Ausschreibung 1151289: N09.64-001 - Netzwerkausrüstung IP - Netz BSA (schweizweit)

Publiziert am: 26. August 2020

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Das ASTRA erneuert und standardisiert in den nächsten Jahren ihre SCADA-Netzwerkinfrastruktur der Betriebs- und Sicherheitsausrüstung (BSA) auf den Nationalstrassen. Dabei erfolgen diese Erneuerung und Standardisierung regional nach einheitlichen Richtlinien. Die Ausschreibung beinhaltet folgende Leistungen: Lieferung und Installation von rund 660 MPLS-Routern und 8000 Switches sowie Projektdienstleistungen und Wartungs- und Supportleistungen.
Gesucht werden max. vier (4) Anbieter, von denen im Zeitraum vom 01.03.2021 bis 28.02.2029 Leistungen im Abrufverfahren bezogen werden sollen.
Die Gesamtstückzahl der Geräte sowie die Aufteilung auf einzelne Gerätetypen sind nicht verbindlich. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, einzelne Geräte gar nicht oder in anderer Stückzahl zu beziehen. Zudem können weitere auf der Referenzpreisliste aufgeführten Gerätetypen bestellt werden. Relevant ist einzig das wertmässige Beschaffungsvolumen, d.h. die zugeschlagene Summe.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
26. August 2020 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

16. September 2020 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen (Referenzpunkt/Kapitel aufführen). Sie werden bis am 22.09.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 16.09.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

7. Oktober 2020 Abgabetermin 00:00

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (USB-Stick) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen, N09.64-001 - Netzwerkausrüstung IP - Netz BSA (schweizweit)".

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

12. Oktober 2020 Offertöffnung

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (USB-Stick) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen, N09.64-001 - Netzwerkausrüstung IP - Netz BSA (schweizweit)".

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. März 2021 Geplanter Projektstart
28. Februar 2029 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:
- EK1: technische Leistungsfähigkeit
- EK2: wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
- EK3: Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
- EK4: Schlüsselpersonen / Anzahl zertifizierter Mitarbeiter für alle angebotenen Produkte
- EK5: Originalprodukte / anerkannter Vertriebspartner
- EK6: Ansprechpartner / SPOC

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

EIGNUNGSKRITERIUM EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK1: Der Anbieter legt Bestätigungen der Hersteller vor, dass er für sämtliche angebotenen Produkte der Hersteller über die höchste oder zweithöchste Hersteller-Zertifizierung als Integrationspartner verfügt. Für Hersteller, die als Integrator anbieten, entfällt der Nachweis.

EIGNUNGSKRITERIUM EK2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK2: Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
- Der Anbieter weist nach, dass der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten 3 Jahre mehr als 10 Mio. CHF beträgt.
- Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland: Auszug aus dem Handelsregister, Betreibungsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde aus dem Land des Unternehmungssitzes.
Allesamt nicht älter als drei Monate.

Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Anhang 3 zur VöB einzuverlangen.

EIGNUNGSKRITERIUM EK3: Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
- EK3: Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.

Nachweis: Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/selbstdeklarationen.html). Das Formular liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Dieser Eignungsnachweis ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.

EIGNUNGSKRITERIUM EK4: SCHLÜSSELPERSONEN / Anzahl zertifizierter Mitarbeiter für alle angebotenen Produkte
- EK4: Der Anbieter legt die Zertifikate vor, dass er für jede angebotene Produktgruppe des Herstellers mindestens 3 Mitarbeiter auf der höchsten oder zweithöchsten Produkte-Zertifizierung des Herstellers hat. Ein Mitarbeiter darf dabei für mehrere Produktgruppen aufgeführt sein. Vom Hersteller liegt eine Bestätigung bei, dass die ausgewiesen Mitarbeiter-Zertifizierungen der höchsten oder zweithöchsten Stufe entsprechen.

EIGNUNGSKRITERIUM EK5: ORIGINALPRODUKTE / ANERKANNTER VERTRIEBSPARTNER
- EK5: Der Hersteller bestätigt, dass der Anbieter für die angebotenen Produkte ein offizieller Vertriebspartner ist, der seine Originalprodukte im Schweizer Markt anbietet.

