Ausschreibung 1161693: Erneuerung LSA K050, Kirchenfeld-/Aegertenstrasse, Erneuerung LSA K051

Publiziert am: 4. November 2020

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Abteilung Tiefbauamt

Die heutigen Steuergeräte sind seit 1995 resp. 1997 in Betrieb und haben das kritische Alterslimit von 20 Jahren erreicht. Mit der Erneuerung soll die Betriebssicherheit für die LSA sichergestellt und die Infrastruktur der LSA den heutigen Stand der Technik angepasst werden. Diese Erneuerung erfolgt im Hinblick auf das BGK Kirchenfeldstrasse.
Zusätzlich zum Ersatz der Steuergeräte werden alle Signalgeber auf moderne und energiesparende Kleinspannungs-LED-Signalgeber umgerüstet, die Masten und die komplette Verkabelung erneuert. Die öV-Erfassung wird mit dem derzeit aktuellen System mit Funktelegrammen realisiert. Die bestehenden Koordinationskabel werden teilweise erneuert.
Ersatz LSA inkl. Steuergerät und gerätetechnischer Programmierung
Ersatz aller Signalgeber
Ersatz aller Fussgängeranmeldemittel
Teilweise Ersatz von Masten
Ersatz und Erweiterung der Schleifenanlage


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
4. November 2020 Publikationsdatum
4. November 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

15. Dezember 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
30. November 2020 Frist für Fragen

Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 03.12.2020 auf www.simap.ch.

15. Dezember 2020 Abgabetermin 00:00

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Erneuerung LSA K050, K051, Offerte LSA Lieferant" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

21. Dezember 2020 Offertöffnung

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Erneuerung LSA K050, K051, Offerte LSA Lieferant" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% Investitions- und Wartungskosten: Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab):
25% Fachliche Kompetenz: Mit der Einreichung der Offerte ist eine Schlüsselperson zu benennen, welche das Projekt führt, gegenüber der Auftraggeberin vertritt und als verantwortliche Ansprechperson auftritt. Die Schlüsselperson darf ohne Genehmigung der Auftraggeberin nicht ausgetauscht werden. Mit der Offerteingabe sind je 2 analoge (ähnliche Grösse und Ausführungsart) Referenzaufträge für die Firma und die Schlüsselperson (Referenzen dürfen die Gleichen sein) in den letzten 3 Jahren mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse, so wie Art der Ausführung anzugeben. Dabei ist das der Ausschreibung beigelegte Referenzblatt zwingend zu verwenden, ergänzende Unterlagen sind zugelassen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, je eine Referenzangabe durch eine eigene Erfahrung bei anderen Objekten oder Aufträgen zu ersetzen. Das Nichteinreichen von Referenzangaben führt in jedem Fall zu einer Bewertung von 0 Punkten. Die Bewertung der fachlichen Kompetenz erfolgt anhand folgender Kriterien: Firma (Umgang mit Vorgaben der Bauherrschaft, Beherrschung der Pendenzen, Beherrschung Kosten/Termine/Qualität) Schlüsselperson (Führungspersönlichkeit, Umgang mit Vorgaben der Bauherrschaft, Beherrschung der Pendenzen, Beherrschung Kosten/Termine/Qualität):
15% Technische Kriterien: Die Einhaltung der Zwischenzeiten - Matrix ist durch den Unternehmer sichergestellt. Abweichungen sind schriftlich auszuweisen. Dauer der garantierten Wartung und Anlagenanpassungen (Erweiterungen, Änderungen) für alle zu liefernde Anlagenteile: Hardware, Software und Aussenanlage:
5% Lieferfristen: Bewertung der Plausibilität des Terminprogramms sowie der Dauer der ausgeschalteten Anlage und des Termins der Inbetriebnahme:
5% Interventionszeit im Störfall Time to response, time to site und time to workaround gemäss Angabe des Unternehmers im Leistungsverzeichnis (Mappe Regie Punkt 9.5 maximale Reaktionszeit bei Ausfall der LSA):

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben.

Eignungskriterien:

E.1 Referenzobjekt
- Bausumme > Fr. 100 000
- Mindestens 5 erstellte LSA mit Aussenanlage im städti-schen Bereich in den letzten beiden Jahren
- Fachgebiet Lichtsignalanlagen

E.2 Einhaltung gesetz. Normen
Einhaltung der gesetzlichen Normen und des Handbuches Lichtsignalanlagen inkl. Factsheet Grundversorgung der Stadt Bern.

E.3 Interventionszeit (time to site/Eintreffen vor Ort) im Störfall in max. 8.0 Stunden.

E.4 Geforderte Steuergerätesoftware
Umsetzung der Steuergerätesoftware VS-Plus 8.0.0 oder höher.

