Ausschreibung 1155941: Dienstleistungen zu Gunsten von Projekten

Publiziert am: 8. Dezember 2020

Führungs- und Aufklärungssystem / armasuisse

Zur Projektunterstützung in strategischen Projekten soll für die armasuisse respektive für den Kompetenzbereich Führungs- und Aufklärungssystem verschiedenen Aufgabenfelder ausgeschrieben werden. Diese Aufgabefelder beinhalten das spezial Wissen, welches in den kommenden Jahren für diverse Aufträge und Projekte benötigt wird.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Ganze Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
8. Dezember 2020 Publikationsdatum
8. Dezember 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.

2. Februar 2021 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.

12. Februar 2021 Abgabetermin 00:00

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrum Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 15.00 Uhr am unter Ziffer 1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.
•Öffnungszeiten des Rampenmanagements: 07.00 - 15.00 h
(ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

19. Februar 2021 Offertöffnung

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrum Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 15.00 Uhr am unter Ziffer 1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.
•Öffnungszeiten des Rampenmanagements: 07.00 - 15.00 h
(ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

1. Juli 2021 Geplanter Projektstart
30. Juni 2031 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

E1, Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).

E2,
a)Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen. Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b)Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranzschwelle von 5% eingehalten ist.

E3, Lieferantenselbstdeklaration

E4, Der Anbieter bestätigt, dass er die Ergebnisverantwortung für seine Leistungen übernehmen wird. Er nimmt zur Kenntnis, dass somit Angebote unter Personalverleihbedingungen ausgeschlossen werden. Allfällig beteiligte Firmen (Subunternehmen, Konsortialpartner) sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen in Beilage 1.1 aufzuführen.

E5, Der Anbieter bestätigt, sich im Falle des Zuschlags respektive bei Bedarf dem Geheimschutzverfahren gemäss Verordnung über das Geheimschutzverfahren bei Aufträgen mit militärisch klassifiziertem Inhalt, Art. 6 und Art. 7 (Geheimschutzverordnung, SR 510.413), zu unterziehen.

E6, Der Anbieter akzeptiert, dass als Erfüllungsort des Auftraggebers grundsätzlich "Raum Bern" gilt. Ausnahmen sind in jedem Fall mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Auftraggeber im Rahmen der Minitender-Verfahren einen anderen Arbeitsort vorschreibt.

E7, Der Anbieter akzeptiert, dass bei Arbeiten am Erfüllungsortes oder in den Räumlichkeiten des Anbieters keine Spesen vergütet werden. In Ausnahmefällen vom Auftraggeber veranlasst, wie z.B. Reisen zu Lieferanten etc., gilt das Spesenreglement Bund. Diese Ausnahmen sind in jedem Fall mit dem Auftraggeber schriftlich zu vereinbaren.

E8, Bestätigung des Anbieters, jegliche Korrespondenz, Verhandlungen und Dokumentationen während der Geschäftsabwicklung in deutscher Sprache zu führen.

E9, Der Anbieter bestätigt, dass im Minitender (Einzelauftrag) nur Mitarbeitende angeboten werden, welche über einen Erfahrungsnachweis (gemäss den Leistungsanforderungen) in der Bundesverwaltung oder einer anderen grösseren (> 50 MA) Unternehmung in der Schweiz verfügt.

E10, Der Anbieter bestätigt, dass im Minitender (Einzelauftrag) nur Mitarbeitende angeboten werden, welche über die, in den Leistungsanforderungen (vgl. Beilage 2.0) geforderten Mindestanforderungen an die Mitarbeitenden, verfügt.

E11, Bestätigung des Bewerbers, dass er die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere zu Datenschutz und Datensicherheit (Link: Datenschutz und Datensicherheit) kennt und einhält.

E12, Der Anbieter erklärt sich bereit, im Falle eines Zuschlages die Methoden und Prozesse des Bundes zu übernehmen und anzuwenden (vgl. Anforderungen und Vorgaben in der Beilage 2.0). Ev. notwendige Schulungen können durch den Auftraggeber angeboten werden. Die Kosten gehen in jedem Falle zu Lasten des Anbieters.

E13, Der Anbieter erklärt sich bereit, dass im Minitender (Einzelauftrag) und bei Bedarf des Auftraggebers, mit anderen vom VBS ausgewählten, respektive definierten Partnern (Drittfirmen) zusammen zu arbeiten.

E14, Der Anbieter bestätigt, dass er die Aufgabenfelder A1, A2 und A3 (vgl. Beilage 2.0) vollumfänglich mit eigenen Ressourcen (d.h. ohne Subunternehmen) abdecken kann und über die damit erforderlichen Ressourcen verfügt.

E15, Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs gemäss Beilage 4.0.

E16, Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die vom Anbieter in Einzelaufträgen eingesetzten Personenwerden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch anderes Personal zu ersetzen.
Im Rahmen der Leistungserbringung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personen auftreten, wie eine negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Die Einarbeitungszeit des neuen Mitarbeiters/der neuen Mitarbeiterin geht hierbei zu Lasten des Auftragnehmers.

E17, Der Anbieter bestätigt, dass er das auftragsrechtliche Weisungsrecht der Auftraggeberin zur konkreten Besorgung des ihm übertragenen Geschäfts einhalten wird (die Auftraggeberin hat kein umfassendes Weisungsrecht im Sinne eines Personalverleihverhältnisses).

E18, Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichend Erfahrung in der Leistungserbringung in den geforderten Aufgabenfeldern gemäss den Leistungsanforderungen (vgl. Beilage 2.0) sowie den Angaben im Pflichtenheft verfügt. Der Anbieter muss zu allen Aufgabenfelder je zwei Referenzen angeben, bei welchen er vergleichbare Leistungen erbracht hat.
Eine Referenz gilt als vergleichbar wenn:
-Leistungen aus dem aufgeführten Aufgabenbereich erfolgreich abgeschlossen wurden;
-Die Referenz nicht älter als 6 Jahre (2015) ist;
-Die Benotung einer Referenz mind. den Wert von 35 erreicht;
Für jede Referenz sind die Formulare 1.2 und 1.3 auszufüllen, respektive ausfüllen zu lassen und rechtsgültig unterschrieben einzureichen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

gemäss Ausschreibungsunterlagen

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Führungs- und Aufklärungssystem / armasuisse
Guisanplatz 1
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1155941 Dienstleistungen zu Gunsten von Projekten