Ausschreibung 1153697: Planer (SIA 41-53) UW Rupperswil
Publiziert am: 16. September 2020
Swissgrid AG
Planer- und Engineeringleistungen, Gesamterneuerung Unterwerk (SIA 41-53) , inkl. Bereiche:
- Primärtechnik
- Hoch- und Tiefbau
- Leitungsbau
- Bauleitung
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Die Leistungserbringung erfolgt in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
16. September 2020 | Publikationsdatum | |
16. September 2020 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
30. Oktober 2020 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
8. Oktober 2020 | Frist für Fragen | Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen und der Angebotseinreichung werden ausschliesslich schriftlich per E-Mail an die unten aufgeführte Adresse bis spätestens am 08.10.2020 entgegengenommen: robert.glissmann@swissgrid.ch |
30. Oktober 2020 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot ist schriftlich, vollständig und fristgerecht einzureichen. Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle. bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischendiplomatischen oder konsularischen Vertretung. Die Anträge müssen per A-Post und eingeschrieben versandt werden, der Versandbeleg ist umgehend per Email (robert.glissmann@swissgrid.ch) der Swissgrid AG zu übermitteln.Bei der Übergabe des Antrags an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Antrags per Email (robert.glissmann@swissgrid.ch) der Swissgrid AG zu melden. Anträge können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Zu spät eingetroffene, nicht vollständig ausgefüllte oder nicht handschriftlich unterzeichnete Anträge werden von der Evaluation und Vergabe ausgeschlossen und dem Anbieter zurückgesandt. |
5. November 2020 | Offertöffnung | Das Angebot ist schriftlich, vollständig und fristgerecht einzureichen. Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle. bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischendiplomatischen oder konsularischen Vertretung. Die Anträge müssen per A-Post und eingeschrieben versandt werden, der Versandbeleg ist umgehend per Email (robert.glissmann@swissgrid.ch) der Swissgrid AG zu übermitteln.Bei der Übergabe des Antrags an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Antrags per Email (robert.glissmann@swissgrid.ch) der Swissgrid AG zu melden. Anträge können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Zu spät eingetroffene, nicht vollständig ausgefüllte oder nicht handschriftlich unterzeichnete Anträge werden von der Evaluation und Vergabe ausgeschlossen und dem Anbieter zurückgesandt. |
1. Februar 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40 | Preis |
10 | Auftragsanalyse |
5 | Risikoanalyse |
45 | Schlüsselpersonen |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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