Ausschreibung 1150877: F3, 180073, IP NETZ F3, IP Netzintegration F3 / PV/BL

Publiziert am: 16. Oktober 2020

Bundesamt für Strassen ASTRA

Mit der Richtlinie 13040 strebt das ASTRA die Kommunikationsinfrastruktur für die BSA der Nationalstrassen zu standardisieren und auf ein modernes in die Zukunft gerichtetes Fundament zu stellen.
Das Projekt «IP Netz F3» ist die Umsetzung dieser Strategie in der ASTRA Filiale F3, um die Netzwerkinfrastruktur zu erneuern und an die Architektur gemäss SA-CH anzupassen.
Die vorliegende Ausschreibung betrifft den Migrationsschritt 3 gemäss übergeordneten Teilprogramm «IP Netz BSA», wobei die Erneuerung der GE Kommunikationsnetze und die Umsetzung der neuen Netzwerktopologie konform zur Richtlinie 13040 erfolgt.
Die zu erbringenden Ingenieurleistungen betreffen die ASTRA-Phasen Projektierung, Ausschreibung und Realisierung (Phasen 32 bis 53 gemäss SIA Ordnung 108/112).
Eine detaillierte Beschreibung der Aufgaben des PVs ist im Kap 1.2 der Vertragsurkunde enthalten, welche der Ausschreibungsunterlagen beiliegt.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Gebiet Filiale 3 Zofingen

Die Erbringung der objektgebundenen Dienstleistungen (z.B. Zustandserfassung, Bauleitung) erfolgt vor Ort bei den diversen Gebietseinheiten. Besprechungen mit dem Auftraggeber erfolgen hauptsächlich beim Auftraggeber (ASTRA-Filiale Zofingen). Dienstleistungen, welche nicht standortgebunden sind, werden beim Auftragnehmer erbracht.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
16. Oktober 2020 Publikationsdatum
16. Oktober 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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11. Dezember 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
4. November 2020 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 11.11.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 04.11.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

11. Dezember 2020 Abgabetermin 00:00

Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

16. Dezember 2020 Offertöffnung

Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30 % ZK1: PREIS;
30 % ZK2: AUFGABENANALYSE UND VORGEHENSVORSCHLAG /QM-KONZEPT / RISIKOANALYSE;
40 % ZK3: SCHLÜSSELPERSONEN;

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Technische Leistungsfähigkeit - Firmenerfahrung/-referenz
EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Referenz der Schlüsselpersonen
EK4: Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
EK5: Leistungsanteil Unterakkordant

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.

EIGNUNGSKRITERIUM 1
TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Referenzobjekt der Firma über die Begleitung und Betreuung von mindestens 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren Projekt mit Angaben über:
EK1.1: Zeitraum
EK1.2: Investitionsvolumen
EK1.3: Ausgeführte Arbeiten/Leistungen der Unternehmung
EK1.4: Zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson der Referenzstelle (Auftraggeber)

Als vergleichbar gilt ein Referenzprojekt mit der Aufgabe Projektverfasser BSA für Phase Massnahmenprojekt (32) bis Inbetriebsetzung (53) eines Bauvorhabens für die Ablösung unter Betrieb oder für die Realisierung von hochverfügbaren heterogenen Netzwerken für Sprache-, Video- und Datenübermittlung. Das Projekt muss abgeschlossen sein.

EIGNUNGSKRITERIUM 2
ORGANISATORISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Angabe zum Jahresumsatz: Der Jahresumsatz des Anbieters muss mindestens dem 2-fachen durchschnittlichen Jahresumsatz des vom Anbieter eingereichten Angebotes entsprechen.
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe zu liefernden Nachweisen:
EK2.1: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
EK2.2: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
EK2.3: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV
EK2.4: Aktuelle Bestätigung SUVA/ESTV
EK2.5: Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters beziehungsweise der Arbeitsgemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung

Die Nachweise müssen nicht älter als [3] Monate sein.

