von bis
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Einzelverträge können maximal drei Jahre über die Dauer des vorliegenden Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden.

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
7000 Punkte ZK 1 - Leistung und Qualität
1500 Punkte - ZK01.1 Erweiterter SAP / Partner
2500 Punkte - ZK01.2 Erfahrung Grossunternehmen
3000 Punkte - ZK01.3 Kompetenzen SAP Module
3000 Punkte ZK2 Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 3 und 9 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: SAP Basis: Wartung, Support und Beratung Anzahl Zuschlagsempfänger: 5 Max. optionales Beschaffungsvolumen: CHF 12'600'000.00 Beschaffungszeitraum: 2021-2027
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Es steht den Anbietern frei auf welche(s) Los(e) sie ein Angebot einreichen möchten. Ein Gesamtangebot für beide Lose ist zugelassen; in diesem Fall ist aber auch das Gesamtangebot, zwecks Vergleichbarkeit, klar ersichtlich in die einzelnen Lose zu gliedern. Die Bedarfstelle behält sich vor bei einem Gesamtangebot nur ein Teilauftrag (Los) zuzuschlagen. Ausführungstermin: Beginn: Q1 2021, Ende: Q4 2030 Dies entspricht der Laufzeit des Rahmenvertrags von 7 Jahren zuzüglich 3 Jahre, für welche Einzelverträge über die Dauer des Rahmenvertrages hinaus abgeschlossen werden können.
  • Projektdauer von bis
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Einzelverträge können maximal drei Jahre über die Dauer des vorliegenden Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden.

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
7000 Punkte ZK 1 - Leistung und Qualität
1500 Punkte - ZK01.1 Erweiterter SAP / Partner
2500 Punkte - ZK01.2 Erfahrung Grossunternehmen
3000 Punkte - ZK01.3 Kompetenzen SAP Basis Bereiche
3000 Punkte ZK2 Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 4 und 10 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

Eignungskriterien Los 1 und Los 2

EK01: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.

EK02: BKB
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK03: Akzeptanz der AGB des Bundes
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)

EK04: Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 2 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK05: Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK06: Kernkompetenz SAP
Nachweis, dass der Bereich SAP der Unternehmungszweck oder eine Kernkompetenz des Anbieters seit mindestens 5 Jahren ist.

EK07: SAP / Partner
Der Anbieter ist SAP oder verfügt mindestens über ein SAP Partnerlevel von Silver (gemäss dem SAPPartnerEdge.com Portal).

EK08: Erfahrung SAP
Weisen Sie 6 Referenzen (Kundenaufträge) von der Dauer von mindestens einem Jahr, in den letzten 6 Jahren, welche Sie selbst wahrgenommen haben aus dem Tätigkeitgebieten gemäss im Pflichtenheft (Los 1: Kapitel 3.4 und 3.4.1, Los 2: Kapitel 3.4 und 3.4.2) erwähnten geforderten Leistungen.

EK09: Gesamtverantwortung
Die Anbieterin führt alle beteiligten Subunternehmen mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Allfällige Subunternehmen dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers gewechselt werden. Sub-Subunternehmer sind nicht zugelassen. Die Haftung bleibt in jedem Fall bei der Anbieterin.

EK10: Subunternehmen
Setzen Sie Subunternehmen ein, sind die Firmennamen der Subunternehmen deutlich sichtbar zu nennen.
Bestätigung des Anbieters, dass die Subunternehmer die Eignungskriterien 1, 2, 12 bis 17 vollumfänglich erfüllen.

EK11: Haftung
Bestätigung, dass der Anbieter die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge und Werkverträge übernehmen wird.

EK12: Rapportierung
Der Anbieter ist bereit, während der Dauer des geplanten Einsatzes die Vorgaben des Auftraggebers (Bundesverwaltung) bezüglich Rapportierung zu akzeptieren.

EK13: Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK14: Sprachkenntnisse der im Auftrag eingesetzten Ressourcen
Sind Sie bereit, Ressourcen einzusetzen, die in der deutschen Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und Projektergebnisse und Dokumentationen erstellen und abliefern können (Sprach Niveau B2)?

EK15: Verfügbarkeit der im Auftrag eingesetzten Ressourcen
Der Anbieter bestätigt dass er Ressourcen OnSite sowie OffSite gemäss Pflichtheft Kapitel 3.3.4 einsetzt.

EK16: Ersatz von Mitarbeitenden
Sind Sie bereit, eingesetzte Mitarbeitende je Einzelvertrag, resp. je Abruf bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen?
Die Leistung und der Einsatz der vom der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc.. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Die ersten 80 Stunden Einarbeitungs- und Übergabezeit bei einem Ersatz eines Mitarbeiters aus den genannten Gründen gehen dabei zu Lasten der Anbieterin, sofern den Bund kein Verschulden trifft.

EK17: Vertragliche Gebundenheit der Ressourcen
Bestätigung, dass alle zukünftig angebotenen und zum Einsatz gelangenden Personen unmittelbar (im Arbeitsverhältnis) an Ihre Unternehmung oder an den jeweiligen Subunternehmer vertraglich gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit innerhalb 2 Monaten ab Einzelvertragsunterzeichnung gewährleistet ist. Die Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzlichen Auflagen erfüllen.

EK18: Vorgehensmethodik
Sind Sie bereit, nach den Vorgehensmethodiken Hermes 5, SAP-Projektmethodik (Best Practice nach ITIL V3) und/oder Scrum zu arbeiten sowie ebenfalls Modellierungsvorschriften des BIT und dessen Kunden (zivile Bundesverwaltung) zu befolgen?

EK19: Elektronische Rechnungsstellung
Sind Sie bereit Rechnung an den Auftraggeber dieser Ausschreibung nur noch elektronisch via "E-Billing in" zu stellen? Nähere Informationen können unentgeltlich unter www.e-rechnung.admin.ch bezogen werden.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1164031 (20179) 609 SAP Partnerschaft für die Jahre 2021 - 2027