Ausschreibung 1156677: Paketdienstleistungen National / Pipeline 5181
Publiziert am: 23. Oktober 2020
Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Zur Unterstützung und Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben benötigt die SBB einen Paketdienstleister welcher die Abholung, den Transport sowie die Zustellung der Paketsendungen bei internen und externen Stellen sicherstellt. Der Vertragsgegenstand beinhaltet die Paketdienstleistungen im Gebiet Schweiz und Fürstentum Liechtenstein an Geschäfts- und Privatkunden. Der Dienstleistungsumfang beinhaltet auch die Aufgabe von Sendungen an Shops der Firma sowie Domizilabholungen und -zustellungen
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Schweiz und Fürstentum Lichtenstein |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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23. Oktober 2020 | Publikationsdatum | |
23. Oktober 2020 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | BEZUG DER UNTERLAGEN: SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN: FORM UND MASSGEBLICHE VERSION: ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION: PRÄSENTATION DES ANGEBOTES: MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN: |
11. Dezember 2020 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
6. November 2020 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung können bis zu vorgenanntem Datum online auf www.simap.ch im Forum unter dem Register „Anbieter“ schriftlich eingepflegt werden. Unter dem Stichwort „Benutzungshinweise“ findet sich eine Online-Anleitung, wie im Forum Fragen gestellt werden können. Die Antworten (Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen), die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern voraussichtlich bis zum 11.11.2020 im Forum zur Verfügung gestellt und können dort im „Holprinzip“ eingesehen werden. |
11. Dezember 2020 | Abgabetermin 16:00 | Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend. Einreichungsort siehe 1.2. Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Verspätete Angebote können nicht berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt. |
16. Dezember 2020 | Offertöffnung | Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend. Einreichungsort siehe 1.2. Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Verspätete Angebote können nicht berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt. |
1. Juli 2021 | Geplanter Projektstart | |
30. Juni 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60% | 1 PREIS |
60% | 1.1 Preisdifferenz zu den konkurrierenden Angeboten |
18% | 2 GESAMTKONZEPT |
12% | 2.1 Produktionskonzept |
6% | 2.2 Abrechnung, Reporting, Online Tool |
5% | 3 LIEFERTREUE |
5% | 3.1 Liefertreue |
13% | 4 UMWELT |
6% | 4.1 Allgemeiner Umgang mit Umweltthemen |
7% | 4.2 Nachhaltige Transporte |
4% | 5 AKZEPTANZ VERTRAGSVORLAGE |
4% | 5.1 Akzeptanz der Vertragsvorlage |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
1 Termineinhaltung und Auftragserfüllung
1.1 Fachkompetenz
Der Anbieter belegt mit 2 Referenzprojekten, dass er bei anderen Endkunden (mit direkten Vertragsbeziehungen) bereits erfolgreich Projekte umgesetzt hat.
2 Organisatorische und technische Leistungsfähigkeit
2.1 Abdeckung
- Zustellungen und Abholungen beim Kunden schweizweit.
- Pakettransporte in der ganzen Schweiz und Liechtenstein.
2.2 Pakete: Mindestmasse und -Gewicht
Folgende Mindestmasse und -gewichte sind zu transportieren:
- Pakete bis mind. 30 kg, mind. 100 cm 60 cm x 60 cm.
- Pakete Sperrgut bis mind. 30 kg und mind. Länge 220 cm, mind. Gurtmass 400 cm (2 x Höhe + 2 x Breite + 1 x längste Seite). -Vereinzelte übergrosse und / oder unverpackte Sendungen, zB Velo, Ski, Kinderwagen, Rollstühle, Koffer etc
2.3 IT Anbindung, Track & Trace
Der Datenaustausch erfolgt über eine generische SOAP-Webservice Schnittstelle mit Übermittlung in XML Dokumenten. Sendungen müssen über verschiedene SBB Tools mit verschiedenen Rechnungsreferenzen erfasst werden können. Barcodes müssen selbständig gedruckt werden können. Der Anbieter beschreibt innerhalb seines Konzeptes (max. 2 A4 Seiten) seine Infrastruktur und erklärt sich für die geforderte IT-Anbindung und Track & Trace bereit.
2.4 Datenschutz
Die Datenverarbeitung findet ausschliesslich in der Schweiz oder in einem Land mit angemessenem Datenschutzniveau statt (Staatenliste des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖP).
