Ausschreibung 1149893: (20164) 341 ICT-Projektressourcen Digitalisierungsprojekte BLV

Publiziert am: 18. August 2020

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Siehe Ziffer 2.4


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern, Campus Liebefeld und Arbeitsort des Zuschlagsempfängers.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Dienstleistungen im Bereich IT Sicherheit (CHF 400’000 exkl. MWST.). 1 Zuschlagsempfänger.

  • Lot 2:

    Dienstleistungen im Bereich des Testing (CHF 1'500'000 exkl. MWST.). 1 Zuschlagsempfänger.

  • Lot 3:

    Dienstleistungen im Bereich von Code-Reviews und Penetrationstests (CHF 400’000 exkl. MWST.). 1 Zuschlagsempfänger.

  • Lot 4:

    Dienstleistungen im Bereich Software-Entwicklung (CHF 5'400'000 exkl. MWST.). 3 Zuschlagsempfänger.


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
18. August 2020 Publikationsdatum
18. August 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

31. August 2020 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

28. September 2020 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

2. Oktober 2020 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. April 2021 Geplanter Projektstart
31. März 2026 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Dienstleistungen im Bereich IT Sicherheit (CHF 400’000 exkl. MWST.). 1 Zuschlagsempfänger.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Sicherstellen, dass die IT-Sicherheitsstandards des Bundes und Amtes in den Anwendungen des BLV angewendet und umgesetzt werden.
  • Projektdauer von 01.04.2021 bis 31.03.2026

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% ZK 11 Preisangebot
40% ZK 12 Fachkenntnisse und Erfahrungen der Schlüsselpersonen

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 4 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Dienstleistungen im Bereich des Testing (CHF 1'500'000 exkl. MWST.). 1 Zuschlagsempfänger.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Erarbeitung und Pflege eines Testleitbilds BLV und IT Testkonzeptes.
  • Projektdauer von 01.04.2021 bis 31.03.2026

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK 21 Preisangebot
30% ZK 22 Fachkenntnisse und Erfahrungen der Schlüsselpersonen
40% ZK 23 Auftragsverständnis, Vorgehenskonzept (Ansätze Testleitbild)

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 4 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



3: Dienstleistungen im Bereich von Code-Reviews und Penetrationstests (CHF 400’000 exkl. MWST.). 1 Zuschlagsempfänger.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Sicherstellen der Qualität der Lieferungen und Durchführung von Code-Reviews.
  • Projektdauer von 01.04.2021 bis 31.03.2026

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK 31 Preisangebot
30% ZK 32 Fachkenntnisse und Erfahrungen der Schlüsselpersonen
40% ZK 33 Auftragsverständnis, Vorgehenskonzept

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 4 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



4: Dienstleistungen im Bereich Software-Entwicklung (CHF 5'400'000 exkl. MWST.). 3 Zuschlagsempfänger.
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Entwicklung und Wartung neuer und bestehender Fachanwendungen des BLV. Es wird mit allen drei Zuschlagsempfängern ein Rahmenvertrag mit einem maximalen Kostendach abgeschlossen. Gestützt auf diesen Rahmenvertrag werden für den Leistungsbezug jeweils Einzelverträge abgeschlossen. Der jeweilige Einzelvertragspartner wird mittels Abrufverfahren im Wettbewerb unter den Rahmenvertragspartner ausgewählt.
  • Projektdauer von 01.04.2021 bis 31.03.2026

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% ZK 41 Preisangebot
15% ZK 42 Fachkenntnisse und Erfahrung des Personals (Spezialist-Entwickler DB)
15% ZK 43 Fachkenntnisse und Erfahrung des Personals (Software-Entwickler)
20% ZK 44 Verfügbare Ressourcen

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 4 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 (alle Lose)
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Dieser Nachweis muss auch für alle Subunternehmer geliefert werden.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 (alle Lose)
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang Nr. 5).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK03 (alle Lose)
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC und gleichzeitig Mandatsleiter), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Der SPOC und Mandatsleiter ist für alle angebotenen Lose zuständig.
Er ist für die Annahme von Anfragen, die Organisation der Angebote im Rahmen von Minitender-Verfahren (nur Los 4) und des Personaleinsatzes sowie der vertraglichen Aspekte zuständig.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC. Dieser ist zusätzlich in Anhang 1 (Anforderungskatalog, S. 1) zu benennen.

