Ausschreibung 1152297: Oekokompass_ab_2021
Publiziert am: 15. Dezember 2020
Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich
Gegenstand der Ausschreibung sind die Aufgaben der Geschäftsstelle im Rahmen des Beratungsprogramms «Öko-Kompass» in der Stadt Zürich.
Die Leistungen der Geschäftsstelle umfassen die jährliche Beratung und Betreuung von rund 100 Kunden, die Mitwirkung bei der Informationsaufbereitung und beim Wissenstransfer sowie die Administration der Geschäftsstelle. Die Laufzeit dieser Leistungen wird ab dem 2. Quartal 2021 bis Ende 2025 festgesetzt, mit Option auf Verlängerung bis 2026.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Zürich |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
15. Dezember 2020 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
15. Januar 2021 | Frist für Fragen | None |
26. Februar 2021 | Abgabetermin 14:00 | (Datum des Poststempels ist nicht massgebend!), |
2. März 2021 | Offertöffnung | (Datum des Poststempels ist nicht massgebend!), |
1. Juni 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
10% | ZQ1 Umfang der Fachkompetenz und Erfahrung der verantwortlichen Schlüsselperson für die Leitung der Geschäftsstelle und die Aufgaben der Kundenpflege/Akquise. |
35% | ZQ2 Umfang der auftragsspezifischen Fachkompetenz und Erfahrungen der jeweiligen verantwortlichen Fachperson für die Beratung in den Handlungsfeldern gemäss Pflichtenheft. |
10% | ZQ3 Umfang der auftragsspezifischen Fachkompetenz und Erfahrung der verantwortlichen Fachperson für die Aufgaben im Bereich Kommunikation und Information/ Wissenstransfer. |
10% | ZQ4 Nachvollziehbarkeit der Begründungen zur offerierten Anzahl Stunden innerhalb der Bandbreiten sowie bei nicht vorgegebenem Aufwand und Qualität der weiteren Erläuterungen zum Angebot sowie Zweckmässigkeit der Zusammenstellung des Gesamtteams. |
35% | Preis |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Eine Bietergemeinschaft darf maximal zwei Firmen umfassen. In der Offerte müssen die federführende Firma und die interne Organisation ausgewiesen werden.
Mitglieder einer Bietergemeinschaft dürfen nur in einer Bietergemeinschaft offerieren.
E1 Je eine Firmenreferenz der Anbieterin (bei Bietergemeinschaften der federführenden Firma) einer ähnlichen, bereits erfolgreich erbrachten Tätigkeit während mindestens 2 Jahren für die zwei folgenden Aufgaben:
E1.1 Beratungsbeauftragte, Fachstelle oder Geschäftsstelle in den Bereichen Umwelt- oder Energieberatung oder Nachhaltigkeitsmanagement.
E1.2 Akquise und Kundenkontakt zu KMU
E2 Je eine Referenz der Anbieterin (inkl. Subunternehmer) für Tätigkeiten in den Handlungsfeldern:
E2.1 Beratung in Energie und Gebäude (inkl. Prozessenergie)
E2.2 Beratung in Mobilität und Logistik
E2.3 Beratung in Ressourcen-/Materialverbrauch (inkl. Stoffflussanalyse, Ökobilanzierung)
E2.4 Beratung in Nachhaltigkeitsmanagement, Kreislaufwirtschaft, Sensibilisierung
E2.5 Kommunikations- und Informationsaufgaben
E3 Nachweis eines Jahresumsatzes 2019 der anbietenden Geschäftseinheit(en) der beteiligten Firmen (inkl. Subunternehmer), von mindestens CHF 600'000.—.
E4 Einhaltung der Beschränkung der Anzahl der beteiligten Firmen
E5 Bestätigung gemäss Selbstdeklaration, dass jede beteiligte Firma (inkl. Subunternehmer) allen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen nachkommt und sich im Offertzeitpunkt nicht in einem Konkurs- oder Nachlassverfahren befindet.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Gemäss § 31 Submissionsverordnung des Kantons Zürich sind Verhandlungen über Preise und Änderungen des Leistungsinhalts unzulässig.
Vorbehalten bleiben Bereinigungen gemäss § 29 SVO.
Gestützt auf Art. 36 Abs. 2 lit. d VöB sowie Art. XV, lit. D, GPA behält die Auftraggeberin sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
Vom Verfahren ausgeschlossen ist die Firma S-ce consulting AG, Zürich, als Verfasserin der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen.
Sämtliche Firmen oder Einzelpersonen, die im Rahmen des bisherigen Projekts «Öko-Kompass» Leistungen für die Stadt Zürich erbracht haben oder erbringen, sind zum Verfahren zugelassen, da die wesentlichen Erzeugnisse dieser Leistungen in den Ausschreibungsunterlagen bzw. deren Beilagen dokumentiert und über simap downloadbar sind. Zudem sind sämtliche aktuellen Publikationen (Newsletter, Faktenblätter usw.) auf der Website www.stadt-zuerich.ch/oeko-kompass einsehbar. Der Gleichstand der Information ist dadurch hergestellt, Gleichbehandlung und Transparenz sind gewährleistet.
Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Eggbühlstrasse 23
8050 Zürich
Telefon: 044 412 17 28
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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