Link: https://www.edoeb.admin.ch/dam/edoeb/de/dokumente/2017/04/staatenliste.pdf.download.pdf/staatenliste.pdf
2.5 Call Center Erreichbarkeit
Der Anbieter bestätigt schriftlich die Erreichbarkeit und Handlungsfähigkeit des Call Centers Montag – Freitag zu Bürozeiten.
2.6 Transportboxen mit Deckel aus Hartplastik und Gitterwagen
Ausreichende Anzahl Transportboxen mit Deckel aus Hartplastik und Gitterwagen verfügbar
3 Genügende finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
3.1 Bonität, Handelsregisterauszug
3.2 Insolvenzverfahren / Betreibungsregisterauszug
3.3 Gesamtumsatz der Unternehmung
3.4 Erfolgsrechnung
3.5 Versicherung / Betriebshaftplicht
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1
2 Referenzen der letzten 3 Jahre, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Komplexität (Technik, Dauer und Termineinhaltung etc.) vergleichbar sind (z. B: Privatkunden, sensible Güter, Fixtermine, Dispositionsfähigkeit) inkl. Umsatz und Liefertreuewerte.
Die Projekte müssen erfolgreich abgeschlossen sein. Die SBB ist berechtigt, die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1
Unterzeichneter Nachweis (Teil 5A) dass die geforderte Abdeckung erbracht werden kann.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2
Unterzeichneter Nachweis (Teil 5B) dass die geforderten Kriterien erfüllt werden können.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3
Unterzeichnete Bestätigung (Teil 5C) dass die geforderten Kriterien erfüllt werden können.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.4
Unterzeichneter Nachweis (Teil 5D) dass die Datenverarbeitung in einem Land mit angemessenen Datenschutzniveau gemäss EDÖP Länderliste erbracht werden kann.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.5
Unterzeichneter Nachweis (Teil 5E) dass die geforderte Erreichbarkeit des Call Centers erbracht werden kann.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.6
Unterzeichneter Nachweis (Teil 5F) dass die geforderte Anzahl zur Verfügung gestellt werden kann.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.1
(*) Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.2
Erklärung bezüglich eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.3
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.4
Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle des anbietenden Unternehmens (nicht Mutterhaus).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.5
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Zusätzliche Informationen
keine
AGB SBB AG für Dienstleistungsaufträge (AGB-D)
MASSGEBLICHE AGB UND VERTRAGSBEDINGUNGEN:
Gemäss Art. 29 Abs. 3 der VöB wendet die SBB in ihren Beschaffungsvorhaben grundsätzlich ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diejenigen des Bundes an. Soweit die SBB kommerzielle, technische, vorgehensbezogene und rechtliche Vorbehalte der Anbieter akzeptiert, werden diese quantifiziert und auf die offerierten Preise aufgerechnet.
Bleiben vorbehalten, Verhandlungssprache ist Deutsch.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
SELBSTDEKLARATION DER ANBIETER:
Die Anbieter haben mit der Offerte das von ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Erklärung des Anbieters betreffend Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen“ einzureichen. Die Nichteinreichung bzw. die Nichtunterzeichnung dieses Dokumentes führt wegen Nichterfüllung einer Zulassungsbedingung zum Ausschluss des Verfahrens.
ANGEBOTE IN FREMDWÄHRUNG:
Angebote werden in CHF, EUR und USD zugelassen. Angebote in anderer Fremdwährung (zum Beispiel. GBP usw.) bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der SBB. Für Produkte und Dienstleistungen, deren Wertschöpfung ganz oder teilweise ausserhalb der Schweiz stattfindet, kann die Anbieterin die Währung wählen.
Für die Bereinigung und Bewertung der Angebote in Fremdwährungen erfolgt die Umrechnung in die Vergleichswährung (CHF) im Zeitpunkt der Offerteingabe (Stichtag gemäss Ziffer 1.4 der Publikation) zum Devisenkurs der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am entsprechenden Stichtag.
ANMELDUNG OFFERTABGABE:
Die Anbieter sind gebeten, bis 2 Wochen vor dem unter Ziffer 1.4 erwähnten Datum, eine allfällige Offertabgabe bei der unter Ziffer 1.1 erwähnten Kontaktperson anzumelden.
VORBEHALTE:
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der SBB.
ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF:
Die SBB behält sich vor, Änderungsanträge zum Vertragsentwurf abzulehnen. Im Fall der Ablehnung gilt in diesen Punkten der Vertragsentwurf gemäss Teil 3 Kommerzielle Ausschreibungsunterlagen für das Angebot.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: +41 79 517 30 66
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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