Ausschreibung 1158181: 20200083 Befahrung Kantonsstrassen, Strassenzustandserfassung
Publiziert am: 13. Oktober 2020
Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
einseitige Befahrung Kantonsstrassen (ca. 1'156 km), Zustandserfassung der Kantonsstrassen
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Kanton Aargau |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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13. Oktober 2020 | Publikationsdatum | |
13. Oktober 2020 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen werden nur digital über |
30. November 2020 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
27. Oktober 2020 | Frist für Fragen | None |
30. November 2020 | Abgabetermin 23:59 | Datum des Poststempels Einreichung auf dem Postweg. Persönliche Abgabe. |
2. Dezember 2020 | Offertöffnung | Datum des Poststempels Einreichung auf dem Postweg. Persönliche Abgabe. |
1. April 2021 | Geplanter Projektstart | |
30. September 2021 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
Telefon: 062 835 36 33
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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