Ausschreibung 1156405: SIM-Karten für WLAN
Publiziert am: 15. Dezember 2020
SBB AG Einkauf Infrastruktur Telecom
Los 1 WiFi im internationalen Personenverkehr (IPV): Los 2 Heavy User:
Kunden sollen im IPV einen WLAN-Service mit gratis Internetzugang nutzen können.
Für die Nutzung in der Schweiz werden folglich SIM Karten für eine Datenverbindung ins Schweizer Mobilfunk-Netz benötigt. Die SIM-Karten werden in den grenzüberschreitenden Zügen von SBB AG und den Kooperationspartner des IPV eingesetzt.
Voraussichtlicher Bedarf über 4 Jahre: 2'287 Abonnements. Option: Roaming für Österreich und Italien.
Die Schweizerische Bundesbahn (SBB) wird zukünftig für diverse Bereiche Anwendungen einsetzen, bei denen unterschiedliche Daten mobil über SIM-Karten generiert werden. Die kann in Form von reinen Daten aber auch von Speicherung von Bild- oder Videomaterial erfolgen. Dabei können grosse Mengen an Data National generiert werden.
Voraussichtlicher Bedarf über 4 Jahre: 1’000 Abonnements. Option: Roaming für Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich und spezifische Zugänge.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Schweiz, teilw. benachbartes Ausland |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
15. Dezember 2020 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
4. Januar 2021 | Frist für Fragen | None |
25. Januar 2021 | Abgabetermin 00:00 | None |
29. Januar 2021 | Offertöffnung | None |
23. April 2021 | Geplanter Projektstart | |
22. April 2025 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 23.04.2021 bis 22.04.2025
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
80 | Preis |
10 | Lieferzeiten von weiteren SIM-Karten (gem. Lastenheft ID 3.1.7) |
10 | SIM in gehärteter Ausführung / Industrie-Design (gem. Lastenheft ID 3.1.9) |
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Diese werden für Anwendungen in diversen Bereichen eingesetzt, bei denen unterschiedliche Daten mobil über SIM-Karten generiert werden. Dies kann in Form von reinen Daten aber auch von Speicherung von Bild- oder Videomaterial erfolgen.
- Projektdauer von 23.04.2021 bis 22.04.2025
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
80 | Preis |
10 | Lieferzeiten von weiteren SIM-Karten (gem. Lastenheft ID 3.1.7) |
10 | SIM in gehärteter Ausführung / Industrie-Design (gem. Lastenheft ID 3.1.9) |
Zulassungsbedingungen
ausgeschlossen
EK 1: Die Anbieterin bietet Mobilfunkdienstleistungen mit Schweizer SIM-Karten an.
EK 2: Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung zur Auftragserfüllung
EK 3: Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EK1: Handelsregisterauszug und Bestäti-gung in BA4_Eignungskriterien
EK2: 2 Referenzen der letzten 4 Jahre, mit einem Rollout von >500 SIM-Karten innerhalb von 365 Tage inklusive folgender Leistungen:
-Aktivierung,
-Deaktivierung
-Config-Management
-und Billing
EK 3: Bestätigung der Garantin, dass im Fall der Beauftragung die geforderte Sicherheitsleistung vor Vertragsschluss beigebracht werden kann. Gefordert wird eine Leistungsgarantie von 10% des zuschlagsrelevanten Preises.
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SBB AG für Dienstleistungsaufträge (AGB-D) Ausgabe November 2020
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die
Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer
Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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