E.5 Geforderter Verkehrsrechneranschluss
Umsetzung OCIT 2.0 Verkehrsrechneranschluss gemäss den Anforderungen an die OCIT-O Schnittstelle der Steuergeräte der Stadt Bern.

E.6 Einhaltung Gesamtarbeitsverträge/branchenübliche Arbeitsbedingungen
Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder bei deren Fehlen Gewährleistung von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen (Leistungsortsprinzip)

E.7 Erfüllung Pflichten gegenüber öffentlicher Hand, der Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden (Selbstdeklaration und weitere Bestätigungen)

E.8 Geforderte Pikettorganisation
Eigene Pikettorganisation (Bereitschaftsdienst) mit Servicepersonal gemäss Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz ArGV 1 (z. B. Art. 14 Abs. 2 ArGV 1) mit nachgewiesener Erfahrung aller pikettleistenden Schlüsselpersonen im Fachgebiet von mindestens einem Jahr

E.9 Qualifikation Fachpersonal LSA
Fachlich versiertes, erfahrendes Personal aus dem Umfeld Lichtsignalanlagen für first-level Support (Helpdesk, Unterstützungsannahme, Vorortintervention) und second-level Support (Unterstützung des first-level Supports, Wiederherstellung des Betriebs)

E.10 Einhaltung MAT+Funktionsspiegel
Anbieter müssen bei neuen Produkten in der Stadt Bern nachweisen, dass sie die Tests gemäss Anhang 12 für die Verkehrsrechnerintegration erfüllen. Die Testsoftware und Funktionsbeschriebe können unter https://www.ocit.org/ bezogen werden.

E.11 Anwenderversorgung über den VD-Server
Das Steuergerät muss die Übertragung der Anwenderversorgung über den VD-Server der Stadt Bern unterstützen

E.12 Visualisierung des Signalzeitenplanes
Bei der Visualisierung des Signalzeitenplanes müssen die Zustände der Signalgruppen zeitlich synchron zu den Detektor- und AP-Werten dargestellt werden, im Besonderen auch bis und mit der Darstellung durch den Verkehrsrechner der Stadt Bern.

E.13 Mit dem Einreichen des Angebotes wird der mitgelieferte Entwurf des Liefer- und Montagevertrags sowie Konditionen und Leistungsumfang des Wartungsvertrags akzeptiert.

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.

Geforderte Nachweise:

Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

- Bestätigung Einhaltung Normen und Handbuch LSA der Stadt Bern inkl. Factsheet Grundversorgung sowie allfälliger Vorbehalte und Präzisierungen diesbezüglich
- Umsetzung Steuergerätesoftware
- Umsetzung des Verkehrsrechneranschlusses
- Neue Produkte (Steuergeräte) müssen die Einhaltung des Minimal Acceptance Tests sowie des Funktionsspiegels gemäss Anhang 12 nachweisen
- Anwendung Änderung VT-ZWZ, Mindest- und Versatzzeiten auf versorgte Festzeitprogramme
- Akzeptierung Entwurf Liefer- und Montagevertrag
- Umsetzung der Visualisierung des Signalzeitenplans mit geforderter zeitlicher Synchronität
- Einhaltung Zz.-Matrix

Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

Nachverhandlungen:

Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Die Stadt Bern behält sich vor, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmung sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann kontrollieren zu lassen (Art. 35 ÖBV). Die Anbieterin ist verpflichtet, die für die Kontrolle notwendigen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzungen der Lohngleichheit von Frau und Mann kann der Anbieterin unter Anordnung von Massnahmen um Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, bis zu der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Bei Verletzung der Vergabebestimmung kann die Auftraggeberin die Zuschlagsverfügung widerrufen. In schwerwiegenden Fällen kann die Auftraggeberin die Zuschlagsempfängerin für eine Dauer von bis zu fünf Jahren von ihren künftigen Vergabeverfahren ausschliessen (Art. 8 ÖBG).

Sonstige Angaben:

1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).

Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut bis sehr gut
3.0 = genügend
2.0 = ungenügend
1.0 = unbrauchbar
0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig.

Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)

Mit der Offerteingabe sind 2 Referenzen in den letzten 3 Jahre mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Dabei ist das der Ausschreibung beigelegte Referenzblatt zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine Referenzangabe durch eine eigene Erfahrung bei anderen Objekten oder Aufträgen zu ersetzen. Das Nichteinreichen von Referenzangaben führt in jedem Fall zu einer Bewertung von 0 Punkten.

2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.

3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.

4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Auftraggeberin behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und den Zuschlag nur brieflich mitzuteilen.

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kreditbewilligung.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen


Kontakt

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Abteilung Tiefbauamt
Bundesgasse 33
3011 Bern
Telefon: 031 321 73 14
E-Mail-Adresse:  
beschaffungswesen@bern.ch