Ausschreibung 1158181: 20200083 Befahrung Kantonsstrassen, Strassenzustandserfassung

Publiziert am: 13. Oktober 2020

Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt

einseitige Befahrung Kantonsstrassen (ca. 1'156 km), Zustandserfassung der Kantonsstrassen


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Kanton Aargau

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
13. Oktober 2020 Publikationsdatum
13. Oktober 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen werden nur digital über
www.simap.ch abgegeben

30. November 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
27. Oktober 2020 Frist für Fragen

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30. November 2020 Abgabetermin 23:59

Datum des Poststempels

Einreichung auf dem Postweg.
Datum Poststempel einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle, Firmenfrankaturen und Webstamps gelten nicht als Poststempel.

Persönliche Abgabe.
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während der Öffnungszeiten der Abteilung Tiefbau gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen.

2. Dezember 2020 Offertöffnung

Datum des Poststempels

Einreichung auf dem Postweg.
Datum Poststempel einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle, Firmenfrankaturen und Webstamps gelten nicht als Poststempel.

Persönliche Abgabe.
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während der Öffnungszeiten der Abteilung Tiefbau gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen.

1. April 2021 Geplanter Projektstart
30. September 2021 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
Telefon: 062 835 36 33
E-Mail-Adresse:  
galinka.perkusic@ag.ch