Ausschreibung 1163329: (20139) 609 Lifecycle von Individualentwicklungen (Java, Go)
Publiziert am: 12. November 2020
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Mit der vorliegenden Ausschreibung werden sechs Leistungserbringer im Bereich Lifecycle Management von Individualentwicklungen (Java, Go) gesucht. Das Lifecycle Management beinhaltet den gesamten Produktlebenszyklus gemäss https://de.wikipedia.org/wiki/Application-Management. Der einzelne Leistungsabruf erfolgt im Minitenderverfahren, gemäss Ziff. 4.2 des Rahmenvertrags. Die Abrufe erfolgen je nach Komplexität des Produkts in einem 1-stufigen oder 2-stufigen Abrufverfahren. Anders als in der noch kommenden WTO-Ausschreibung (21018) 609, welche punktuelle Entwicklungsleistungen im Bereich IEW (Java, Go) betrifft, kann die vorliegende Ausschreibung nicht für den Bezug von einzelnen Entwicklungsleistungen, sondern nur für Lifecycle Management Leistungen verwendet werden. Den Anbietern steht es frei auf eine oder beide Ausschreibungen anzubieten.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Der Erbringungsort der Leistungen wird im jeweiligen Abruf bzw. Einzelvertrag geregelt. Auf Verlangen sind die Leistungen vor Ort zu erbringen, d. h. in den Räumen der Bundesverwaltung in der ganzen Schweiz, wenn ein Auftrag dies aus betrieblichen und kundenspezifischen Gründen erfordert. Innerhalb der Bundesverwaltung erfolgt die Leistungserbringung in der Regel im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation in Bern und Zollikofen. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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12. November 2020 | Publikationsdatum | |
12. November 2020 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
24. November 2020 | Frist für Fragen | Fragerunde 1: 24.11.2020 Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
22. Dezember 2020 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
29. Dezember 2020 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
Total 7'000 Punkte | ZK 1 - Technologiebereiche (Erfahrung und Leistung) |
700 Punkte | - ZK 1.1: Technologiebereich 01 (vgl. Kap. 3.2.2 des Pflichtenhefts) |
700 Punkte | - ZK 1.2: Technologiebereich 02 (vgl. Kap. 3.2.2 des Pflichtenhefts) |
1'400 Punkte | - ZK 1.3: Technologiebereich 03 (vgl. Kap. 3.2.2 des Pflichtenhefts) |
2'800 Punkte | - ZK 1.4: Technologiebereich 04 (vgl. Kap. 3.2.2 des Pflichtenhefts) |
1'400 Punkte | - ZK 1.5: Technologiebereich 05 (vgl. Kap. 3.2.2 des Pflichtenhefts) |
Total 3'000 Punkte | ZK 2 - Preis |
3’000 Punkte | - ZK 2.1: Maximaler Stundensatz für Lifecycle Leistungen IEW |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK 01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK 02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 2).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK 03
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK 04
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in der deutschen Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen erstellen und abliefern können sowie auf Verlangen der Anforderung zu entsprechen, Schlüsselpersonen einzusetzen, die auch gute Kenntnisse (Mindestanforderung Niveau B2) der französischen oder englischen Sprache aufweisen.
EK 05
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK 06
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK 07
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
EK 08
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 3 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK 09
Erfahrung IEW Basis
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung im Bereich von SW Individualentwicklungen in alle nachfolgend genannten Technologien:
Frontend:
- Angular
Backend:
- Java
- Spring (inkl. SpringBoot)
Relationale DB:
- Oracle oder PostgreSQL
Es müssen alle Technologien mittels einer (1) Referenz nachgewiesen werden. Es sind keine Referenzen von Subunternehmer zugelassen.
Die eingereichte Referenz muss nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen:
- der Entwicklungsaufwand muss mindestens 2'000 Stunden betragen und
- die Entwicklungsdauer muss mindestens 3 Monate betragen
EK 10
Erfahrung IEW Technologien
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung im Bereich von SW Individualentwicklungen in den nachfolgend genannten Kategorien und Technologien:
Frontend:
- Struts 1.x
- JavaserverFaces (PrimeFaces)
Backend:
- Google Go
Persistente DB:
- Cassandra
- Minio
Message Broker:
- Kafka
- RabbitMq
Applikationsserver:
- Tomcat
- Weblogic
Container Plattformen
- Cloud Foundry
Es sind drei (3) Referenzen aus unterschiedlichen Kategorien nachzuweisen, wovon eine (1) Referenz aus der Kategorie Frontend stammen muss.
Die eingereichten Referenzen müssen nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen:
- der Entwicklungsaufwand muss mindestens 2'000 Stunden betragen und
- die Entwicklungsdauer muss mindestens 3 Monate betragen
EK 11
Erfahrung IEW Lifecycle
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung im Bereich Lifecycle Management von SW Individualentwicklungen in den genannten Technologien gemäss Kap. 3.2.2 des Pflichtenhefts.
Eine (1) Referenz muss die nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen betreffend Lifecycle Management erfüllen:
- einen Entwicklungsaufwand IEW von mindestens 3'000 Stunden und
- einen Umfang der bereits geleisteten Betriebs- und Wartungsleistungen von mindestens 1'000 Stunden
EK 12
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über genügend personelle Ressourcen, um das Lifecycle Management in den genannten Technologien (vgl. Kap. 3.2.2 des Pflichtenhefts) zu erfüllen.
Der Anbieter weist nach, dass er selbst (eigene Angestellte in unbefristeter und ungekündigter Stellung) die nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen betreffend Verfügbarkeit erfüllt:
- 3 Applikationsentwickler der Kompetenzstufe Senior gemäss S3 swissICT
- 2 Applikationsentwickler der Kompetenzstufe Expert gemäss S4 swissICT
- 1 ICT Architekt der Kompetenzstufe Expert gemäss S4 swissICT
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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