Ausschreibung 1155821: Projektführung KISSimap.ch
Publiziert am: 30. September 2020
simap.ch
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein Dienstleister gesucht, welcher in der Lage ist, für die Phasen Konzept, Realisierung und Einführung der Realisierungseinheiten 1 bis 4 nach HERMES 5.1 agil und Scrum-Guide die Rollen Projektleiter (PL), Business-Analyst (BA), ISDS-Verantwortlicher (ISDS), Anwender-IT-Architekt (ITA), Anwender-Testverantwortlicher (ATV) und der Projektunterstützung (PU) / Projekt-Office (PO) zu übernehmen.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Überwiegend Bern und Umgebung, aber auch schweizweit möglich. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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30. September 2020 | Publikationsdatum | |
30. September 2020 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
19. Oktober 2020 | Frist für Fragen | Es werden keine mündlichen oder telefonischen Auskünfte erteilt. Fragen zur vorliegenden Ausschreibung sind ausschliesslich via simap.ch bis 19.10.2020 einzureichen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Fragen, welche nach der Einreichungsfrist eintreffen werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden über simap.ch beantwortet, beziehungsweise publiziert. Die Teilnehmer müssen die Wettbewerbsunterlagen sorgfältig prüfen. Auslassungen, Widersprüche oder andere Missverständnisse müssen innerhalb der in der Publikation festgelegten Frist für die Formulierung der Fragen gemeldet werden. Verspätete Berichte können nicht mehr berücksichtigt werden und die Interpretation des Auftraggebers wird als verbindlich angesehen. |
16. November 2020 | Abgabetermin 23:59 | Das Angebot ist verschlossen und mit dem Stichwort «KISSimap.ch / Nicht öffnen» an die in Ziffer 1.2 genannte Adresse einzureichen. |
19. November 2020 | Offertöffnung | Das Angebot ist verschlossen und mit dem Stichwort «KISSimap.ch / Nicht öffnen» an die in Ziffer 1.2 genannte Adresse einzureichen. |
4. Januar 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | ZK1: Preis |
30% | ZK2: Berufserfahrung und Qualifikationen |
10% | ZK3: Sprachkompetenzen |
20% | ZK4: Interview |
Zulassungsbedingungen
Sind zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK1 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, um den Auftrag ausführen zu können.
EK2 Personelle Ressourcen
Der Anbieter muss über genügend und ausreichend qualifizierte personelle Ressourcen verfügen, um den Auftrag ausführen zu können. Alle hier angegebenen Rollen (Schlüsselpersonen und deren Stellvertreter) sind grundsätzlich für die ausgeschriebene Leistung einsetzbar und können ihre Erfahrung einbringen:
- Projektleiter
- Business Analyst und Unterstützung Product Owner
- ISDS-Verantwortlicher
- Anwender-IT-Architekt
- Anwender-Testverantwortlicher
- Projektunterstützung / Projektoffice
Es ist zulässig, die oben genannten Rollen durch eine Person zu besetzen, sofern der geplante Einsatz 100 Stellenprozent nicht übersteigt. Eine Stellvertretung ist für jede Rolle sicherzustellen.
EK3 Sprachkompetenz PL
Der Projektleiter verfügt über folgende Sprachkompetenz gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen:
- Deutsch = C2
- Französisch = C2
- Italienisch = mindestens B2
Der Anbieter ist bereit einen Projekteiter einzusetzen, der in den Amtssprachen Deutsch (mündlich und schriftlich, Niveau C2), Französisch (mündlich und schriftlich, Niveau C2) und Italienisch (mündlich und schriftlich, mind. Niveau B2) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern kann.
EK4 Sprachkompetenz PL Stv.
Der Projektleiter Stv. verfügt über folgende Sprachkompetenz:
- Deutsch = C2
- Französisch = mindestens B2
Der Anbieter ist bereit, einen Projekteiter Stv. einzusetzen, der in den Amtssprachen Deutsch (mündlich und schriftlich, Niveau C2) und Französisch (mündlich und schriftlich, Niveau B2) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern kann.
