Ausschreibung 1158111: Fachliche Unterstützung im Bereich Verkehrs- und Raumplanung

Publiziert am: 8. Oktober 2020

Bundesamt für Strassen ASTRA

Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die fachliche Unterstützung insbesondere im Bereich Verkehrs –und Raumplanung innerhalb des ASTRA bei diversen Aufgabenstellungen in der Verkehrsplanung und -koordination auf schweizerischen Nationalstrassen.
Die Aufgaben betreffen Grundlagen, Auswertungen, Begleitungen, Studien bzw. Tätigkeiten der Verkehrsplanung auf den Nationalstrassen 1., 2. und 3. Klasse inkl. den Schnittstellen zum nachgelagerten Strassennetz und zur Raumentwicklung.
Dabei werden je nach Studie/Tätigkeit verschiedene Unterstützungsleistungen verlangt.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Am Ort des Auftragnehmers, Präsentationen und Sitzungen zusammen mit dem ASTRA finden für gewöhnlich beim Bundesamt für Strassen in Ittigen statt.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
8. Oktober 2020 Publikationsdatum
8. Oktober 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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17. November 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
29. Oktober 2020 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher oder französischer Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 03.11.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 29.10.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

17. November 2020 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

24. November 2020 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK1: PREIS/KOSTEN, unterteilt in: - Preis: Stundenansätze Mitarbeitende (der mittlere Satz der Mitarbeitenden gewichtet mit den angegebenen Stunden), Gewichtung 20%, - Mitteleinsatz und Verwendung (Plausibilität der Stundenverteilung auf die einzelnen Funktionen) nach Preistabelle unter Annahme einer gleichmässigen Verteilung zwischen den Projekten, Gewichtung 10%
25% ZK2: VORGEHEN/METHODIK, unterteilt in: - methodisches Vorgehen 10% - Auftragsverständnis hinsichtlich Zielvorstellung und Risiken 10% - Zusammenarbeit mit dem ASTRA 5%
25% ZK3: ERFÜLLUNG DER ANFORDERUNGEN DES PFLICHTENHEFTS, unterteilt in: - qualitativer Anspruch der Bearbeitungsvorschläge 15% - Angaben von personellen Ressourcen zur Bewältigung des Auftragsvolumens 10%
20% ZK4: KOMPETENZ DER EINZUSETZENDEN SCHLÜSSELPERSONEN, unterteilt in: - Vergleichbare praktische/fachliche Erfahrung in Referenzprojekten 10% - Ausbildung, Sprachkenntnisse Deutsch, Französisch 10%

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EK2: Firmenerfahrungen/-referenzen
EK3: Firmenpersonal
EK4: Verfügbarkeit
EK5: Gesetzliche Vorschriften

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1: Handelsregisterauszug
Zu EK2: Nachweis zweier Referenzprojekte über die Leistungserbringung vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung im Bereich Verkehrsplanung innerhalb der letzten 5 Jahre.
Zu EK3: Zusicherung, dass eingesetzte Schlüsselpersonen gleichwertig ersetzt werden können. Angabe der Nachweise je Ersatzperson mittels Pensenplanung
Zu EK4: Erklärung, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen grösser der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre ist. Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an übrigen Mandaten
Zu EK5: Bestätigung der Einhaltung der in der Schweiz geltenden Bestimmungen zum Arbeitsschutz und zur Lohngleichheit von Mann und Frau. Nachweis mittels unterzeichneter Selbstdeklaration: https://www.beschaffung.admin.ch/dam/bpl/de/dokumente/Anbieter/Selbstdeklaration/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.download.pdf/Selbstdeklaration_allgemein.pdf

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Es werden 3 Zuschläge an verschiedene Zuschlagsempfänger erteilt.
4. Die Vergabestelle wird gestützt auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand jeweils nach ihrem Bedarf Leistungen bei einem der 3 Zuschlagsempfänger abrufen (für Details vgl. Pflichtenheft).

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Postfach
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
ausschreibung-netze@astra.admin.ch