EK04 (alle Lose)
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK05 (alle Lose)
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK06 (alle Lose)
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07 (alle Lose)
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf bzw. die Vertragsentwürfe der Lose auf die er anbietet in den Anhängen 7 - 10 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08 (alle Lose)
Spesen
Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des Auftrages und der damit verbundenen Einsätze keine separaten Spesen vergütet werden. Die Spesen sind in die Stundenansätze einzurechnen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09.1 (Lose 1 und 4)
Arbeitsort BLV
Der Anbieter bestätigt, dass er den Raum Bern (Bürostandort BLV) als Arbeitsort akzeptiert.
Ein Arbeitsplatz wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09.2 (Lose 2 und 3)
Arbeitsort Büroräumlichkeiten Auftragnehmer
Der Anbieter bestätigt, dass er für die Ausführung der Leistungen eigene Räumlichkeiten mit vollständiger Infrastruktur (inkl. direkte Vorgesetzte, welche die eingesetzten Mitarbeitenden führen und fachlich beraten können) und Arbeitsinstrumenten (Personal Computer, Smartphone, Zeiterfassung, Internet-Zugang usw.) zur Verfügung hat und bei Einsätzen vor Ort ebenfalls eigene Arbeitsinstrumente eingesetzt werden können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10.1 (Los 1)
Erfahrung des Anbieters im Bereich IT Sicherheit
Der Anbieter verfügt über Erfahrungen in Projekten / Mandaten, die hinsichtlich Umfang der erbrachten Leistung und Komplexität mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind.
Als vergleichbare Erfahrungen gelten Referenzen bezüglich Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung von Sicherheitsvorgaben des Bundes oder bei der Erstellung und Nachführung von Sicherheitsdokumenten, welche die Themen Informationssicherheit und/oder, Datenschutz betreffen. Als erfüllt gilt, wenn der Anbieter den Nachweis erbringen kann, dass er in den letzten 2 Jahren mindestens 10 vergleichbare Aufträge erfolgreich abgewickelt hat.
Nachweis
Schriftlicher Nachweis der Referenzen (Referenzliste) der vergleichbaren Projekte / Mandate der letzten 2 Jahre (Anhang 2a des Pflichtenhefts).

EK10.2 (Los 2)
Erfahrung des Anbieters im Bereich des Testing
Der Anbieter verfügt über Erfahrungen in Projekten / Mandaten, die hinsichtlich Umfang der erbrachten Leistung und Komplexität mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind.
Als vergleichbare Erfahrungen gelten Referenzen bezüglich der Durchführung von Tests bei Drittfirmen. Als erfüllt gilt, wenn alle 4 Eigenschaften durch die vom Anbieter gelieferte Referenzen abgedeckt sind (min. 1 Referenz, max. 4 Referenzen). Eine Referenz kann eine oder mehrere Eigenschaften erfüllen.
Folgenden 4 Eigenschaften müssen mit den gelieferten Referenzen abgedeckt sein:
1. Erstellen eines Testkonzeptes für eine oder mehrere Anwendungen
2. Erstellen von Testfällen und Testdaten
3. Durchführen von Tests
4. Implementieren und Durchführen automatischer Tests
Nachweis
Schriftlicher Nachweis der Referenzen (Anhang 2a des Pflichtenhefts).

EK10.3 (Los 3)
Erfahrung des Anbieters im Bereich Code Reviews und Penetrationstests
Der Anbieter verfügt über Erfahrungen in Projekten / Mandaten, die hinsichtlich Umfang der erbrachten Leistung und Komplexität mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind.
Als vergleichbare Erfahrungen gelten Referenzen bezüglich Durchführung von Code-Reviews. Als erfüllt gilt, wenn der Anbieter den Nachweis erbringen kann, dass er in den letzten 2 Jahren mindestens 5 vergleichbare Aufträge erfolgreich abgewickelt hat.
Nachweis
Schriftlicher Nachweis der Referenzen (Referenzliste) der vergleichbaren Projekte / Mandate der letzten 2 Jahre (Anhang 2a des Pflichtenhefts).

EK10.4 (Los 4)
Erfahrung des Anbieters im Bereich Software-Entwicklung
Der Anbieter verfügt über Erfahrungen in Projekten / Mandaten, die hinsichtlich Umfang der erbrachten Leistung und Komplexität mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind.
Als vergleichbare Erfahrungen gelten Referenzen, die folgende Eigenschaften erfüllen:
• Referenz im Bereich Datenbank-Entwicklungen
- Oracle SQL oder Luiqibase (Datenbank)
- Oracle SQL Developer oder DBeaver (Werkzeuge)
• Referenzen im Bereich Applikationsentwicklungen
- .NET oder Grails oder Vue.js (Framework)
- Groovy oder Java oder Javascript (Programmiersprachen)
Nachweis
Schriftlicher Nachweis von Referenzen, deren Projektabschluss nicht vor 2015 liegt (Anhang 2a des Pflichtenhefts):
- 2 Referenz für Entwicklungen im Bereich Datenbanken
- 4 Referenzen für Entwicklungen von Applikationen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019).
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch