Ausschreibung 1162829: N01/38,42 ANU / 100045 / Los 1, Bauherrenlabor Hauptarbeiten
Publiziert am: 9. November 2020
Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Im Zusammenhang der Hauptarbeiten 2021 bis 2026 werden diverse Bauherrenprüfungen notwendig. Ergänzend zu den durch den Baumeister zu erbringenden Qualitätsmanagement wird durch den Bauherren ein Spezialist Belag / Beton vorgesehen. Das Bauherrenlabor soll während den Hauptarbeiten die örtliche Bauleitung sowie den Projektverfasser fachkundig unterstützen. Der Schwerpunkt der Arbeiten liegt auf der Beprobung der Beläge, welche vollständig durch das Bauherrenlabor durchgeführt werden. Unterstützend und stichprobenartig werden Prüfungen an den ungebundenen Schichten, an Abdichtungen sowie Ortbetonbauteilen ausgeschrieben. Weiter sind Stunden für die Beratung der Bauherrschaft / Projektverfasser ausgewiesen, falls sich fachliche Themen während der Ausführung ergeben.
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Weitere Informationen unter Ziff 4.5
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Schweiz, Kanton Zürich, Projektperimeter |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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9. November 2020 | Publikationsdatum | |
9. November 2020 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
21. Dezember 2020 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
24. November 2020 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 04.12.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 24.11.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
21. Dezember 2020 | Abgabetermin 00:00 | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
15. Januar 2021 | Offertöffnung | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
1. April 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | ZK 1: Preis |
35% | ZK 2: Qualifikation Schlüsselpersonen |
20% | ZK 2.1: PL bezüglich der Anforderungen im Projekt (Referenzprojekt) |
15% | ZK 2.2: PL Stv. bezüglich der Anforderungen im Projekt (Referenzprojekt) |
25% | ZK 3: Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag, QM- Konzept / Risikoanalyse |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK 1: FIRMENERFAHRUNG/-REFERENZ
EK 2: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK 3: SCHLÜSSELPERSONEN, REFERENZ
EK 4: NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT
EK 5: LEISTUNGSANTEIL SUBUNTERNEHMER
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
Zu EK1: FIRMENERFAHRUNG/-REFERENZ
Für den Anbieter:
1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich; fehlende Projektphasen und/oder Fachgebiete können in einem zweiten Referenzprojekt ausgewiesen werden; Nachweis: Angaben in Angebotsunterlagen.
Zu EK 2: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Bestätigung, dass der Jahresumsatz des Anbieters für die Jahre 2017/2018/2019 mehr als das Doppelte des Jahresumsatzes des Auftrages beträgt; Nachweis: Selbstdeklaration;
EK 3: SCHLÜSSELPERSON, REFERENZ
Als Schlüsselperson für die Evaluation der Eignungskriterien gilt die Personen, welche im Projekt folgende Funktion ausübt:
PROJEKTLEITER
1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich; fehlende Projektphasen und/oder Fachgebiete können in einem zweiten Referenzprojekt ausgewiesen werden; Nachweis: Angaben in Angebotsunterlagen.
EK 4: NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT
Bestätigung der Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen PL sowie PL Stv:
Nachweis, dass Verfügbarkeit > erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist.
Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten; Nachweis: Selbstdeklaration / Angaben in Angebotsunterlagen.
EK 5: LEISTUNGSANTEIL SUBUNTERNEHMER
Maximal 50% der Leistung darf über einen Subunternehmer erbracht werden.
Nach Offerteingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungsnachweise/Bestätigungen, allesamt nicht älter als 3 Monate:
- Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug,
- Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV,
- Bestätigung UVG-Versicherer,
- Bestätigung Steuerverwaltung,
- Versicherungsnachweise.
Zusätzliche Informationen
Keine.
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Begehung: Keine
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
4. Ausschluss, Vorbefassung:
INGE Pöyry-Lombardi BHU Bau ANU Los 1 (AFRY Schweiz AG und Lombardi AG Beratende Ingenieure) sind als Bauherrenunterstützung im Projekt ANU von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
Die Zuschlagsempfängerin (inkl. Mitglieder falls ARGE/INGE) der Ausschreibung N01/38 Ausbau Nordumfahrung Zürich (ANU) Los 1 – Hauptarbeiten und ihre Subunternehmer sind von der vorliegenden Beschaffung ausgeschlossen.
5. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB sowie Art. XV, lit. D, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlages und des Arbeitsbeginns) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung.
7. Alle Beträge sind exkl. MWST. zu verstehen.
8. Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen hat die deutsche Fassung Vorrang.
9. Einsichtnahme weitere Dokumente: Zusätzlich zu den in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Archivakten können weitere Dokumente beim Auftraggeber auf Voranmeldung eingesehen werden. Voranmeldung unter winterthur@astra.admin.ch.
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zu Ziff. 2.6 (Fortsetzung):
Die primäre Aufgabe ist die Beprobung der Beläge inkl. einer Beurteilung anhand der ASTRA Weisung 71005. Sekundär kann das Labor bei unklaren Fragestellungen (Hauptverantwortlicher Prüfungen Baumeister) unterstützend beigezogen werden. Grundsätzlich hat der Baumeister bei allen Prüfungen gemäss dem Kontrollplan der Beschaffung Baumeister Hauptarbeiten die Nachweispflicht.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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