Ausschreibung 1153405: Ersatz Leittechnik Bahntechnikgebäude Erstfeld / Bodio
Publiziert am: 10. September 2020
SBB AG, Infrastruktur, Technologie-Einkauf
Dieses Beschaffungsprojekt sieht einen frühzeitigen Ersatz der gesamten Leittechnik (Kopfrechner und Steuerungsebene) inkl. Anwendungssoftware der HLK Anlagen in den beiden Bahntechnikgebäuden Erstfeld und Bodio vor.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Erstfeld und Bodio |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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10. September 2020 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
15. Oktober 2020 | Frist für Fragen | None |
3. November 2020 | Abgabetermin 17:30 | None |
12. November 2021 | Offertöffnung | None |
22. Februar 2021 | Geplanter Projektstart | |
1. Januar 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Gemäss Ausschreibungsbedingungen
EK1: Hinreichende Fachkompetenz und Er-fahrung zur
Auftragserfüllung,
EK2: Qualitätsmanagement
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SBB AG für die Beschaffung von technischen Systemen_Maschinen und Apparaten (AGB-T) Ausgabe April 2020, Allgemeine Geschäftsbedingungen der SBB AG für die Instandhaltung von Anlagen, Technischen Systemen, Maschinen und Apparaten (AGB-INSTA) Ausgabe April 2020
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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