EIGNUNGSKRITERIUM EK6: ANSPRECHPARTNER
- EK6: Der Anbieter weist nach, dass der Single Point of Contact (SPOC) Deutsch und Französisch auf dem Sprachniveau C1 oder C2 erbringen kann. Folgende Nachweise des verlangten Sprachniveaus sind dem Angebot beizulegen:
- Kopien der entsprechenden Diplome der Mitarbeiter oder
- Kopien der Schulzeugnisse, welche belegen, dass der Mitarbeiter das angeforderte Sprachniveau erlangt hat.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien:

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK1: Referenzen, angebotene Produkte, Gewichtung 35%; unterteilt in:
- ZK1.1: Referenzprojekte, Gewichtung 20%
- ZK1.2: Angebotene Produkte, Gewichtung 15%

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK2: Preis Musterwarenkorb, Gewichtung 30%
Keine Unterkriterien für den Preis

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK3: Projektorganisation, Vorgehen, Erfahrung, Know-How und Sprachkompetenz der Schlüsselpersonen, Gewichtung 25%; unterteilt in:
- ZK3.1: Erfahrung, Know-How und Sprachkompetenz Schlüsselpersonen, Gewichtung 10%
- ZK3.2: Wartung und Support, Gewichtung 10%
- ZK3.3: Projektorganisation und Vorgehen, Gewichtung 5%

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK4: Angebotspräsentation, bewertet werden Inhalt, Nachvollziehbarkeit, Transparenz, Fragenbeantwortung; Gewichtung 10%
Die Präsentation findet im Zeitraum vom 02. – 06. November 2020 statt. Die Einladungen mit den genauen Traktanden erfolgen per E-Mail spätestens 5 Arbeitstage vor dem Präsentationstermin. Die Präsentation inklusive Fragen und Diskussion dauert maximal zwei Stunden, davon sind 60 Minuten für Fragen einzuplanen. Der Präsentationsablauf wird protokolliert, die Protokolle sind nicht öffentlich. Das ASTRA behält sich vor, die gesamte Präsentation mittels Videoaufnahme zu dokumentieren.
Die Präsentation ist durch das Schlüsselpersonal des Anbieters zu halten (Ansprechpartner, SPOC im Sinne EK6; Senior Netzwerk-Engineer, im Sinne Schlüsselperson EK4; Betriebs-verantwortlicher; max. werden 5 Teilnehmer zugelassen).
Die Beschaffungsstelle lädt nur diejenigen Anbieter ein, welche gemäss Zwischenstand vor der Präsentation noch eine Chance auf den Zuschlag haben.

Anmerkung zu Covid-19: Falls wegen verbindlichen Massnahmen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu Covid-19 keine Präsentation (vor Ort) möglich sein sollten, gilt folgende Regelung: Alle Anbieter werden im ZK4 mit Note 3 bewertet und somit gleichgestellt. Es werden keine Telefon- oder Videokonferenzen durchgeführt.

PREISBEWERTUNG
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.

BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = nicht beurteilbar; keine Angaben
1 = sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = normale, Erfüllung; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = gute Erfüllung; qualitativ gut
5 = sehr gute Erfüllung; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
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2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

4. Vergabe der Leistungen:
Die Vergabe der Leistungen erfolgt im Minitender-Verfahren durch die zuständigen ASTRA-Filialen als entsprechende Projektauftraggeber.
Ein Zuschlagsempfänger hat keinen Anspruch auf die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen.

5. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur in Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (vgl. Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

6. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

7. Akteneinsicht:
Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt.

8. Ausschluss:
Es sind alle Einheitspreise gemäss Leistungsverzeichnis zu offerieren. Angebote mit wesentlichen Umlagerungen von mengenabhängigem Aufwand in sachfremde Global- / Pauschalpositionen oder in Festpreisoptionen sowie nicht ausgefüllte oder offensichtlich unrealistische Einheitspreise (Platzhalterangebote) werden unabhängig von der Angebotssumme als unzulässige Variante gewertet und vom Verfahren ausgeschlossen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 (0) 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch