Ausschreibung 1155095: Frequenz Monitoring System FMS
Publiziert am: 25. September 2020
Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Grundauftrag
- Softwareapplikation FMS für die Laufzeit von 10 Jahren
- Schulung der Operator und Administratoren
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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25. September 2020 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
20. Oktober 2020 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum auf simap.ch bis spätestens am 20.10.2020 zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen. |
4. November 2020 | Abgabetermin 00:00 | a) Bei Abgabe an armasuisse b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: |
9. November 2020 | Offertöffnung | a) Bei Abgabe an armasuisse b) Bei Einreichung auf dem Postweg: c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: |
1. April 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. März 2031 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Zugelassen.
Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung und Koordination).
Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf.
Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die unter Ziffer 1.2 angegebene Adresse mitzuteilen.
E1 Betreibungs- und Handelsregisterauszug
Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).
E2 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranzschwelle von 5% eingehalten ist.
E3 Lieferantenselbstdeklaration
E4 Gesamtverantwortung
Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist.
E5 Projektsprache
Der Anbieter bestätigt, dass er in der Lage ist, das Projekt über die gesamte Mandatsdauer in deutscher oder englischer Sprache (Wort und Schrift) abzuwickeln.
E6 Referenzen
Der Anbieter verfügt über Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Funktionsumfang und Komplexität vergleichbar sind.
Der Anbieter muss eine Referenz angeben, bei welchen er vergleichbare Leistungen seit dem Jahr 2018 erbracht hat.
E7 Qualitätsmanagementsystem
Der Anbieter verfügt über ein bereits vorhandenes, gültiges Qualitätsmanagementsystem gemäss ISO 9001 oder ein mindestens gleichwertiges Zertifikat oder Handbuch.
E8 Testapplikation bei Angebotsabgabe
Der Anbieter bestätigt, die kostenlose Lieferung einer Testapplikation (Lizenz) zusammen mit dem Angebot.
E9 Gesetzliche Grundlagen
Der Anbieter bestätigt, dass er sämtliche geltenden schweizerischen Vorschriften einhält:
- Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung (BinfV) vom 9. Dezember 2011 (Stand am 1. April 2018), SR 172.010.58
- Weisungen des Bundesrats über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung (WisB) vom 16. Januar 2019
- IT-Leitfaden für Lieferanten (Informationen für Offertsteller und Lieferanten von Fachanwendungen, Ausgabe Dezember 2017, Version 4.1), Beilage 1.3
E10 Handbuch der Applikation
Der Anbieter bestätigt, dem Auftraggeber das Handbuch der Applikation abzugeben.
E11 Vertragsentwurf
Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs gemäss Beilage 4.0 inkl. der QIAV gemäss Beilage 4.1 und exkl. der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware des Bundes.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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