Ausschreibung 1162153: P1-20-010 New Generation KIS KSBL

Publiziert am: 12. November 2020

Kantonsspital Baselland

Lizenzierung, Konfiguration und Einführung eines integrierten Klinik-Informationssystems. Weitere Angaben: Siehe Ausschreibungsunterlagen.


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Kantonsspital Baselland

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
12. November 2020 Publikationsdatum
12. November 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Ausschreibungsunterlagen wer-den nur an potentielle Anbieter herausgegeben.

Die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung der Offerte verwendet und nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden. Sämtliche Informationen werden als vertraulich klassifiziert.

Die Unterlagen müssen zwingend unter Angabe der vollständigen Unternehmensadresse beim Anbieter per Mail angefordert werden. Die Anmeldung im SIMAP ist dazu nicht ausreichend.

3. Februar 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
9. Dezember 2020 Frist für Fragen

None

3. Februar 2021 Abgabetermin 11:30

Siehe Ausschreibungsunterlagen

3. Februar 2021 Offertöffnung

Siehe Ausschreibungsunterlagen

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

Geforderte Nachweise:

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

Zusätzliche Informationen

Offizielles Publikationsorgan:

Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft

Rechtsmittelbelehrung:

Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.


Kontakt

Kantonsspital Baselland
Mühlemattstrasse 26
4410 Liestal
E-Mail-Adresse:  
ksbl.zek@ksbl.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1162153 P1-20-010 New Generation KIS KSBL