Ausschreibung 1162153: P1-20-010 New Generation KIS KSBL
Publiziert am: 12. November 2020
Kantonsspital Baselland
Lizenzierung, Konfiguration und Einführung eines integrierten Klinik-Informationssystems. Weitere Angaben: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Kantonsspital Baselland |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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12. November 2020 | Publikationsdatum | |
12. November 2020 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Ausschreibungsunterlagen wer-den nur an potentielle Anbieter herausgegeben. Die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung der Offerte verwendet und nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden. Sämtliche Informationen werden als vertraulich klassifiziert. Die Unterlagen müssen zwingend unter Angabe der vollständigen Unternehmensadresse beim Anbieter per Mail angefordert werden. Die Anmeldung im SIMAP ist dazu nicht ausreichend. |
3. Februar 2021 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
9. Dezember 2020 | Frist für Fragen | None |
3. Februar 2021 | Abgabetermin 11:30 | Siehe Ausschreibungsunterlagen |
3. Februar 2021 | Offertöffnung | Siehe Ausschreibungsunterlagen |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
Zusätzliche Informationen
Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
Mühlemattstrasse 26
4410 Liestal
E-Mail-Adresse:
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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