EK5 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung (2 oder mehr Projekte) in der Führung von IT-Projekten nach HERMES 5.1 agil und Scrum-Guide, die mit dem vorliegenden Auftrag inhaltlich sowie hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Die Referenzen sind vergleichbar, wenn:
- Die Entwicklung agil erfolgt ist
- Die Leistungserbringung mindestens während der Phasen Konzept bis Einführung erfolgt ist
- Die Führung mindestens eines Projekts mehrsprachig erfolgte, nämlich in deutscher und französischer Sprache
Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen nach. Die Referenzen müssen durch mindestens eine, in der Offerte angebotene Schlüsselperson persönlich ausgeführt und erfolgreich realisiert worden sein und nicht mehr als 5 Jahre seit Abschluss des Projekts (2015 oder später) zurückliegen.
EK6 Ansprechperson
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK7 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Auftraggeberin, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine genügend qualifizierte Person verantwortlich, die die EK2, EK3 und EK4 erfüllen kann.
EK8 Akzeptanz Vertragsentwurf
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 7 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK9 Akzeptanz AGB
Der Anbieter ist bereit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für IKT-Leistungen der Schweizerischen Informatikkonferenz (AGB), Stand: Januar 2020 in Anhang 8 vorbehaltslos zu akzeptieren.
Zusätzliche Informationen
keine
Die vertragliche Regelung der Leistungen erfolgt gemäss dem beiliegenden Vertragsentwurf und gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für IKT-Leistungen der Schweizerischen Informatikkonferenz (AGB), Stand: Januar 2020 (siehe Anhang 8). Mit der Abgabe eines Angebots anerkennen die Anbieter diese Grundlagen der vertraglichen Regelung vorbehaltlos.
Es werden keine Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsumfangs geführt.
Vorbehalten bleibt eine Bereinigung der Angebote nach Art. 25 ÖBV und das Einholen von Erläuterungen in Bezug auf die Eignung und das Angebot nach Art. 26 ÖBV.
Das Selbstdeklarationsblatt des Kantons Bern (siehe Anhang 4) betreffend «Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmungen sowie der Lohngleichheit von Mann und Frau» ist dem Angebot rechtsgültig unterzeichnet beizulegen.
Dieses öffentliche Beschaffungsverfahren untersteht dem Recht des Kantons Bern (Art. 8 Abs. 3 IVöB 2001).
Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständiger Organe. Gemäss Art. 29 ÖBV ist der Auftraggeber berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen. Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das Verfahren abgebrochen oder wiederholt wird, keine auf welchem Rechtsmittel auch immer beruhende Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadenersatz gegen den Auftraggeber ableiten.
Es gelten die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB), das kantonale Gesetz (ÖBG) und die kantonale Verordnung (ÖBV) über das öffentliche Beschaffungswesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, neue Aufträge, die sich auf den Grundauftrag (Projektführung KISSimap) beziehen freihändig zu vergeben (Art. 7 Abs. 3 Bst. g ÖBV).
Wenn der Auftrag nach dem Zuschlag nicht ausschreibungs- oder vertragsgemäss ausgeführt wird, behält sich der Auftraggeber weiter vor, den Zuschlag zu widerrufen und ohne neue Ausschreibung dem Anbieter mit dem am nächstbesten bewerteten Angebot zu vergeben.
Für die Nachforderung allfällig vergessener einzelner Nachweise oder Unterschriften beabsichtigt die Vergabestelle per E-Mail eine Nachfrist anzusetzen. Vorbehalten bleibt der Ausschluss von Angeboten, in denen mehrere Nachweise, Unterschriften oder andere zwingende Inhalte fehlen.
Anbietende mit Sitz im Ausland haben ein Zustellungsdomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Der Auftraggeber behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen oder die Verfügung im Amtsblatt zu publizieren (Art. 15 Abs. 7 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege).
Die AWK Group AG hat Vorleistungen für das Projekt erbracht. Die Ergebnisse liegen den Ausschreibungsunterlagen bei. Der Wissensvorsprung von AWK Group AG ist damit ausgeglichen und sie wird zur Teilnahme an diesem Verfahren zugelassen (vgl. Ziff. 3.3 des Pflichtenhefts).
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf simap mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, CH-3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Holzikofenweg 36
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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