Ausschreibung 1159153: Interaktive Wandtafellösung
Publiziert am: 28. Oktober 2020
Gemeinde Möhlin Sektion Informatik
Lieferung, Montage/Installation und Inbetriebnahme von interaktiven Wandtafeln mit Displays inkl. Softwarelösung und Visualizer für den Schulunterricht, die nicht mit herkömmlichen Wandtafeln kombiniert sind. Kombinationslösungen (herkömmliche Wandtafeln mit integrierter interaktiver Wandtafel) sind in vorliegendem Verfahren nicht zugelassen. Die Wandtafeln werden entweder an tragenden Wänden oder auf entsprechenden Gestellen montiert. Weitere Anforderungen zu den Leistungen und Mengengerüst sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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28. Oktober 2020 | Publikationsdatum | |
28. Oktober 2020 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
23. November 2020 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
9. November 2020 | Frist für Fragen | None |
23. November 2020 | Abgabetermin 11:30 | None |
23. November 2020 | Offertöffnung | None |
1. April 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. März 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
5
Zusätzliche Informationen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
Gemäss Art. 30 VRöB sind Abgebotsrunden – d.h. Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhalts – unzulässig.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Die Anbieterin verpflichtet sich, die geforderten Minimalanforderungen bezüglich Verfahrensgrundsätze (VRöB, Artikel 27) vollumfänglich zu erfüllen.
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Hauptstrasse 36
4313 Möhlin
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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