Ausschreibung 1162687: N02, 190096, EP Hagnau - Augst / PV und BL BSA - Erneuerungsarbeiten

Publiziert am: 27. November 2020

Bundesamt für Strassen ASTRA

Le tunnel de Schweizerhalle est un élément important de la ligne de transit du canton de Bâle-Campagne. Il doit être entièrement rénové du côté de la EES. Cependant, étant donné que les équipements d'expl. et de sécurité (EES) ne peuvent plus être entretenus jusqu’à l’achèvement de l’aménag. à 8 voies de Hagnau - Augst (8S HAG AUG), des mesures transitoires doivent être prises (UeMa EES).

Le présent appel d'offres porte sur les prestations d’architecte et/ou d’ingénieur, direction de chantier incluse, pour les travaux de rénovation des équipements d'expl. et de sécurité du tunnel de Schweizerhalle. Les équipements d'exploitation et de sécurité comprennent les installations conformément à l'alimentation énergétique (AKS-CH), l'alimentation électrique, l'éclairage, la signalisation, les installations de surveillance, la comm. et la technique de commande, les inst. câblées (infrastructure) et les installations périphériques.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Les prestations localisées sont apportées sur place. L’apport des prestations de direction du projet se fait sur place; les entretiens avec le pouvoir adjudicateur ont lieu dans la filiale de l'OFROU de Zofingue, dans le bureau du chantier ou dans les locaux du contractant; les prestations non localisées doivent être apportées sur le site du contractant.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
27. November 2020 Publikationsdatum
27. November 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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1. Februar 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
15. Dezember 2020 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 22.12.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 15.12.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1. Februar 2021 Abgabetermin 00:00

Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Es ist 1 Exemplar des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

8. Februar 2021 Offertöffnung

Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Es ist 1 Exemplar des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30 % CA1: PRIX;
40 % CA2: PERSONNES CLÉS: QUALIFICATION PAR RAPPORT AUX EXIGENCES DU PROJET;
30 % CA3: ANALYSE DES TÂCHES, PROPOSITION D'APPROCHE, CONCEPT DE GESTION DE LA QUALITÉ / ANALYSE DES RISQUES;

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Referenz Schlüsselperson
EK4: Verfügbarkeit
EK5: Maximale Leistung durch Subunternehmer

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Für den Anbieter: 1 bis max. 2 Referenzprojekte über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Als vergleichbar gilt:
Mind. Phase Planung MP/DP und komplette Ausführung (32, 41, 51 - 53 nach sia) abgeschlossen; Strassentunnel auf NS oder kantonaler HLS; Instandsetzung BSA-Tunnelanlagen; Baukosten Instandsetzung BSA mind. 10 Mio. CHF (exkl. MWST); bearbeiteter Fachbereich BSA.

Kann der Nachweis über die abgeschlossenen Arbeiten, die Komplexität und die Tätigkeit im gleichen Fachbereich nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann ein zweites Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden.

EK2: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Für den Anbieter: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrages.

Vom Anbieter nach Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (nicht älter als 3 Monate)
Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV/EO/IV/ALV (nicht älter als 3 Monate)
Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Bietergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung

EK3: REFERENZ SCHLÜSSELPERSONEN
Für Projektleiter: 1 bis max. 2 Referenzprojekte über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Als vergleichbar gilt:
Mindestens Phasen 32, 41, 51 - 53 nach sia abgeschlossen; Strassentunnel auf NS oder kantonaler HLS; Instandsetzung BSA-Tunnelanlagen; Baukosten Instandsetzung BSA mind. 10 Mio. CHF (exkl. MWST), bearbeiteter Fachbereich BSA.

Für Chefbauleiter: 1 bis max. 2 Referenzprojekte über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.
Als vergleichbar gilt:
Mindestens Phasen 52 + 53 nach sia abgeschlossen; Strassentunnel auf NS oder kantonaler HLS; Instandsetzung BSA-Tunnelanlagen; Baukosten Instandsetzung BSA mind. 10 Mio. CHF (exkl. MWST), bearbeiteter Fachbereich BSA.

Kann der Nachweis über die abgeschlossenen Arbeiten, die Komplexität und die Tätigkeit im gleichen Fachbereich nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann ein zweites Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden.

EK4: VERFÜGBARKEIT
Für Projektleiter: Nachweis, dass Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten.

EK5: MAXIMALE LEISTUNG DURCH SUBUNTERNEHMER
Maximal 50 % der Leistung darf durch Subunternehmer erbracht werden.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Begehung findet keine statt;
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich.
5. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt.
6. Ausschluss, Vorbefassung: Bachofner & Partner AG und C+E Planing AG (Wohlen AG) sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
7. Die Firmen AWK Group AG, Leipert AG und HBI Haerter AG haben beim Erstellen der Projektgrundlagen im Rahmen der Aufgabenbeschreibung mitgearbeitet oder sind mit einzelnen Teilleistungen beauftragt. Die durch die Firmen erarbeiteten Grundlagen sind dieser Ausschreibung vollumfänglich beigefügt.
Die Frist zur Einreichung eines Angebotes wird daher für alle Anbieter um 10 Tage verlängert. Gestützt auf diese Massnahme werden die obengenannten Firmen im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 21a VöB).
8.Gestützt auf Art. 36 Abs. 2 lit. d VöB sowie Art. XV, lit. D, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
zofingen@astra.admin.ch