Zuschlag 1163033: Wartung LP61 (BKA und DN) im CBT
Publiziert am: 11. Dezember 2020
SBB Infrastruktur
Im Rahmen des Gesamtprojektes CBT wurde im LP61 durch die CPC (als damalige Zuschlagsempfängerin in der Ausschreibung der ATG) mit Unterakkordant Cablex & Swisscom das Datennetz (DN) und die Betriebskommunikationsanlage (BKA) gebaut. DN und BKA gehören zur Bahntechnik des Tunnels, welche ein integrativer Bestandteil des Gesamtwerkes Tunnel CBT inkl. Tunnelleittechnik GBT/CBT ist. Mit der Betriebsübernahme des Ceneri Basistunnel (CBT) übernahm die SBB Telecom das Leistungspaket LP61 mit DN und BKA. Damit der Betrieb und die Verfügbarkeit den Anforderungen entsprechend sichergestellt werden kann, braucht es einen Wartungsvertrag (3rd Level Support, LC Massnahmen, Wartung und Reparatur) über die prognostizierte Lebensdauer des Systems (8 Jahre).
Swisscom, als Unterakkordant der damaligen Zuschlagsempfängerin CPC, ist der Systemlieferant und hat das Datennetz für den CBT konzipiert, gebaut und integriert. Die Sicherstellung der vertraglichen Gewährleistung wird von Swisscom erbracht. Eingriffe Dritter können zu Verlust oder Einschränkungen der Gewährleistung führen.
Swisscom verfügt einerseits über das Know-How der Systeme und andererseits als einzige Firma über die dediziert auf den CBT und deren Umsysteme zugeschnittene Konfiguration. Die Gewährleistungs- und Supportverantwortung für einen sicheren 3rd Level Support ist dadurch untrennbar miteinander verbunden.
Auf dem Markt ist kein anderer Lieferant verfügbar, welcher über das geforderte Know-How verfügt und die geforderten Reaktions- und Lösungszeiten einhalten kann.
Ein Know-How Transfer von DN und BKA System inkl. Integration in die aktuelle Bahntechnik wäre weder realistisch noch angemessen. Ausserdem würde das Risiko von Betriebsunterbrüchen und Qualitätseinbussen bestehen.
Die Freihändige Vergabe erfolgt gemäss Art. 13 Abs. 1 lit. f VöB und Art. 13 Abs. 1 lit. c VöB
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
25.11.2020
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit der Angabe der Beweismittel sowie der Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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