Ausschreibung 1163341: PUM013
Publiziert am: 2. Dezember 2020
armasuisse Immobilien Portfoliomanagement
Für die vom Auftraggeber definierten Areale und für schweizweite Konzepte sind verschiedene strategische Immobilienplanungen zu erstellen.
Der Beauftragte erbringt branchenspezifische Planer- und Auftraggeberleistungen gemäss dem SIA 112 Modell Bauplanung in der Strategischen Immobilienplanung (Kernprozesse des Auftraggebers P1 Eigentümer- und Portfoliostrategie, P2 Instandhaltungsstrategie, P5 Nutzungskonzept, P6 Investitionsplanung und P12 Entwicklungsplan sowie der Belegungsoptimierung). Dies sind insbesondere die Leistungen 111.1 Gesamtleitung, 112.1 Analyse, 112.2 Lösungsalternativen, 113.1 Kosten, 114.1 Termin und 115.1 Dokumentation.
Der Auftraggeber behält sich vor, fallweise auch Aufträge für den Prozess P4 Lösungsstrategie und weitere Analysen zu erteilen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Die Leistungen sind am Sitz des Beauftragten zu erbringen. Sitzungen und Besprechungen finden beim Auftraggeber in Bern oder am Standort der strategischen Immobilienplanung statt. Für Abklärungen und Begehungen muss der Beauftragte am Objekt vor Ort anwesend sein. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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2. Dezember 2020 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
8. Januar 2021 | Frist für Fragen | Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit diese anonym im Frageforum auf dem Informatiksystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz simap.ch bis zum 08.01.2021 zu stellen. |
26. Januar 2021 | Abgabetermin 00:00 | • Das Angebot ist verschlossen mit dem gut sichtbaren Vermerk: "PUM013 Strategische Immobilienplanung. Umschlag darf nicht geöffnet werden." einzureichen. |
29. Januar 2021 | Offertöffnung | • Das Angebot ist verschlossen mit dem gut sichtbaren Vermerk: "PUM013 Strategische Immobilienplanung. Umschlag darf nicht geöffnet werden." einzureichen. |
1. Oktober 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss eine Firma als federführend bezeichnet werden. Diese gilt als alleiniger Ansprechpartner gegenüber dem Auftraggeber. Die Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften ist nicht zulässig (gilt für jede beteiligte Firma).
E1 Betreibungsregisterauszug
Der Anbieter verfügt über keine Steuer- und/oder Sozialabgabeschulden.
E2 Betriebssicherheitserklärung
Der Anbieter muss eine gültige Betriebssicherheitserklärung besitzen oder einwilligen, eine Betriebssicherheitsprüfung im Falle eines Zuschlages umgehend durchführen zu lassen.
E3 Personensicherheitsprüfung
Die am Auftrag beteiligten Mitarbeitenden müssen eine gültige Personensicherheitsprüfung resp. Personal Security Clearance besitzen oder einwilligen, eine solche im Falle eines Zuschlages umgehend durchführen zu lassen.
E4 Personelle Ressourcen
Der Anbieter muss über mindestens drei (3) qualifizierte Mitarbeitende für die zu erbringenden Leistungen verfügen (Qualifikation gemäss E6).
E5 Personenbezogene Leistungserbringung (Bestätigung Team)
Die vorgesehenen Mitarbeitenden müssen die Leistungen persönlich erbringen. Der Projektleiter und der Projektleiter Stv. müssen gemeinsam mindestens 20% der Leistungen persönlich erbringen. Der Projektleiter übernimmt die Funktion Mandatsleitung und ist während der Auftragserfüllung der direkte Hauptansprechpartner gegenüber dem Auftraggeber.
E6 Erfahrung Mitarbeitende
Die vorgesehenen Mitarbeitenden müssen über Erfahrung in den folgenden Bereichen verfügen: Architektur, Raumplanung oder Immobilienmanagement
E7 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit usw. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleichwertig qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Aufträgen des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
E8 Sprachkenntnisse
Die vorgesehenen Mitarbeitenden müssen Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, Anforderung Zertifizierungslevel C1.
E9 Erfahrung Anbieter
Der Anbieter muss über Erfahrung in den ausgeschriebenen Tätigkeitsfeldern gemäss Teil B der Ausschreibungsunterlagen verfügen:
• Entwicklungspläne gemäss SIA 112 Modell Bauplanung mit Kostenplanung / Wirtschaftlichkeitsrechnung für ein Vorhaben mit einem Investitionsvolumen grösser als CHF 10 Mio.
• Nutzungskonzepte gemäss SIA 112 Modell Bauplanung mit Kostenplanung / Wirtschaftlichkeitsrechnung für ein Vorhaben mit einem Investitionsvolumen grösser als CHF 10 Mio.
• Belegungsoptimierung gemäss SIA 112 Modell Bauplanung mit Kostenplanung / Wirtschaftlichkeitsrechnung für einen Zweckbau mit einem Investitionsvolumen grösser als CHF 3 Mio.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Guisanplatz 1
3003 Bern
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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