Ausschreibung 1162521: IP-TV für KEZ

Publiziert am: 19. November 2020

Kantonspolizei Bern

Der Kanton Bern betreibt Einsatzzentralen für Polizei, Feuerwehr und Sanität an den Standorten in Bern, Biel und Thun. Den Mitarbeitenden der Einsatzzentralen muss rund um die Uhr die Möglichkeit geboten werden, ereignisbezogene Informationen aus dem Live-TV und Radio auf einem bestehenden Monitor aufschalten zu können.

Neu steht eine Infrastruktur der Firma Weytec zur Steuerung von Bildschirmanzeigen im Einsatz. Diese soll als Basis für das Übertragen des IP-TV-Streaming-Signals aus der Cloud via die Empfangsgeräten im Serverraum auf die Monitore an den Arbeitsplätzen verwendet werden (losgekoppelt von der operativen LAN-Infrastruktur).


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Gemäss Unterlagen

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
19. November 2020 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

3. Dezember 2020 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form im Frageforum unter www.simap.ch bis zu vorgenanntem Datum stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

7. Januar 2021 Abgabetermin 00:00

Die Angebote müssen zur Wahrung der Frist zum genannten Zeitpunkt am genannten Ort in Papierform (inkl. elektronischer Version) abgegeben (kein Fax, keine E-Mail), der Post oder einer diplomatischen Vertretung der Schweiz im Ausland übergeben worden sein. Die Angebote sind verschlossen mit dem Vermerk: «Submission IP-TV für KEZ. Nicht vor dem 07.01.2021 öffnen» abzugeben bzw. zu versenden.

14. Januar 2021 Offertöffnung

Die Angebote müssen zur Wahrung der Frist zum genannten Zeitpunkt am genannten Ort in Papierform (inkl. elektronischer Version) abgegeben (kein Fax, keine E-Mail), der Post oder einer diplomatischen Vertretung der Schweiz im Ausland übergeben worden sein. Die Angebote sind verschlossen mit dem Vermerk: «Submission IP-TV für KEZ. Nicht vor dem 07.01.2021 öffnen» abzugeben bzw. zu versenden.

1. Februar 2021 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Gemäss den Ausschreibungsunterlagen

Nachverhandlungen:

Gemäss Art. 27 ÖBV sind Abgebotsrunden – dh. Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhalts – unzulässig.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Das kantonale Amt für Wirtschaft erteilt Auskunft über die am Ort der Ausführung geltenden Arbeitsschutzbestimmungen.
Die Lieferantin verpflichtet sich, die geforderten Minimalanforderungen bezüglich Verfahrensgrundsätze gemäss Art. 24 ÖBV vollumfänglich zu erfüllen.
Anbieter mit Sitz im Ausland haben ein Zustellungsdomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Kantonspolizei Bern behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und stattdessen die Verfügung auf Simap.ch zu publizieren (Art. 15 Abs. 7 VRPG; BSG 155.21).

Sonstige Angaben:

Gemäss Art. 27 ÖBV sind Abgebotsrunden – dh. Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhalts – unzulässig. Der Vertrag wird inklusive seiner Anhänge nicht verhandelt.
Durch den Zuschlag entsteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Insbesondere erfolgt der Vertragsabschluss nur, sofern das finanzkompetente Organ die Ausgabenbewilligung erteilt.
Alle Unterlagen werden absolut vertraulich behandelt.
Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen, siehe insbesondere Beilage A zur Simap-Publikation

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 14 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BSG 731.2; ÖBG) innert 10 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zu (Art. 14 Abs. 3 ÖBG).


Kontakt

Kantonspolizei Bern
Waisenhausplatz 32
3001 Bern
E-Mail-Adresse:  
ausschreibungen@police.be.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1162521 IP-TV für KEZ