EIGNUNGSKRITERIUM 3
REFERENZ DER SCHLUESSELPERSONEN
Referenzobjekt vom Projektleiter und vom Fachspezialist Netzwerk/Experte über die Begleitung und Betreuung von mindestens 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren Projekt über:
EK3.1: Zeitraum
EK3.2: Investitionsvolumen
EK3.3: Ausgeführte Arbeiten/Leistungen der Unternehmung
EK3.4: Zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson der Referenzstelle (Auftraggeber)

Für den Projektleiter BSA
Als vergleichbar gilt ein Referenzprojekt mit der Aufgabe PL PV BSA oder PL PV BSA Stv. für Phase Massnahmenprojekt (32) bis Inbetriebsetzung (53) eines Bauvorhabens für die Ablösung unter Betrieb oder für die Realisierung von hochverfügbaren heterogenen Netzwerken für Sprache-, Video- und Datenübermittlung. Das Projekt muss abgeschlossen sein.
Für den Fachspezialist Netzwerk / Experte
Als vergleichbar gilt ein Referenzprojekt mit der Aufgabe Netzwerk-Experte für Phase Massnahmenprojekt (32) bis Inbetriebsetzung (53) eines Bauvorhabens für die Ablösung unter Betrieb oder für die Realisierung von hochverfügbaren heterogenen Netzwerken für Sprache-, Video- und Datenübermittlung. Das Projekt muss abgeschlossen sein.

EIGNUNGSKRITERIUM 4
VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELPERSONEN
EK4.1: Nachweis der Verfügbarkeit für das Projekt der bezeichneten Schlüsselpersonen während den Jahren 2021-2022. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung aufgrund von weiteren Projekten.

Schlüsselpersonen sind:
1. Projektleiter
2. Fachspezialist Netzwerk/Experte
Mindestverfügbarkeit Projektleiter 40 %, Fachspezialist Netzwerk/Experte 30 %.

EIGNUNGSKRITERIUM 5
LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT
EK5.1: Nachweis, dass maximal 50 % der Leistungen durch Subunternehmer erbracht wird

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Angebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Begehung findet keine statt.
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich.
5. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt.
6. Ausschluss, Vorbefassung: Ingegneria Crugnola Sagl sowie mit dieser juristisch und/oder wirtschaftlich eng verbundene/verbundenen Unternehmen ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
7. Die Unternehmungen Amstein + Walthert Progress AG, Zürich (PV für TP Migrationsschritt 1/2 und für TP Migrationsschritt 3, Phase MK) und YAVER Infrastructure & Services GmbH, Zürich (BL für TP Migrationsschritt 1/2) gelten als vorbefasst. Die Phase MK beim TP Migrationsschritt 3 ist abgeschlossen.
Die Frist für die Einreichung einer Offerte durch die vorbefassten Firmen endet am 01.12.2020. Für alle anderen Anbieter endet die Frist für die Einreichung einer Offerte am 11.12.2020. (vgl. Ziff. 1.4). Die für das Mandat wesentlichen Dokumente sind den Angebotsunterlagen beigelegt. Die vollumfängliche Anlagedokumentation ist in der ASTRA-Filiale Zofingen einsehbar.
Akteneinsicht: Die Dokumentation kann bis zum Eingabetermin an den Werktagen zwischen 10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr in der ASTRA-Filiale Zofingen eingesehen werden. Eine telefonische Voranmeldung unter +41 58 482 75 11 mindestens drei Arbeitstage im Voraus ist Bedingung dafür.
Gestützt auf diese Massnahmen wird die obengenannte Firma im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 21a VöB).
8. Gestützt auf Art. 36 Abs. 2 lit. d VöB (gilt nur für Dienstleistungsauftrag) sowie Art. XV, lit. G, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.
9. Die für ein vollständiges und gültiges Angebot einzureichenden Unterlagen und deren Gliederung sind im Dokument „Angebotsunterlagen für Planerleistungen festgelegt.

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
zofingen@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1150877 F3, 180073, IP NETZ F3, IP Netzintegration F3 / PV/BL